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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

139 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Gerichtsmedizin, Körperverletzung Mit Todesfolge ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Robert80 Diskussionsleiter
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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

22.08.2016 um 18:00
Lt. Medien bleibt der Haftbefehl noch bestehen. Das ist für mich schon mal eine sehr gute Nachricht.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

23.08.2016 um 08:31
@behind_eyes
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ein Schuss geht wohl immer über das Maß welches für eine Tötung notwendig ist hinaus.
nein.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

23.08.2016 um 08:39
@DoctorWho
Kommt noch mehr außer ein Nein?


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

23.08.2016 um 08:40
@behind_eyes
nein, da die begründung bereits in meinem posting von gestern enthalten war.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

23.08.2016 um 08:47
@DoctorWho
Kannst du mir bitte den Satz zitieren indem ich dein Nein zu meiner Aussage ableiten kann. Ich finde es leider nicht. Danke dir!


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

23.08.2016 um 09:14
@behind_eyes

da steht es Beitrag von DoctorWho (Seite 4) es geht um die zufügung besonders starker schmerzen oder qualen körperlicher oder seelischer art, die nach stärke oder dauer über das für die tötung erforderliche maß hinausgehen. das ist bei einem kopfschuss nicht der fall, schon gar nicht wie im angenommenen fall von @tobak, wenn der schuss sofort zum tode führt. gewisse schmerzen gehören zum tötungsprozess dazu. sie sind ihm immanent und im allgemeinen tatbestand bereits enthalten. es geht beim mordmerkmal grausam um ein deutliches mehr.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

23.08.2016 um 09:19
@DoctorWho
Danke dir, das ist soweit klar. Ziel der Frage war ja die Thematisierung: WIE kann ein Kopfschuss per Definition zum Mord werden. Kann man das mit dieser Merkmalsdefinition erklären. Offensichtlich nicht. Darum gings.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

23.08.2016 um 09:22
@behind_eyes
die tötung eines anderen mittels kopfschuss kann ein mord sein, sofern ein mordmerkmal erfüllt ist. es passen halt nur nicht alle mordmerkmale auf einen sachverhalt.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

20.10.2016 um 16:33
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bonn-fall-niklas-anklage-gegen-mutmassliche-taeter-erhoben-a-1117554.html
Die Ermittler gehen nach einem medizinischen Befund nicht mehr davon aus, dass der Tritt gegen den Kopf von Niklas die Todesursache war. Ein Gutachten habe ergeben, dass Gefäße im Gehirn vorgeschädigt gewesen seien. Demnach starb Niklas, weil eine Ader im Kopf riss.
Wie ist das zu verstehen?
Er hatte bereits vor dem Zusammentreffen vorgeschädigte Gefäße?


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

20.10.2016 um 16:50
vermutlich ein geplatztes Aneurisma - so jedenfalls meine Annahme

wobei mMn der Tritt ursächlich für das Platzen des Aneurisma war. mit der Gefäßmissbildung hätte Niklas auch uralt werden können
Zitat von stefan33stefan33 schrieb:Die Ermittler gehen nach einem medizinischen Befund nicht mehr davon aus, dass der Tritt gegen den Kopf von Niklas die Todesursache war.
dem sollten sich die Richter nicht anschließen!


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

20.10.2016 um 18:44
Wenn das passieren würde, wären wir wieder einmal im Bereich "Täterschutz" angelangt; ich hoffe mal nicht.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

21.10.2016 um 09:41
Na ja die Richter müssen es auch begründen können, da bringt es ihnen nichts, wenn sie sich aus Trotz gegen die medizinische Wissenschaft stellen..

@behind_eyes
Grausamer Mord bedeutet im Grunde dass ich das Opfer leiden lasse, obwohl ich davon ausgehe, dass es sterben wird. Das ist aber auch dann wieder ganz individuell zu betrachten und v.a. muss es nachweisbar sein. Und das ist es nicht immer, auch wenn es vllt. offentsichlich ist. Der Hintergedanke ist aber auch immer dabei, dass das Urteil im Nachhinein nicht angreifbar ist. Bsp. ist wenn man z.B. jemanden bewusst verhungern lässt.

Mord durch Erschießen wäre z.B. wenn ich ohne Vorwarnung jemanden von hinten in den Kopf schieße oder jemanden im Schlaf erschieße. Hier wäre Heimtücke gegeben.


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Robert80 Diskussionsleiter
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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

14.11.2016 um 21:23
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/getoeteter-bonner-schueler-anklage-im-fall-niklas-p-erhoben-14490084.html
Die Ermittler gehen nach einem medizinischen Befund nicht mehr davon aus, dass der Tritt gegen den Kopf von Niklas die Todesursache war. Ein Gutachten habe ergeben, dass Gefäße im Gehirn vorgeschädigt gewesen seien. Demnach starb Niklas, weil eine Ader im Kopf riss. Angesichts des Gutachtens hatte die Staatsanwaltschaft daher bereits erklärt, dass man nicht sicher sagen könne, „dass der Verdächtige mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt“ habe.
Weil Niklas eine anatomische Besonderheit hatte, war der "Tritt gegen den Kopf" keine Tötungsabsicht.

Sowas macht mich immer wieder sprachlos. :(


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

15.11.2016 um 11:24
Es war halt kein Totschlag, aber deswegen is es ja trotzdem noch ne schwere Straftat und er ist aufgrund dessen gestorben.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

15.11.2016 um 12:34
@Robert80
Zitat von Robert80Robert80 schrieb:Weil Niklas eine anatomische Besonderheit hatte, war der "Tritt gegen den Kopf" keine Tötungsabsicht.
Da irrst Du.

Man darf nie etwas rein schwarz-weiß sehen. Es gibt auch Unterschiede bei einem Tritt gegen den Kopf. Auch den Tritt gegen den Kopf kann man steuern. Wenn man weit ausholt, wird das massive Kopfverletzungen zur Folge haben. In einem solchen Fall ist sicherlich auch eine Tötungsabsicht gegeben. Im vorliegenden Fall hat man keine derartigen Verletzungen vorgefunden, welche auf eine solch hohe Gewalt bei dem Fußtritt hindeutet. Das wurde ganz unabhängig von der Frage der Todesursache festgestellt.

Offenbar haben die Mediziner anhand der Verletzungen festgestellt, dass das Opfer ohne diese anatomische Besonderheit wohl überlebt hätte. und da muss sicherlich gefragt werden, ob man eine Tötungsabsicht dann noch belegen kann. Das ist aber von der Aussage komplett unterschiedlich zu Deinem Satz.

Aber wie @Rick_Blaine hier schon ausführlich schon dargelegt hatte, muss bei angenommener weggefallenen Tötungsabsicht dies im Strafmaß gegenüber Totschlag keinen Unterschied machen. Das Gericht wird hier sich genau den Tathergang ansehen und dann das entsprechende Strafmaß festlegen. Dabei kann es durchaus aus den Umständen weiter eine Tötungsansicht annehmen, aus dem medizinischen Befund alleine ist das jedoch wohl nicht möglich. Das Gericht ist hier nicht an eine mögliche Sichtweise der StA gebunden.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

20.01.2017 um 14:30
Prozess um Tod von Prügelopfer Niklas hat begonnen
dpa, 20.01.2017 12:17 Uhr



Bonn - Rund acht Monate nach dem Tod des verprügelten Schülers Niklas in Bonn hat der Prozess gegen zwei junge Männer begonnen. Einem der beiden Angeklagten wird vorgeworfen, Niklas im Bonner Stadtteil Bad Godesberg auf der Straße mit einem Faustschlag gegen die Schläfe niedergestreckt zu haben. Dann soll er den 17-Jährigen gegen den Kopf getreten haben. Niklas starb wenige Tage später im Krankenhaus.

Quelle: http://www.zvw.de/inhalt.deutschland-prozess-um-tod-von-pruegelopfer-niklas-hat-begonnen.2d2d48f9-821a-4937-8aef-5e79e05bc5b0.html

Angeklagter bestreitet Tatbeteiligung

Der Hauptangeklagte im Prozess um den Tod des verprügelten Schülers Niklas in Bonn hat eine Beteiligung an der Schlägerei bestritten. Sein Mandant sei zur fraglichen Zeit gar nicht am Tatort gewesen, sagte der Verteidiger des 21-Jährigen am Freitag vor dem Bonner Landgericht.

Quelle: https://www.welt.de/regionales/nrw/article161343864/Angeklagter-bestreitet-Tatbeteiligung.html

Hier noch etwas aus der Bild. In diesem Link sind Fotos zu sehen

http://www.bild.de/regional/koeln/prozess/auftakt-im-fall-niklas-49871706.bild.html


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Maite ehemaliges Mitglied

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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

20.01.2017 um 17:39
@Robert80

Gebe dir Recht. Es ist ein Unding, dass ein koerperlicher Nachteil eines Opfers dem Taeter zum Vorteil gereicht. Umgedreht muesste es sein, ein Taeter sollte es sich vorher ueberlegen ob sein Handeln durch ein koerperliches Gebrechen des Opfers noch schlimmer ausfallen kann.


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

20.01.2017 um 22:24
es geht ja aber um die Absicht die hinter der Tat steckt...und der Typ wollte sicher niemanden töten also kann man es auch nicht Mord nennen...
ist als wenn man wen schubst im Streit und die Person stolpert, sich den Kopf aufschlägt und tot ist...ist das auch Mord? nein
ist sicher aber eine einstellungssache, wie man das jetzt auffasst


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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

24.02.2017 um 22:50
@Maite
Also ich würde jetzt nicht gerade sagen, dass sie einen Vorteil haben, weil er gestorben ist. Was soll daran ein Vorteil sein? Nun sind sie vor Gericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge, bei jemand anderen wäre es "nur" schwere Körperverletzung gewesen. Das ist ja ein Nachteil.

Wenn nun mal keine Tötungsabsicht gegeben war, muss man das als gegeben hinnehmen.


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aero ehemaliges Mitglied

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Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge

03.05.2017 um 13:09
Was in den medien im vorfeld schon mehrmals vermutend angekündigt wurde, hat sich nun bestätigt.

Der angeklagte wurde freigesprochen.
Landgericht Bonn

Angeklagter im Fall Niklas freigesprochen
Vor dem Landgericht Bonn konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass Walid S. den 17-jährigen Schüler zu Tode geprügelt hat. Für eine andere Tat erhält er aber eine achtmonatige Jugendstrafe.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/landgericht-bonn-angeklagter-im-fall-niklas-freigesprochen-1.3487996

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-niklas-freispruch-fuer-hauptangeklagten-a-1145876.html

http://www.rundschau-online.de/region/bonn/stadtbonn/urteil-freispruch-im-fall-des-totgepruegelten-niklas-p--26832932 (Archiv-Version vom 03.05.2017)


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