sallomaeander schrieb:Der Täter wird heute, wenn er noch lebt, in einem Alter sein, in dem ihm schon auf die eine oder andere Weise bewusst wird, dass das Leben endlich ist und vielleicht glaubt er auch daran, dass er dereinst für das, was er getan hat, wird Rechenschaft ablegen müssen.
FritzPhantom schrieb:Die Eltern sind ja tot, Vergebung in dem Sinne gibt es also nicht. Der Täter wird sich jetzt auch bestimmt nicht mehr melden, eher jemand, der ihn nicht mehr schützen will. Seine Eltern werden ja auch tot sein, kommen eher noch Geschwister oder Ex- Partner in Frage, die sind oft weniger gnädig.
Mir geht der Gedanke nicht aus dem Kopf, dass sich der Aktenzeichen Beitrag an einen einzigen Adressaten richtet:
Entweder einem Mitwisser oder dem Täter selbst.
Der Täter war nach Vermutungen der Polizei damals zwischen 15 bis 30 Jahre alt und wäre dementsprechend heute im Alter zwischen 54 und 69.
Da ist es durchaus möglich, dass auch die Eltern des Täters oder ein Elternteil noch lebt.
Die Person ist dann allerdings hochbetagt und Menschen in diesem Altersbereich haben häufig Erkrankungen, teilweise schwerwiegende.
Menschen, die sich aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung mit dem Tod auseinandersetzen müssen, reflektieren in der Regel ihr Leben.
Ein Mensch, der lange Zeit mit einer Schuld gelebt hat, egal ob als Täter oder als Mitwisser, könnte sich in dieser Situation entscheiden reinen Tisch zu machen.
Daher bin ich absolut bei der Aussage von
@sallomaeandersallomaeander schrieb:Vielleicht beginnt dieser Prozess jetzt erst, vielleicht bedurfte es nur noch des Anstoßes durch den Film bei Aktenzeichen.
Die Bemerkung des Kriminalhauptkommissars, dass in begründeten Fällen eine Aussage auch vertraulich behandelt werden könne, habe ich zunächst dahingehend interpretiert, dass eventuell eine Gefahr von dem Täter ausgehen könnte.
Mittlerweile denke ich eher in die Richtung, dass es eventuell jemand gibt, der seit vielen Jahren Mitwisser ist und nach Jahren des Schweigens Hemmungen hat, mit seinem Wissen zur Polizei zu gehen, weil er in der Öffentlichkeit möglicherweise mit Unverständnis und starker Ablehnung seines jahrelangen Schweigens rechnet.
Ein Hinweis auf die Möglichkeit der Vertraulichkeit der Aussage kann einem möglichen Mitwisser diese Befürchtung nehmen.