Trine schrieb:Schwierig wird es bei diesem ermittelten IQ allerdings, weitere psychische Störungen anhand von standardisierten Tests zu diagnostizieren. Nach diesem Artikel wurde eine dependante Persöhnlichkeitsstörung festgestellt: http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kriminalfall-Hoexter-Bosseborn/3375996-Fast-400-Seiten-stark-Expertise-eroeffnet-neuen...
Da frage ich mich, ob nicht sein IQ automatisch zu gewissen Abhängigkeiten führt.
Ja, das hatte ich mich auch schon gefragt. Gut vorstellbar, dass er alleine seinen Alltag nicht managen konnte und allein deswegen von A. abhängig war. Ähnlich sehe es bei seiner diagnostizierten Leghastenie aus. Im eigentlichen Sinne, wenn ein Intelligenztest bei der Testung durchgeführt worden wäre (wird häufig aber nicht gemacht), dürfte bei ihm auch keine Leghastenie vorliegen, bei der es sich um eine Teilleistungsstörung handelt, die sich aus einer Abweichung der Lese/Schreibleistung zur Intelligenz ergibt. In diesem Fall dürften diese Schwierigkeiten aber aus der unterdurchschnittlichen Intelligenz resultieren, also wahrscheinlch keine hinreichende Abweichung zur Intelligenz vorhanden sein.
Ich habe mir mal den Pragraphen zur Schuldunfähigkeit im Strafgesetzbuch angschaut:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__20.htmlWichtig bei einer Einschätzung zur Schuldunfähigkeit scheint doch dann die Folge zu sein (?), die sich aus den vier unabhängigen Ursachen
ergeben könnte, nämlich
a) das Unrecht der Tat nicht einsehen können
oder
b) das Unrecht einsehen können, aber danach nicht handeln können
Wenn ich mir nur die Folgen anschaue, dann stolper ich immer wieder über eine Sprachnachricht, die er kurz vor Susannes Tod an Angelika geschickt hat.
Wilfried: Sie macht nur Ärger. Die Alte krampft. Lass uns das Handy löschen.
https://www.nw.de/nachrichten/thema/der_fall_bosseborn/21956512_Ticker-33.-Verhandlungstag-im-Bosseborn-Prozess.htmlBeweise, die auf Wilfried hindeuten, sollen gelöscht werden. Dann muss doch in diesem konkreten Fall eine Einsicht vorgelegen haben, dass er am Zustand von Susanne mitverantwortlich ist? Und konnte er nach dieser evtl. Einsicht nicht handeln? Er hat in dieser konkreten Situation
eine Entscheidung ganz alleine getroffen, nämlich die der Verdeckung der Tat-> Lass uns das Handy löschen.
Schon merkwürdig, finde ich.....
Aber wie auch immer.... Es ist gut, wenn er lebenslänglich unter Aufsicht gestellt kommt. Alleine könnte dieser Mann nicht leben. Gleiches würde sich wiederholen, wenn er frei käme.