"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams
26.10.2024 um 08:46Kaietan schrieb:Vielleicht wurde es nur nicht berichtet, aber die nach Daubert Standard geforderte empirische Absicherung dieser Untersuchungsmethode und die geforderten Aussagen zur Fehlerquote der Methode fehlen mir hier völlig.Ja, die Berichterstattung ist leider immer nur fragmentarisch. Aber der von Dir verlinkte Artikel bringt einiges an den Tag. Besonders erstaunlich ist die Tatsache, dass die "Expertin" anscheinend sechs mal versucht hat, Spuren auf einer nicht abgefeuerten sondern nur ausgeworfenen Patrone zu replizieren und das nicht gelang.
Das stellt freilich auch in meinen Augen den ganzen "Versuch" in Frage.
Normalerweise wird die Grundlage für so eine Aussage hinsichtlich des Daubert Standards eben nicht vor einer Jury verhandelt, sondern vorher schon in einem schriftlichen Antrag an das Gericht. Die Verteidiger erscheinen mir auch kompetent genug, dass ich annehme, sie haben das getan - und die Richterin hat das wohl abgelehnt, also die Aussage nicht zuzulassen.
Sowas kann freilich später in einer Revision ein Problem werden, sollte der Angeklagte verurteilt werden.
Meine Meinung über die Richterin ist ja bekannt.
Nun wird man sehen, was der Verteidigungsexperte später dazu sagen wird. Und am Ende die Jury.