Ylvi schrieb:Demnach befindet sich lediglich der Ablageort im Münsterland. Ob man aber innerhalb dieser Serie so straffe Grenzen ziehen kann?
Das würde ich keinesfalls als Ausschlusskriterium sehen. Das Problem ist eher, dass solche Serien über die Landkreisgrenzen oder gar Bundeslandgrenzen hinweg teilweise gar nicht als solche erfasst werden oder auch nicht gemeinsam bearbeitet. Da entgeht den Ermittlern möglicherweise viel.
Ylvi schrieb:Ich finde tatsächlich, dass das Delikt an Irmhild sehr gut in diese Serie passt. Erst einmal zeitlich (dunkle Jahreszeit) und auch vom Modus Operandi (keine Vergewaltigung, Drosselung).
Ja, das würde passen. Es ist nur noch nicht diese Mordlust und Folter in dem Ausmaß zu erkennen und diese Präsentation und den Umgang mit den Leichen. Das muss aber als möglicher Erstfall gar nichts heißen.
Ist die Frage, ob die Polizei einen Zusammenhang tatsächlich geprüft hat, ggf sogar per DNA? Interessant wäre ja auch, ob die Hallo Deutschland - Ausstrahlung etwas ergeben hat.
Ylvi schrieb:Hier glaube ich wiederum das Gegenteil: Irmhild hatte Schürfwunden von Schutt o.ä. an den Beinen, eben jenes Material, welches der Kipper geladen hatte.
Auffällig auch hier, dass der Fahrer sich nie gemeldet hat.
Das ist natürlich denkbar. IS könnte aber auch in einem Abbruchhaus, einem Altbau oder sonstwo unterwegs gewesen sein.
Wenn der LKW da später (eine Stunde später?) als die Zeugen zum Fußballspiel nach Hause zurück kehrten dort noch gestanden hätte, hätten sie es doch bemerkt? Da war IS aber noch nicht tot. Ist der LKW-Fahrer mindestens 8-10 Stunden später nochmal zurück gekehrt mit der Leiche? Hatte er denn die Möglichkeit, die ganze Nacht (mit LKW?) weg zu bleiben, ohne dass jemand/Familie Fragen stellt?
Wenn der Fahrer nicht aus dem LK kam, hat er davon evtl gar nichts mitbekommen oder hatte Sorge, als tatverdächtig zu gelten? Womöglich hatte er ja tatsächlich eine Frau/Prostituierte im LKW (nicht IS) und hätte dies dann seinem Chef oder Ehefrau oder beiden erklären müssen?
Ylvi schrieb:Ob die Gerichtsmedizin bzgl. des Todeszeitraums damalig schon so genaue Angaben machen konnte, bezweifle ich stark. Zumal im November sicherlich schon kalte Temperaturen herrschten.
Ich denke, dass man auch 1970 den Todeszeitpunkt schon sehr genau berechnen konnte, auch unter Berücksichtigung der Wetterlage usw. Vielleicht hatte man auch den Anhalt zum Todeszeitpunkt vom Mageninhalt her sowie die sicheren Todeszeichen. Sie wurde ja früh morgens vor acht Uhr gefunden, also maximal 6,5 Std nach Eintritt des Todes. Die sicheren Todeszeichen kann man dann ja auch einschätzen. Und eine Angabe mit Zeitfenster von zwei Stunden erscheint mir schon so, als sei sich die Rechtsmedizin da sehr sicher.