@emzemz schrieb:Es gibt Zeuginnen, die aussagen werden, dass auch er gefoltert hat. Aber wie schon gesagt, es kann ihm nicht verborgen geblieben sein, dass die Opfer in körperlich bedrohlicher Verfassung waren.
emz schrieb:Die Schuldfähigkeit wurde bereits von den beiden Psychiatern festgestellt. Da Recht und Gerechtigkeit nicht immer deckungsgleich sind, hat das Urteil rechtlich sauber zu sein und sich die Strafe daran auszurichten.
Der Anwalt von A.W. hat den Vorteil, dass A.W. bedingungslos aussagt, bis ins kleinste Detail.
Der/Die Anwälte des W.W. verordnen ihrem Mandanten Schweigen….sie wissen warum, er ist nicht kommunikativ veranlagt, er hat sicher auch keinen Bock, sich aufgrund der Fülle der Aussagen seiner Partnerin, in irgendeiner Form äußern zu können.
„Ich war da nicht beteiligt“ könnte durchaus reichen, in Bezug auf eine profane Äußerung ihres Mandanten.
Wird W.W. jemals aussagen? Ich bezweifel dieses…es wird evtl. weiterhin über seine Verteidiger laufen, mit seiner Unterschrift, keine Frage.
A.W. war letztendlich Ausführende, mit Hingabe gegenüber ihrem geliebten Wilfried.
Diese, man verzeihe mir, optisch männlich wirkende, weibliche Person, teils grinsend und optimistisch blickend, fühlt sich zunächst sehr sicher in der Obhut ihres Verteidigers.
Sie lebt in der Gegenwart und plaudert ohne Ende…
Sie wird dazu ermutigt und das gefällt ihr…
Nach dem Urteil, wie immer es ausfällt, steht sie nicht mehr im Licht der Öffentlichkeit.
Der Verteidiger ist nicht mehr präsent, sie steht allein da und in dem Moment erst, denke ich, wird sie "leiden" ….