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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

139 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Gerichtsmedizin, Körperverletzung Mit Todesfolge ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Robert80 Diskussionsleiter
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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 00:48
Die Logik der User hier scheint ja zu sein. Das man auf jeden körperlich/geistigen Behinderten einprügeln darf wie man will und wenn er drauf geht, ist das kein Mord, sondern Körperverletzung mit Todesfolge.

Dann noch `ne tolle Geschichte vor Gericht und schon ist das Oper wohl selber schuld???


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 00:49
@tobak
Ohne die Anomalie wäre er bei genau diesem Tatverlauf nicht gestorben. Ob das die Täter wissen konnten oder nicht spielt keine Rolle.

Ich kann ja auch nicht wegen Raub verknackt werden wenn ich nicht weiß das die Bank leer ist und deshalb die Bank überfalle in der Hoffnung auf den Geldsegen. Jeder weiss das es Raub wäre, so die Bank denn voll war, aber so..

Zur Tat: wäre das Opfer nicht sofort regungslos gewesen und hätte es keine Anomalie - ich glaube die Täter hätten weiter getreten und ihn wirklich ermordet (im Sinne der Rechtsprechung)...ändert das was am jetzigen Fall oder der Bewertung ? Zum Glück nicht (hinsichtlich anderer Fälle)


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 00:51
Zitat von Robert80Robert80 schrieb:Wird der Tritt bzw. die Gewalt dadurch anders??
Nein, aber unerwartet folgenschwerer. Siehe das Backpfeifen Beispiel


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 00:54
Zitat von Robert80Robert80 schrieb:Die Logik der User hier scheint ja zu sein. Das man auf jeden körperlich/geistigen Behinderten einprügeln darf wie man will und wenn er drauf geht, ist das kein Mord, sondern Körperverletzung mit Todesfolge.
Das kann ich aus keinem Einzigen Beitrag rauslesen.


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Robert80 Diskussionsleiter
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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 00:54
@behind_eyes
Ja und ich bin der Meinung, wer Gewalt auslebt, muss auch mit den Konsequenzen leben.

Bei Deiner Argumentation, könnte ich Dich windelweich prügeln und muss nur die passende Begründung bringen, um null Konsequenzen zu erleben.

Wie konnte ich vor dem Date auch ahnen, dass sie eine Feministin ist?


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 00:54
@tobak
Zitat von tobaktobak schrieb:Wie würdest du das dann hier sehen?
Schwer zu sagen, dafür weiß ich zu wenig.
Aber meines Wissens steht da ja auch noch kein konkretes Strafmaß, oder?

@Robert80
Zitat von Robert80Robert80 schrieb:Aber was macht den Unterschied wenn ich einem gegen den Kopf trete der gesund ist und einen der ein Leiden hat, welches der Täter nicht sieht??
Dass der mit dem Leiden vielleicht stirbt, obwohl es nicht beabsichtigt war?
Zitat von Robert80Robert80 schrieb:Wird der Tritt bzw. die Gewalt dadurch anders??
Nein, eben nicht, deshalb ist es ja immer noch Körperverletzung und nicht Mord.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 00:57
@behind_eyes
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb: Ich kann ja auch nicht wegen Raub verknackt werden wenn ich nicht weiß das die Bank leer ist und deshalb die Bank überfalle in der Hoffnung auf den Geldsegen. Jeder weiss das es Raub wäre, so die Bank denn voll war, aber so..
Ich hab auch nie verstanden, weshalb Raub härter bestraft wird, als z. B.Vergewaltigung, aber man wird sich schon was dabei gedacht haben.
Trotzdem manchmal schwer zu ertragen, wenn das Gerechtigkeitsempfinden so ins Wanken gerät.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 00:58
Zitat von raitoninguraitoningu schrieb:Aber meines Wissens steht da ja auch noch kein konkretes Strafmaß, oder?
Noch nicht mal ein Prozes hat begonnen


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 00:58
@Robert80
Zitat von Robert80Robert80 schrieb:Die Logik der User hier scheint ja zu sein. Das man auf jeden körperlich/geistigen Behinderten einprügeln darf wie man will und wenn er drauf geht, ist das kein Mord, sondern Körperverletzung mit Todesfolge.
Fahr doch mal bitte deine emotionale Polemik ein bisschen runter und versuch zu verstehen, was man dir hier schreibt.
Natürlich DARF man das NICHT. Dafür gibt es ja eben noch andere Straftatbestände, nach denen verurteilt werden kann, auch wenn es kein Mord ist. Das bedeutet ja nicht, dass derjenige dann nicht bestraft wird.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 00:58
@Robert80
Zitat von Robert80Robert80 schrieb:Bei Deiner Argumentation, könnte ich Dich windelweich prügeln und muss nur die passende Begründung bringen, um null Konsequenzen zu erleben.
Nein, auf die passende Begründung hast DU keinen Einfluss. Ich könnte einen Beitrag zu deiner Entlastung liefern indem festgestellt würde das die Tatschäden nicht zu 100℅ von dir verursacht worden sondern teilweise durch eine Vorerkrankung mit zu verantworten sind.
Das ist aber nichts was du dir ausdenken kannst.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 01:00
@Mittelscheitel
Danke, hatte ich auch so in Erinnerung, war aber etwas verwirrt, dass hier mittlerweile schon auf Fehler der Justiz geschimpft wird, die noch gar nicht passiert sind...


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Robert80 Diskussionsleiter
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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 01:01
@raitoningu
Sorry, aber fährt quasi die Justiz nicht die gleiche Schiene?

Hier wird eine Straftat relativiert, weil die Person "anscheinend" eine Vorerkrankung hat/hatte.

@behind_eyes
Dann erklär mal meine Krankheit :)


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 01:03
@Robert80
Es ging fiktiv um meine Vorerkrankung. Du wolltest mich ja windelweich prügeln.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 01:03
@raitoningu

Ich meinte das:
Zitat von raitoninguraitoningu schrieb: Dass unsere Gesetzgebung da besonders bezüglich der Intention differenziert, ist grundsätzlich ne gute Sache.
in Verbindung mit:
Zitat von tobaktobak schrieb: Daß die Tritte KEINEN massiven Schaden anrichten würden, konnten die Schläger dann ja auch nicht wissen. 
Hat die Intention dann auch im umgekehrten Fall eine Relevanz in Bezug auf das Strafmaß?


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 01:04
Zitat von Robert80Robert80 schrieb:Hier wird eine Straftat relativiert, weil die Person "anscheinend" eine Vorerkrankung hat/hatte.
Ich kann hier nirgends eine Relativierung erkennen, im Gegenteil.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 01:05
@Robert80
Zitat von Robert80Robert80 schrieb:Sorry, aber fährt quasi die Justiz nicht die gleiche Schiene?
Welche Schiene?
Zitat von Robert80Robert80 schrieb:Hier wird eine Straftat relativiert, weil die Person "anscheinend" eine Vorerkrankung hat/hatte.
Nein, hier wurde festgestellt, dass es sich um einen anderen Straftatbestand handelt als zunächst angenommen.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 01:05
Diese ganze Diskussion hier ist ja interessant, geht aber von einer falschen Grundannahme aus. Es wird so dargestellt, als sei "Körperverletzung mit Todesfolge" irgendwie "weniger" schwer als Totschlag, als komme ein Täter mit einer Verurteilung nach § 227 StGB besser weg als mit einer nach § 212 StGB.

Das ist aber gar nicht so.

Der Gesetzgeber hat hier lediglich versucht, die Begriffe säuberlich zu trennen. Der Straftatbestand der KV mit Todesfolge soll eben gerade verhindern, dass ein Täter mit dem viel leichter bestraften Tatbestand der einfachen KV wegkommt.

Dazu muss man sich vielleicht einmal die Systematik des Strafgesetzbuches anschauen:

§ 223 StGB einfache Körperverletzung - Strafmass bis zu 5 Jahre
§ 224 StGB gefährliche KV - Strafmass bis zu 10 Jahre
§ 226 StGB schwere KV - Strafmass bis zu 10 Jahre
§ 227 StGB KV mit Todesfolge - Strafmass nach oben offen, nach gegenwärtiger Rechtssprechung bedeutet das maximal 15 Jahre

Und
§ 212 StGB Totschlag - Strafmass ebenfalls nach oben offen, nach gegenwärtiger Rechtssprechung also auf 15 Jahre begrenzt. Nur in besonders schweren Fällen ist lebenslänglich möglich.

Man sieht also: dem Richter wird durch das Gesetz ermöglicht, das Strafmass der konkreten Tat anzupassen. Dadurch dass der Rahmen der gleiche ist, kann also ein Totschlag mit genau der gleichen Strafe belegt werden wie eine KV mit Todesfolge.

Der Unterschied der beiden Straftatbestände liegt also allein in der Frage der Intention: Totschlag verlangt Vorsatz, also dass der Täter den Tod des Opfers gewollt hat oder wenigstens billigend in Kauf genommen hat (dolus eventualis).

Bei der KV mit Todesfolge kann der Täter genauso hoch bestraft werden, obwohl er den Tod weder gewollt noch billigend in Kauf genommen hat. In der Regel wird lediglich ein fahrlässiges Verhalten in Bezug auf die Todesfolge verlangt.

Der Gesetzgeber hat also hier genau das Gegenteil beabsichtigt, was hier in der Diskussion unterstellt wird: er hat durch den § 227 einen Tatbestand geschaffen, der genau die gleiche Strafe wie ein Totschlagsdelikt beinhaltet, auch ohne ein Totschlag zu sein.


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Robert80 Diskussionsleiter
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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 01:06
@behind_eyes
Das war auch fiktiv. Bin einer der liebsten Mensche auf dieser Kugel hier...

So, bin auch mal im Bett und schreibt nicht soviel Unsinn... Ich kann die Justiz in diesem und in dem Fall "Dominik Brunner" nicht verstehen...

Aber wer weiß, vielleicht bekommt Niklas noch seine Gerechtigkeit...


Man liest sich...


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 01:08
@Rick_Blaine
Perfekt, das wird ja immer besser. Danke dir.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 01:10
@tobak
Irgendwie steh ich gerade auf der Leitung und versteh nicht wirklich, worauf du hinaus willst?


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