JamesRockford schrieb:Ich bin der festen Überzeugung, dass die Ermittler den Tatverdächtigen durch einen Hinweis aus dem nahen Umfeld schon sehr früh observiert haben, in dessen Abwesenheit die von ihm bewohnten Räumlichkeiten untersucht haben, und dann zugeschlagen haben.
Auch ich hatte solche Überlegungen, weil ich es als sehr erstaunlich empfinde, wie aus dem Fund eines Haares in einem Dornbusch so schnell ein TV ermittelt werden kann. Und die dazu veröffentlichten Umstände (Entdeckung eines TV nur anhand eines gefundenen Haares auf Videomaterial der Straba, Wiederentdeckung des TV in der Straba) empfinde ich als noch erstaunlicher, aber nicht als unmöglich.
Eine Ermittlung des TV durch Hinweise aus seinem Umfeld wäre deutlich wahrscheinlicher.
Allerdings frage ich mich: dürften die Behörden überhaupt so eine komplette Fehlinformation anstelle des wahren Sachverhalts veröffentlichen?
Und welchen Zweck hätte es?
Um die Informanten zu schützen?
Aber würde der TV nicht den wahren Sachverhalt durch Akteneinsicht des Anwalts sowieso erfahren?
Die Fragen richten sich besonders an die juristisch versierten User 😀