Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge
22.08.2016 um 00:23Robert80 schrieb:Wenn man davon ausgeht, dass man niemanden zu verprügeln hat, ist es scheiss egal, was der andere im Kopf hat, oder ob er im Rollstuhl sitzt.Ja bloss gut das das in echt nicht so ist.
Stell dir Mal vor du verteidigst deine Freundin. Es geht soweit das du dem Widersacher eine scheuerst. Halt ne richtig gesalzene Ohrfeige - jetzt kippt der tot um und du sollst ein Mörder sein ?