Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge
22.08.2016 um 18:00Lt. Medien bleibt der Haftbefehl noch bestehen. Das ist für mich schon mal eine sehr gute Nachricht.
behind_eyes schrieb:Ein Schuss geht wohl immer über das Maß welches für eine Tötung notwendig ist hinaus.nein.
Die Ermittler gehen nach einem medizinischen Befund nicht mehr davon aus, dass der Tritt gegen den Kopf von Niklas die Todesursache war. Ein Gutachten habe ergeben, dass Gefäße im Gehirn vorgeschädigt gewesen seien. Demnach starb Niklas, weil eine Ader im Kopf riss.Wie ist das zu verstehen?
stefan33 schrieb:Die Ermittler gehen nach einem medizinischen Befund nicht mehr davon aus, dass der Tritt gegen den Kopf von Niklas die Todesursache war.dem sollten sich die Richter nicht anschließen!
Die Ermittler gehen nach einem medizinischen Befund nicht mehr davon aus, dass der Tritt gegen den Kopf von Niklas die Todesursache war. Ein Gutachten habe ergeben, dass Gefäße im Gehirn vorgeschädigt gewesen seien. Demnach starb Niklas, weil eine Ader im Kopf riss. Angesichts des Gutachtens hatte die Staatsanwaltschaft daher bereits erklärt, dass man nicht sicher sagen könne, „dass der Verdächtige mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt“ habe.Weil Niklas eine anatomische Besonderheit hatte, war der "Tritt gegen den Kopf" keine Tötungsabsicht.
Robert80 schrieb:Weil Niklas eine anatomische Besonderheit hatte, war der "Tritt gegen den Kopf" keine Tötungsabsicht.Da irrst Du.
Landgericht Bonn
Angeklagter im Fall Niklas freigesprochen
Vor dem Landgericht Bonn konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass Walid S. den 17-jährigen Schüler zu Tode geprügelt hat. Für eine andere Tat erhält er aber eine achtmonatige Jugendstrafe.http://www.sueddeutsche.de/panorama/landgericht-bonn-angeklagter-im-fall-niklas-freigesprochen-1.3487996