Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge
04.05.2017 um 12:32tobak schrieb:Das wurde in der Berichterstattung anders dargestellt:Sorry, da hatte ich wohl einen anderen Fall noch im Kopf.
Gut, es geht natürlich dann bzgl. der Entschädigung von der Zeit der U-Haft noch die Zeit der Jugendstrafe ab. Ich vermute aber nicht für ganze 8 Monate sondern weniger, da rein theoretisch ihm die Möglichkeit der früheren Entlassung genommen wurde. Das muss dann auch berücksichtigt werden.
tobak schrieb:Es geht mir gar nicht so sehr um das Geld an sich, sondern um die Botschaft, wie sie diese Kreise versteht.Naja ich denke, die Botschaft ist die, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
Das ist eine ganz wichtige Botschaft, das, was manche hier sehen wollen, dass nur erst bei erwiesener Unschuld eine Entschädigung gezahlt werden soll, hat nichts mit einem der wesentlichsten Pfeiler eines Rechtsstaates zu tun und zwar dem der Unschuldsvermutung. Dass darin Kreise eine andere Botschaft darin sehen könnten, mag vielleicht sein, ist aber reine Spekulation.
Nur wegen einer Spekulation den Rechtsstaat aufgeben zu wollen, naja, das ist eben typisches Stammtischgerede, wo man nur schwarz weiß sieht und man mal schnell Grundsätze des Rechtsstaat außen vor lässt, von denen wir froh sein müssen, dass diese existieren. Es gab schon andere Zeiten.