Ungeklärter Mordfall in Fulda 1983 an Gabriele Schmidt (5 Jahre alt)
16.12.2016 um 22:41@fauchi
@wagner
Das Hinterhaus gehört zur Hausnummer 29. Zur 27 gehört lediglich das Vorderhaus links und das Seitenhaus links.
Diese Aussage 'durch das Haus in den Garten gehen' muss nicht das Hinterhaus betreffen, es könnte auch, wie ich schon mal weiter oben gewesen sein, dass diese Ecke, wo jetzt das große Tor ist, damals ganz anders bebaut war. Die etwas unfachmännische Gestaltung der Regenfallrohre am Seitenhaus rechts würde dafür sprechen, dass der hintere Teil des Gebäudes irgendwann angebaut wurde. Die Farbe der Fassade ist etwas anders. Leider kann man das Dach nicht sehen.
Das Seitenhaus rechts macht übrigens nicht den Eindruck, als sei es ein Wohnhaus, sondern eher eine Werkstatt
Möglich wäre, dass dort ein Schuppen zum Abstellen von Mülltonnen, Fahrrädern, Gartengeräten etc. war, also, dass der Hof rundherum zugebaut war.
Ob ein Kunde des Vorderhauses links vom Fenster aus sehen konnte, wie lang der Garten ist, wo man einen Schlüssel herbekommt, sofern erforderlich, kann ich mir auch schlecht vorstellen.
Der Täter muss sich relativ sicher gewesen sein, dass er ungestört in dem Garten sein kann.
Auf Bild # 10 sieht man, wie klein dieser Innenhof ist. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein 5-jähriges Kind dort eine Stunde land Dreirad fährt. Sie hatte das Täschlein dabei, das Püppchen und möglicherweise den Obstkorb. Zugang zu dem Garten hätte sie untenrum an der Tankstelle vorbei, durch den Graben, Maschendrahtzaun hochgehoben, bekommen können. Oder die Magdeburger hoch, links am Kindergarten vorbei und von dort in den Graben.
Der Täter könnte sie dabei beobachtet haben. Er wusste mit Sicherheit, dass er dort ungestört ist.
Ich muss mir alle Bilder nochmal genau anschauen, vielleicht entdecke ich noch irgendwas. Die kostengünstige Lösung mit den Regenfallrohren ist mir ja auch erst jetzt aufgefallen, als ich genau hingeschaut habe.
@wagner
Das Hinterhaus gehört zur Hausnummer 29. Zur 27 gehört lediglich das Vorderhaus links und das Seitenhaus links.
Diese Aussage 'durch das Haus in den Garten gehen' muss nicht das Hinterhaus betreffen, es könnte auch, wie ich schon mal weiter oben gewesen sein, dass diese Ecke, wo jetzt das große Tor ist, damals ganz anders bebaut war. Die etwas unfachmännische Gestaltung der Regenfallrohre am Seitenhaus rechts würde dafür sprechen, dass der hintere Teil des Gebäudes irgendwann angebaut wurde. Die Farbe der Fassade ist etwas anders. Leider kann man das Dach nicht sehen.
Das Seitenhaus rechts macht übrigens nicht den Eindruck, als sei es ein Wohnhaus, sondern eher eine Werkstatt
Möglich wäre, dass dort ein Schuppen zum Abstellen von Mülltonnen, Fahrrädern, Gartengeräten etc. war, also, dass der Hof rundherum zugebaut war.
Ob ein Kunde des Vorderhauses links vom Fenster aus sehen konnte, wie lang der Garten ist, wo man einen Schlüssel herbekommt, sofern erforderlich, kann ich mir auch schlecht vorstellen.
Der Täter muss sich relativ sicher gewesen sein, dass er ungestört in dem Garten sein kann.
Auf Bild # 10 sieht man, wie klein dieser Innenhof ist. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein 5-jähriges Kind dort eine Stunde land Dreirad fährt. Sie hatte das Täschlein dabei, das Püppchen und möglicherweise den Obstkorb. Zugang zu dem Garten hätte sie untenrum an der Tankstelle vorbei, durch den Graben, Maschendrahtzaun hochgehoben, bekommen können. Oder die Magdeburger hoch, links am Kindergarten vorbei und von dort in den Graben.
Der Täter könnte sie dabei beobachtet haben. Er wusste mit Sicherheit, dass er dort ungestört ist.
Ich muss mir alle Bilder nochmal genau anschauen, vielleicht entdecke ich noch irgendwas. Die kostengünstige Lösung mit den Regenfallrohren ist mir ja auch erst jetzt aufgefallen, als ich genau hingeschaut habe.