Grenzen für DNA-Analysen: Ein Gesetz, das Mörder schützt
Ein, wie ich finde hervorragender Leitartikel heute in der Badischen Zeitung.
https://www.badische-zeitung.de/grenzen-fuer-dna-analysen-ein-gesetz-das-moerder-schuetztEs gibt keine konkreten Hinweise darauf, wer in Freiburg und Endingen zwei junge Frauen missbraucht und getötet hat. Bislang ist erst in einem der beiden Fälle, dem Tod der 19-jährigen Maria L. in Freiburg, die DNA des mutmaßlichen Täters gefunden worden. Das war zunächst ein Erfolg für die Ermittler. Nur: So richtig weiter brachte er sie nicht. Der Abgleich mit der Straftäter-Datenbank ergab keinen Treffer. Deshalb gewinnt das Genmaterial erst dann wieder an Wert, wenn sich auf anderem Wege ein Verdacht auftut und Spuren verglichen werden können – oder wenn der Täter in einem anderen Zusammenhang DNA-Spuren hinterlässt. Irgendwo, irgendwann.
Die einzigen Spuren waren die DNA und das Fahrrad. Die DNA darf man mit einer Straftäter-Datenbank abgleichen, mehr nicht. Hätte es eine Übereinstimmung z.B. in Norddeutschland gegeben, könnte man darüber spekulieren, ob der Täter LKW-Fahrer, Außendienstler oder Lokführer ist. Oder ob er in Freiburg war, weil Tante Lisa 70 geworden ist.
Das kommt mir vor, wie das blinde Herumstochern im Nebel.
Für ein mögliches nächstes Opfer und dessen Familie wird es zynisch klingen, dass man in Deutschland nicht alle wissenschaftlichen Möglichkeiten ausschöpft.
Eine Gesetzesänderung ist überfällig
Es geht um die Aufklärung von Kapitalverbrechen. Wenn die Wissenschaft dabei helfen kann, dann sollte das legitim sein. Eine Gesetzesänderung, die eine Nutzung erweiterter DNA-Analysen bei Schwerstkriminalität möglich macht, ist überfällig. Ein humanistisches Menschenbild darf nicht dafür sorgen, dass der Pragmatismus auf der Strecke bleibt – und ein Gesetz die Mörder schützt.
Ja, das finde ich auch. Es geht um den Schütz der Bevölkerung, nicht um den Schutz des Täters.