Moin..
Das sichern der Luke z.B. durch einen Fallriegel birgt in sich das Risiko das man die bei Kollisionsalarm nicht schnell genug zubekommt. Deswegen wird das häufig nicht gemacht sondern man kippt die Luke über 90 Grad also die senkreche Stellung nach hinten (in diesem Fall Bugrichtung) weg. Dann sichert sie sich durch Schwerkraft selber. Das Problem dabei ist das wenn man keine Federn oder Kontergewichte einbaut sie eben in der geschlossenen Stellung mit dem halben Éigengewicht hochzustemmen ist . Bei eine 70 Kg Luke sind das 35 Kg die man
einhändig auf einer Leiter stehend hochstemmen müßte. Je höher man kommt je leichter wird es da der Lukengewichtsschwerpunkt immer weiter über die Scharnierachse kommt. Bei 90 ° also senkrecht ist die Kraft die man noch aufbringen muss dann also null- kommt man über den Nullpunkt müßte man sie festhalten sonst knallt sie auf. Das die in der geschlossenen Stellung einen Anfangsdruck auf die Dichtung ausüben muss und soll dürfte auch klar sein - sonst würde die nach dem Entriegel ja unkontrolliert von alleine aufgehen.
Aber 35 Kg Anfangsgegendruck sind zuviel. Deswegen baut man hinter dem Scharnier Kontergewichte ein.
Die reduzieren den Anfangsdruck auf ertragbare - sagen wir mal 15 Kg.
Die Gewichte sind üblicherweise horizontal lang (rot im Bild unten) und zeigen in diesem Fall in Richtung Bug. Wenn die Luke fast senkrecht steht nähern sich diese Gewichte ob ihres Längenverhältnisses mit ihrem Gewichts-Schwerpunkt immer mehr der Scharnierachse. Daduch wird Ihr Hebelarm kleiner und damt auch ihre Hebelkraft. (Grün in Bild unten) Ansonsten würde ja keiner die Luke mehr zubekommen.
Sector7 Danke für das Foto. Es zeigt die Luke ohne jegliche Gegengewichte während eines Bauzustandes. Aber Jens (den ich auch kenne), hat gesagt da waren zwei eingebaut. Also waren sie da. Basta..
Ich hab sie euch mal ungefähr eingemalt. Je nach Art der Gegengewichte ist der Kniepunkt jetzt vor, gleich oder hinter der senkrechten Stellung. Alles klar?
So wie Peter es beschrieben hat kann es nicht gewesen sein.
Ich helfe mal seiner Anwältin mit einem Senario das gehen würde:
- Das Boot taucht auf.
- Peter entriegelt die Luke, stemmt sie über den Kniepunkt und steigt aus.
- "KW bringst Du die Fernbedingung mit und kommst hoch ?"
- KW kommt die Luke hoch, greift zum Handrad der Luke und zieht sich daran hoch.
- Peter sieht das will eingreifen schreit "da nicht" und hechte zur Luke,
wozu rers erst erst mal unter das Deck drüber muss.
- Dabei rutscht er weg, erreicht die Luke kaum noch oder gar nicht.
- Derweil hat die Luke 45 ° oder weniger erreicht und Kim kriegt die spitze Handradkurbel mit der vollen Wucht eines 15 Kg Vorschlagshammers den jemand aus 40-50 cm Höhe einfach fallen läßt, auf dem Kopf.
- Nach unten weg kann sie nicht weil sie gleichzeitig mit einer Hand an der Leiter sich und evt. eine Fernbedienung festhält, und mit der anderen das Handrad der Luke.
Jetzt kommt vermutlich der Einwand das 15 Kg nicht viel sind. Aber als Sie die Luke bzw das Handgriff anfasste war da Wiederstand und eine Haltekraft, erst als sich sie Luke bewegte war die Kraft erst nahe Null und dann hat sie sehr schnell beschleunigt. Wer wissen will wie sich das anfühlt, bittet einen Partner auf den ausgestrechten Arm mal eben zügig 15 Kg abzulegen während er auf einer Leiter steht. Die 35 /15 Kg sind nur Schätzungen. Ich kenne die Gegengewichte auf der Nautilus nicht. Ich hab sie auch nie geschlossen weil das üblicherweise immer der Schiffsführer macht. Hier hat offensichtlich eine Einweisung in die luke nicht stattgefunden was bei einer Einmanncrew eines 40t Bootes mit mind. drei Arbeitsplätzen (Maschinenraum, Zentrale und Turm) die über 10m auseinanderliegen aber auch nicht verwunderlich ist.
Warum glauben wir aber nicht an diesen Unfall ? Ganz einfach weil er sie zerstückelt hat.
Wer zerstückelt üblicherweise Leichen ? Genau - Mörder.
Dummerweise haben "Ottonormal Unfallopfer verschwindelasser" aber keine Uboote aus den man eine Tote mehrere Meter senkrecht hoch ziehen muss.
Ich hab an paar Fragen an die Juristen.
1) Macht es überhaupt einen Unterschied ob er die Zerstücklung nach Mord/Tötung/Unfall zugibt oder ob das über Indizien bewiesen wird. Ich meine beim Strafmaß? Kommt er nicht bessr dabei weg wenn er die Zerstücklung nach Unfall zugibt? Ich sprech jetzt nicht alle an. Nur die Leute mit Jurastudium..
2) Gibt es Fälle wo der Unfallverursacher versucht hat das Unfallopfer verschwinden zu lassen?