Totschlag wird durch Gerichtsmedizin zu Körperverletzung mit Todesfolge
21.08.2016 um 23:55Viele haben wohl schon von den Fall "Niklas" aus Bonn gehört und einiges dazu gelesen.
Niklas wurde verprügelt und starb an den Folgen. Es wurden nach mehreren Wochen und Monaten vermutliche Täter ermittelt. Zur Zeit sitzen, nach meiner Kenntnis, zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft.
Heute, mehrere Monate nach der Tat, kommt ans Tageslicht das Niklas eine anatomische Begünstigung hatte was das Thema Blutungen im Gehirn angeht.
Die hat folgendes zur Auswirkung:
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/toedliche-pruegelattacke-gutachten-sorgt-fuer-wende-im-fall-niklas/-/id=1682/did=18004836/nid=1682/1ff2xf9/index.html (Archiv-Version vom 24.08.2016)
Wikipedia: Dominik Brunner
Sollen solche Erkrankungen, anatomischen Besonderheiten wirklich zu einem milderen Urteil führen?
Denn mMn weiß man ja nicht, wie lange die Opfer in beiden Fällen noch gelebt hätten, wenn sie nicht angegriffen wurden, warum dann Rücksicht auf die Täter nehmen?
Mord war es doch mMn zum Tatzeipunkt schon, ob Krank oder nicht!?
Seht Ihr das anders?
Niklas wurde verprügelt und starb an den Folgen. Es wurden nach mehreren Wochen und Monaten vermutliche Täter ermittelt. Zur Zeit sitzen, nach meiner Kenntnis, zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft.
Heute, mehrere Monate nach der Tat, kommt ans Tageslicht das Niklas eine anatomische Begünstigung hatte was das Thema Blutungen im Gehirn angeht.
Die hat folgendes zur Auswirkung:
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/toedliche-pruegelattacke-gutachten-sorgt-fuer-wende-im-fall-niklas/-/id=1682/did=18004836/nid=1682/1ff2xf9/index.html (Archiv-Version vom 24.08.2016)
Der Aderriss sei von einem Schlag ausgelöst worden, der dem Tritt vorausgegangen war und im Normalfall keine schwerwiegenden Folgen gehabt hätte, erläuterte Faßbender. Niklas sei sofort nach dem Schlag zu Boden gefallen. Zudem hätten die Gerichtsmediziner keine Verletzungen festgestellt, wie sie bei einer massiven Gewalteinwirkung gegen den Kopf zu erwarten wären, etwa einen Schädelbruch.Das erinnert mich an den Fall "Dominik Brunner" wo auch schon die Rechtsmedizin meinte, dass er durch Herzstillstand eines vergrößerten Herzens starb.
Somit könne der Vorwurf des Totschlags gegen den Hauptverdächtigen nicht mehr aufrecht erhalten werden. Der Haftbefehl soll nun auf Körperverletzung mit Todesfolge umgeschrieben werden. Die Staatsanwaltschaft will den Haftbefehl gegen den polizeibekannten 20-jährigen Tatverdächtigen wegen Wiederholungsgefahr aber aufrechterhalten. Der Anwalt des 20-Jährigen hat nach den neuen Erkenntnissen Haftbeschwerde eingelegt.
Wikipedia: Dominik Brunner
Brunner starb laut Obduktionsbericht wenig später im Klinikum Großhadern an einem Herzstillstand aufgrund eines vergrößerten Herzens.[Was ist Eure Meinung? Sollen solche Dinge in der Urteilsbegründung wirklich berücksichtigt werden??
Sollen solche Erkrankungen, anatomischen Besonderheiten wirklich zu einem milderen Urteil führen?
Denn mMn weiß man ja nicht, wie lange die Opfer in beiden Fällen noch gelebt hätten, wenn sie nicht angegriffen wurden, warum dann Rücksicht auf die Täter nehmen?
Mord war es doch mMn zum Tatzeipunkt schon, ob Krank oder nicht!?
Seht Ihr das anders?