Kriminalfall Kim Wall
10.10.2018 um 14:31@hallo-ho
Nebenkläger ist er dann (zumindest im deutschen) wenn er das so entscheidet. das muss man beantragen, wird auch nicht immer zugelassen. Bei vorsätzlicher Körperverletzung ist es aber in Deutschland möglich.
In Dänemark scheint dies (Stand 04/2015) nicht möglich zu sein:
http://ohrh.law.ox.ac.uk/wordpress/wp-content/uploads/2015/04/Denmark.pdf
Nebenkläger ist er dann (zumindest im deutschen) wenn er das so entscheidet. das muss man beantragen, wird auch nicht immer zugelassen. Bei vorsätzlicher Körperverletzung ist es aber in Deutschland möglich.
In Dänemark scheint dies (Stand 04/2015) nicht möglich zu sein:
47. Other rights and duties: As previously mentioned, the alleged victim is not aÜbersetzt:
party to the criminal trial and the alleged victim is, thus, considered a witness.
Wie bereits erwähnt ist das mutmaßliche Opfer kein Kläger im Strafverfahren und das mutmaßliche Opfer wird, demzufolge, als zeuge betrachtetUm Entschädigung zu bekommen gibt es 2 Wege: Entschädigung vom Staat order parallele Zivilklage:
56. Compensation: Alleged victims have two possible ways of seeking compensation:
from the state and from the alleged offender.
57. If the alleged victim wish to pursue a civil claim (of compensation for the offence)Ist aber alles, was den Fall Kim Wall angeht, hier offtopic (obwohl - diese Dinge galten ja auch für die Verwandten von Kim)
during the criminal trial this is to a certain extent possible (...)