Sunrise76 schrieb:Ein Beschuldigter kann seine Aussagen so oft ändern, wie er möchte. Er kann dafür nicht bestraft werden.
Das ist richtig; er kann das aber nicht, ohne seine Glaubwürdigkeit nachhaltig zu beschädigen.
Daher gilt, worauf ich hinaus wollte...
Sunrise76 schrieb:Es obliegt dem(den) Richter(n), ob sie die Erklärung von P.M. für wahrscheinlich halten.
Das Recht zu besitzen, die Unwahrheit zu sagen, ist nicht gleichbedeutend damit, dass man sich durch nachgewiesene Lügen nicht selbst belastet.
Sunrise76 schrieb:selbst man ihn für einen Lügner hält, ohne unwiderlegbare Beweise hat man nichts gegen ihn in der Hand.
Doch natürlich, darum geht es hier doch unentwegt: Das Gericht hat, selbst ohne Ms offensichtlichen Lügen, eine ellenlange Indizienkette in der Hand. Und bei deren Auslegung zu seinen Gunsten - darauf wollte ich mit meinem ursprünglichen Post hinaus - sind weder Ms Einlassungen noch seine allgemeine Performanz vor Gericht hilfreich. Beides beeinflusst die Beurteilung seiner Person ebenso wie die Tatrekonstruktionsversuche durch das Gericht. (Es ist daher entweder seiner zwanghaften Selbstdarstellung oder einer Besonderheit des skandinavischen Rechtssystems geschuldet, dass seine Anwälte ihn überhaupt plappern lassen).
Sunrise76 schrieb:dennoch gilt der Grundsatz in dubio pro reo… B
Dies ist natürlich einer der populärsten Rechtsgrundsätze überhaupt. Das kann aber nicht über seine Uneindeutigkeit hinweg täuschen: Seine Anwendung hängt stark von der Definition des Begriffs „Zweifel“ ab und diese ihrerseits - neben einschlägigen Formulierungen in Rechtstexten - von der Interpretation der Rechtssprechenden. Gerichte kommen daher tagtäglich, auch ohne eine sog. „smoking gun“ zu der zweifelsfreien Überzeugung, dass Täter ihrer Schuld überführt sind. Ohne diese Fällen bzw. den generellen und uneinholbaren Interpretationsbedarf von Rechtsgrundsätzen wie „in dubio pro reo“ ständen Foren wie Allmystery-Crime leer und wir hätten wesentlich weniger zu debattieren (Darsow, Toth, Riechmann, Söring, Mundo, Pistorius, Simpson) ...