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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

4.325 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, 2017 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 00:15
Wahnsinn, das kommt nun doch auch wieder überraschend. Was für eine Schlacht dieser Prozess in der Rückbetrachtung war.

Das Staging und die Annahme mehrer Täter auch durch die Ermittler, wie auch viele Indizien
finde ich nach wie vor merkwürdig.
Einzig die Tatsache, dass Allen das Urteil so gefasst aufnahm und die Verteidigung noch nicht mal eine Woche lang "für ihn kämpfte", als es darauf ankam, machen mich ein bißchen skeptisch. Vielleicht sind sie ja auch froh, dass es vorbei ist. Sie werden ein Gefühl dafür haben, ob er schuldig oder unschuldig ist.

Das Wichtigste ist, dass ein Prozess Klarheit bringt für eine Verurteilung oder einen Freispruch.
Das wird hier wohl noch diskutiert werden.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 00:19
Zitat von jaskajaska schrieb:@equinoxx
Berufung ist ja definitiv immer drin und wahrscheinlich und gut. Soll ja alles geprüft und sicher sein.
Ich hatte an eine Wiederaufnahme gedacht, wahrscheinlich Thema verfehlt. Sorry
Wir haben uns missverstanden, kein Problem.
:)
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Einzig die Tatsache, dass Allen das Urteil so gefasst aufnahm und die Verteidigung noch nicht mal eine Woche lang "für ihn kämpfte", als es darauf ankam, machen mich ein bißchen skeptisch. Vielleicht sind sie ja auch froh, dass es vorbei ist. Sie werden ein Gefühl dafür haben, ob er schuldig oder unschuldig ist
Ja, war das so, dass sie nicht für ihn gekämpft haben?
Ich konnte es leider nicht mitverfolgen.
Könnte es sein, dass sie ihn inzwischen doch für schuldig halten?


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 00:31
Zitat von jaskajaska schrieb:@equinoxx
Berufung ist ja definitiv immer drin und wahrscheinlich und gut. Soll ja alles geprüft und sicher sein.
Ich hatte an eine Wiederaufnahme gedacht, wahrscheinlich Thema verfehlt. Sorry
Aber jetzt muss ich doch auch nochmal fragen. Wiederaufnahme bzw. Re-Trial käme ja ggf. nach Berufung / Revision oder wie ist das in Amerika? Gibt es das da so überhaupt?
Ich traue mich Rick Blaine garnicht schon wieder anzuschreiben, weil er ja im Urlaub ist, deswegen tagge ich ihn mal nicht, aber vielleicht liest er es ja zufällig irgendwann. :)


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 00:41
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Ja, war das so, dass sie nicht für ihn gekämpft haben?
Doch, das haben sie insgesamt sehr effektiv, finde ich, und insgesamt immerhin fast drei Jahre lang. Nur im Prozess etwas kürzer als gedacht.
Ich finde aber, er hat Glück mit diesen Verteidigern gehabt. Seinen Ersatzanwalt Lebrato fand ich im Interviev hingegen etwas schwächer. Die werden schon wissen, was sie jetzt machen.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 00:43
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Doch, das haben sie insgesamt sehr effektiv, finde ich, und insgesamt immerhin fast drei Jahre lang. Nur im Prozess etwas kürzer als gedacht.
Ich finde aber, er hat Glück mit diesen Verteidigern gehabt. Seinen Ersatzanwalt Lebrato fand ich im Interviev hingegen etwas schwächer. Die werden schon wissen, was sie jetzt machen.
Äh ja klar, das finde ich ja auch. Sie haben sich wie Terrier reingehängt.
Ich meinte jetzt wirklich konkret die letzten Tage. Aber: ich google das einfach selbst mal, musst du nicht extra belegen oder erklären etc.
Du hast schon genug Bericht erstattet die letzten Tage und Wochen.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 02:46
Zitat von jaskajaska schrieb:Ansonsten ist das Urteil über Allen jetzt in der Welt. Das muss erst mal angegriffen werden.
Oder ist das in den USA grundlegend anders wie hier, @Rick_Blaine?
Nein, das ist im Prinzip genau wie on Deutschland. Das Urteil steht jetzt erst einmal. Interessanterweise gibt es in den USA tatsächlich noch einen Schritt, den es in Deutschland nicht gibt, aber der in diesem Fall bei dieser Richterin wohl hoffnungslos ist. Man kann einen Antrag auf Aufhebung des Urteils und neuen Prozess stellen, bei der Richterin, die dem Verfahren vorsass, mit der Begründung von Verfahrensfehlern. Aber da diese von dieser Richterin begangen wurden, ist es kaum ersichtlich, dass sie das jetzt zugibt.

Also ist der nächste Schritt das Einlegen der Revision.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Du hast zwar Rick Blaine angesprochen,
aber wie kommst du darauf, dass man nicht in Berufung gehen sollte/könnte?
In Deutschland kannst du so gut wie immer in Berufung gehen, sofern du begründen kannst und sich das Urteil nicht um eine Bagatelle (unter 15 Tagessätze) handelt. Dann geht das Verfahren in die nächsthöhere Instanz.
Und Jury-Urteile in USA kann man auch anfechten. Auch wenn das kompliziert ist.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Aber jetzt muss ich doch auch nochmal fragen. Wiederaufnahme bzw. Re-Trial käme ja ggf. nach Berufung / Revision oder wie ist das in Amerika? Gibt es das da so überhaupt?
Ich traue mich Rick Blaine garnicht schon wieder anzuschreiben, weil er ja im Urlaub ist, deswegen tagge ich ihn mal nicht, aber vielleicht liest er es ja zufällig irgendwann. :)
Leider ist mein Urlaub seit heute vorbei, also bin ich auch wieder hier.

Man muss genau zwischen den verschiedenen Rechtsmitteln unterscheiden. In den USA gibt es die gleiche Art, aber tatsächlich sogar mehr als in Deutschland:

Wie in Deutschland auch in einem solchen Fall gibt es keine "Berufung." Berufung in Deutschland bedeutet die neue Verhandlung des gesamten Sachverhalts. Die ist nach einem solchen Verfahren vor dem LG aber nicht möglich, sondern nur die Revision. In der Revision kann man nur rechtliche Fehler vorbringen.

Das ist in den USA der "appeal." Hier können nur Fehler vorgebracht werden, wo entweder klar gegen geltendes Recht verstossen wurde oder gegen Verfahrensregeln. Auch wird nicht jede Kleinigkeit zur Aufhebung des Urteils führen, sondern man muss nachweisen, dass durch den oder die Fehler im Verfahren der Angeklagte keinen fairen Prozess hatte.

Und wichtig: es können jetzt keine neuen Beweise mehr eingebracht werden. Das wäre erst wieder in einem neuen Prozess erlaubt, wenn man die Revision gewonnen hat.

In Deutschland wäre das auch bereits das Ende der Fahnenstange, nur eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG könnrte nach einer verworfenen Revision noch Hilfe bringen, das geschieht aber extrem selten.

In den USA gibt es noch ein paar Schritte: es handelt sich hier um einen Prozess vor einem bundesstaatlichen Gericht. Daher ist der Adressat der Revision jetzt zunächst einmal das bundesstaatliche Appellationsgericht, den Iowa Court of Appeals.

Gibt dieser der Revision statt hebt er das Urteil auf. Die Staatanwaltschaft kann dann einen neuen Prozess beantragen. Ganz selten kann er sogar ein eigenes Urteil fällen, dann kann es keinen neuen Prozess geben.

Ist man mit der Entscheidung des Court of Appeals nicht einverstanden, kann man als nächstes den obersten Gerichtshof von Iowa (Iowa Supreme Court) um eine Revision der Entscheidung des Appellationsgerichts bitten. Auch der Supreme Court kann dann wieder das Urteil aufheben usw.

Die in Deutschland nicht existierende Besonderheit ist, dass es in den USA zwei separate Justizsysteme gibt: das des Bundesstaates, und das des Bundes. Da die Bundesverfassung allen Amerikanern Rechte gibt, kann man parallel oder nacheinander auch noch eine Verletzung dieser Rechte vor einem Bundesgericht beklagen.

Das bedeutet, man könnte auch noch vor einem Bundesgericht sozusagen eine Verfassungsbeschwerde einlegen, ist hierbei aber darauf beschränkt, wirkliche Verletzungen der verfassungsmässigen Rechte nachzuweisen. Und auch hier hat man dann wieder einen Instanzenweg, der bis zum obersten Gerichtshof der USA reicht.

Daher sieht es zusammengefasst so aus: Mögliche Instanzen:

-Iowa Court of Appeals
-Iowa Supreme Court
-Federal Court
-Federal Circuit Court of Appeals
-Supreme Court of the United States

Allerdings ist es so, dass die obersten Gerichte, die supreme courts, einen Fall nur annehmen, wenn sie ihn für besonders bedeutsam halten, was in den wenigsten Fällen so ist. Und, das ist besonders wichtig, die Erfolgsrate bei Revisionen ist in den USA in etwa genauso niedrig wie in Deutschland, meist weniger als 15%.

Um das noch zu erwähnen, für ein "Wiederaufnahmeverfahren" auf grund neuer Beweise sind die Hürden hier ähnlich hoch wie in Deutschland, nur eine geringe Zahl solcher Anträge wird zugelassen und führt dann auch zum Erfolg.

Ansonsten meine Meinung: ich habe keine Ahnung, ob Allen schuldig ist oder nicht. Die Anklage hat mich nicht überzeugt, die Richterin war m.E. absolut voreingenommen und er hatte keinen fairen Prozess. Insofern wünsche ich seinen Verteidigern viel Erfolg in der Revision.

Keiner weiss, warum die Jury so entschieden hat. Aber aus meiner Erfahrung habe ich eine Vermutung: die "Geständnisse." Es gibt m.E. nur wenige Fälle, in welchen eine Jury Geständnisse, wie auch immer sie zustande kamen, ignoriert hat. Es scheint ganz deutich der Gedanke vorzuherrschen: "wer unschuldig ist, gesteht nicht."


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gestern um 07:29
@Rick_Blaine
Danke für die ausführliche Erklärung.
Dann werden wir wohl noch eine Weile von diesem Fall hören.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 09:50
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:ich habe keine Ahnung, ob Allen schuldig ist oder nicht. Die Anklage hat mich nicht überzeugt, die Richterin war m.E. absolut voreingenommen und er hatte keinen fairen Prozess. Insofern wünsche ich seinen Verteidigern viel Erfolg in der Revision.
+1

es gibt bekanntlich viele Wege nach Rom. Der Weg der bei den Ermittlungen, der Behandlung des nun Verurteilten nach der Festnahme und dem Prozess eingeschlagen wurde, hinterlässt einen sehr schalen Beigeschmack und die Ermittlungen selbst sind eine Aneinanderreihung von Skandalen, Pleiten, Pech und Pannen. Es gibt sicher gute Gründe, warum man Allen für schuldig halten kann, aber dann soll er doch bitte in einem fairen Verfahren verurteilt werden.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 10:05
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Wie in Deutschland auch in einem solchen Fall gibt es keine "Berufung." Berufung in Deutschland bedeutet die neue Verhandlung des gesamten Sachverhalts
Ah, stimmt, Berufung geht nur bei einem Amtsgericht.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung zu den Möglichkeiten, die es in dem Fall jetzt gibt. Und gutes Ankommen zuhause nach dem Urlaub.
Zitat von KaietanKaietan schrieb:es gibt bekanntlich viele Wege nach Rom. Der Weg der bei den Ermittlungen, der Behandlung des nun Verurteilten nach der Festnahme und dem Prozess eingeschlagen wurde, hinterlässt einen sehr schalen Beigeschmack und die Ermittlungen selbst sind eine Aneinanderreihung von Skandalen, Pleiten, Pech und Pannen. Es gibt sicher gute Gründe, warum man Allen für schuldig halten kann, aber dann soll er doch bitte in einem fairen Verfahren verurteilt werden.
Ja.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 10:17
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ansonsten meine Meinung: ich habe keine Ahnung, ob Allen schuldig ist oder nicht. Die Anklage hat mich nicht überzeugt, die Richterin war m.E. absolut voreingenommen und er hatte keinen fairen Prozess. Insofern wünsche ich seinen Verteidigern viel Erfolg in der Revision.
Ganz genau so sehe ich das auch.
Und vielen Dank für deine interessanten Ausführungen zu den juristischen Feinheiten und den weiteren Möglichkeiten des Verfahrens.


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gestern um 10:33
Klar könnte man sagen, er hat mehrmals ausgesagt das er der Täter sei, aber dies zum Anlass nehmen ihn zu verurteilen erschließt mir nicht. Es gibt keine DNA Proben von ihm am Tatort, die nicht abgefeuerte Kugel ist auch kein wirklicher Beweis. Dann hat man Gegenstände in seinem Haus auf DNA von den beiden Mädchen untersucht und auch nichts gefunden.
Klar könnte er der Täter sein, aber wenn nicht mal die gefunden Haar am Tatort überprüft wurden, ob sie zu ihm gehören, platzt mir fast der Kragen.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 10:37
@FörsterHorn
Zitat von FörsterHornFörsterHorn schrieb:aber wenn nicht mal die gefunden Haar am Tatort überprüft wurden, ob sie zu ihm gehören, platzt mir fast der Kragen
Natürlich wurde das überprüft.
Es wurde ein Haar gefunden, das der Schwester von Libby zugeordnet werden konnte.
Mit Allen konnte es nicht in Verbindung gebracht werden.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 10:40
Asked about hair samples found at the crime scene, Bozinovski said the state was not testing them now.
Quelle: Delphi Murder

Also für mich heißt das, dass sie das nicht untersucht hätten.


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gestern um 10:41
Zitat von jaskajaska schrieb:Natürlich wurde das überprüft.
Es wurde EIN Haar überprüft, an dem noch eine Haarwurzel sass. Das hatte Abby in ihrer Hand und es wurde der Schwester von Libby zugeordnet. Es gab aber noch weitere Haare, die gefunden wurden und die nicht den Opfern zugeordnet wurden. Ich habe eine Frage zu diesen an/auf/bei den Mordopfern sichergestellten Haaren, für die das FBI eine DNA Analysemethode angeboten hatte, die aber von den Ermittlungsbehörden nicht wahrgenommen wurde, weil man "noch warten wollte". Werden die nun jemals analysiert? Der Staat wird das vermutlich als sinnlos ansehen, für die Anklage wäre das eine Option, entlastende Beweise zu finden. Die aber, so wie ich es verstehe, in einen Revisionsantrag nicht eingebracht werden können. Wer entscheidet, ob und wann diese Haare analysiert werden? Wer zahlt dafür? Und aufgrund der extremen Schlampigkeit der Ermittlungsbehörden: Wer stellt sicher, dass diese Haare auch noch verfügbar sind, wenn sie denn nun doch noch analysiert werden sollen?


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gestern um 10:44
Also für mich kann er der Täter sein, aber er könnte es auch nicht sein. Für mich ist nicht jeder Beweis wirklich bis zum Ende überprüft worden.


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gestern um 10:47
@FörsterHorn
@Kaietan
Es gab folgende Spuren und Untersuchungen damit:

Fox 59, 28. Oktober 2024
https://fox59.com/delphi-trial/delphi-murders-states-dna-expert-takes-the-stand/
Bozinovski said hair found in Abby Williams’ hand—...—showed the hair came from Kelsi German Siebert, Libby’s sister.

...

The DNA found on the cartridge was insufficient for further analysis.

...

Other attempts to glean DNA from items recovered from the murder scene found most of the material came from one or both of the girls. Some hair found on one of the girls’ shoes was “not consistent with human hair.”

Nothing Bozinovski said during her testimony tied DNA evidence to Allen or any other individual.

...

Bozinovski testified about additional items found at the crime scene, including items of clothing belonging to the victims. The DNA matched Abby, Libby or a mixture of the two. Some swabs returned hair consistent with animal hair.

Blood pooled around Libby German was her own, as was blood found on the ground and trees. Blood found around Abby Williams was her own.

...

One item included Abby’s profile and a partial sample, although Bozinovski couldn’t make a determination on the partial sample. Some items didn’t include enough DNA for analysis.

Again, Bozinovski said she found no male blood or semen. She was unable to develop a DNA profile for a potential suspect.

Swabs taken from Libby’s phone were inconclusive.

...

Analysis was performed at the ISP Lafayette Post on tree branches found on and near the girls’ bodies. Several swabs were tested for skin cells, with some branches measuring about seven feet long. Two of the samples matched Libby.

The state sent a set of hairs to the FBI. The FBI identified three hairs not consistent with either girl. No additional testing was performed at that point—Bozinovski said it was because she hoped newer technology down the road would provide answers. Given that analysis often destroys or compromises the original material, the lab decided to delay further testing.

When asked about touch DNA on the branches, Bozinovski said a casual touch doesn’t always leave DNA behind. She also said wearing gloves would prevent such a transfer.

She told the court she didn’t find Allen’s DNA on any of the items she analyzed.



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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 10:53
Zitat von jaskajaska schrieb:@FörsterHorn
@Kaietan
Es gab folgende Spuren und Untersuchungen damit:
Die Tierhaare sind natürlich nicht gemeint. Es gab noch mehr Haare am Tatort:
Bozinovski said investigators sent 72 rootless hair fibers to the FBI for testing. Three of them came back with DNA that was inconsistent from that taken from Abby and Libby. Bozinovski decided not to do additional testing due to the likelihood the hair fibers would be destroyed.
...
The defense questioned why DNA wasn't tested on the three rootless hairs that were termed "inconsistent" with DNA found from Abby and Libby. Again, Bozinovski claimed she did not want to risk it.
Auger remarked that with Allen now being on trial, "the jury will never see these possible results."
Quelle


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 10:55
Was mich auch nicht wirklich Allen für den Täter macht. Klar gibt es da noch seine Aussagen, aber wie sehr sind die wirklich Aussagekräftig. Ich möchte ihn nicht als Unschuldigen bezeichnen, weil ich mir durchaus vorstellen kann, dass er es war, aber welchen wirklichen Beweis gibt es, dass er am Tatort war? Nur seine Aussagen die eventuell durch seinen mentalen Zustand zurück zuführen sind.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 20:27
Zitat von KaietanKaietan schrieb:es gibt bekanntlich viele Wege nach Rom.
@Kaietan

Das ist natürlich richtig, aber ob man es am Ende dann auch tatsächlich schafft in Rom anzukommen das steht auf einem anderen Blatt.

Unter Umständen suchen sich die Verteidiger lieber andere Schlachtfelder aus, wo es leichtere Beute zu holen gibt. Vielleicht sagt auch RAllen von sich aus dass er das nicht nochmal mit machen möchte, ein letztes "It doesn't matter, it's over" von ihm.

Der Prozess hat gewiss Fragen aufgeworfen, gut möglich dass da eine grosse Justiz-Schlacht auf alle Beteiligten zukommt. Aber die Option dass man nach der Sentencing Sitzung am 20. Dezember rein garnichts mehr von diesem Fall hören wird sollte man nicht einfach ausschliessen und ignorieren.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 22:34
Der Gag Order gilt seit dem 12/2022 . Sie wurde während den öffentlichen Anhörungen und während des Prozesses, aufgehoben. Die hat die Richterin wieder aktiviert.
Warum? Will sie sich selbst schützen oder was soll damit verhindert oder geschützt werden ?
Ich vermute das es bis zum Urteil aktive bleiben wird.
Kann sie es danach weiter verlängern?


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