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Verbrechen in Höxter

8.904 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, NRW, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verbrechen in Höxter

24.10.2017 um 20:18
@emz
Die psychatrischen Gutachten kommen immer am Ende der Beweisaufnahme, weil die Beobachtung der zu begutachtenden Person während des Prozeses mit in die Begutachtung einfliesst. Aus dem Grund gibt es vor Beginn des Prozesses immer nur ein vorläufiges Gutachten. Erst wenn der Gutachter die Erkenntnisse aus allen Verhandlungstagen hat, kann er erst das abschließende Gutachten erstellen und darlegen. In der Regel erfolgt nach der Aussage der psychatrischen Gutachter auch keine weitere Beweisaufnahme mehr. Das passt auch vom zeitlichen Rahmen her, weil Richter Emminghaus eigentlich noch dieses Jahr in den Ruhestand gehen sollte. Dieser Prozess ist sein letzter.

Ich gehe davon aus, dass nächste Woche der Gutachter von W.W. aussagt, übernächste Woche dann die Gutachterin von A.W. dran ist, dann die Plädoyers in ein oder zwei Terminen gehalten werden und ein weiterer Termin für den Urteilsspruch vorgesehen ist. Ich komm dann insgesamt noch auf maximal 5 Termine. Nächste Woche ist ja Feiertag. Dann wird es das Urteil wohl im Dezember geben.


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Verbrechen in Höxter

24.10.2017 um 21:17
@Trine
Sei ganz herzlich für die detaillierte Terminvorschau bedankt.


@AlteTante
Ich denke mal, das ist nie auszuschließen, dass jemand irgendwelche Verbrechen begangen hat, von denen ansonsten niemand etwas ahnt.


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Verbrechen in Höxter

07.11.2017 um 10:48
Ein kleines Up-date.

Der Prozess dauert schon ein Jahr.

Nächster Verhandlungstag ist der 14.11.201,7 bei dem der Gutachter von Wilfried W. zu Wort kommt.

Der Mordvorwurf ist wohl nicht mehr haltbar.

http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kriminalfall-Hoexter-Bosseborn/3043511-Das-Urteil-koennte-im-ersten-Quartal-2018-gesprochen-werden-Ein-Jahr-Horror-Haus-Prozess


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Verbrechen in Höxter

07.11.2017 um 11:35
14.11. ?  Urteil 2018 ? 😮
Ein Päuschen mehr oder weniger...
Zitat von TrineTrine schrieb am 24.10.2017:Das passt auch vom zeitlichen Rahmen her, weil Richter Emminghaus eigentlich noch dieses Jahr in den Ruhestand gehen sollte. Dieser Prozess ist sein letzter.
Ja dann.
Das erklärt das Easy Going.

Mordvorwurf nicht mehr haltbar ?
Sry, aber iwie kann ich den Prozess nicht mehr ganz ernst nehmen.
Aber bin sehr gespannt auf das Urteil.
Mir schwant da event. eine Überraschung ?


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Verbrechen in Höxter

07.11.2017 um 15:29
Es gibt nichts wirklich Neues. Es wird kurz skizziert, wie die weiteren Prozesstage angesetzt sein könnten.

Erwähnung finden nochmals die rechtsmedizinischen Ergebnisse aus Juli diesen Jahres. Damit bleibt auch weiterhin unklar, wie die Anklage lauten wird.

http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kriminalfall-Hoexter-Bosseborn/3043511-Das-Urteil-koennte-im-ersten-Quartal-2018-gesprochen-werden-Ein-Jahr-Horror-Haus-Prozess
Nach 33 Verhandlungstagen geht das Verfahren langsam auf die Zielgerade: Am 14. November möchte der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus den Gutachter Prof. Michael Osterheider hören, der Wilfried W. untersucht hat.

An einem der folgenden Prozesstage wird dann Dr. Nahlah Saimeh gehört, die Gutachterin für Angelika W. Stellen die Verteidiger anschließend nicht noch unablehnbare Beweisanträge, kann die Beweisaufnahme geschlossen werden. Ein Urteil im ersten Quartal erscheint damit möglich.
...
Die vielleicht überraschendste und für den Prozessausgang mitentscheidende Aussage hörten Zuschauer und Prozessbeteiligte im Juli, als Prof. Dr. Wolfgang Grellner, der Leiter der Rechtsmedizin an der Universität Göttingen, befragt wurde.

Er hatte Susanne F. (41) obduziert, die im April 2016 an einer Hirnblutung gestorben war ...

Gericht und Staatsanwaltschaft waren vor Prozessbeginn davon ausgegangen, dass die Frau hätte gerettet werden können, hätten Wilfried und Angelika W. sie rechtzeitig ins Krankenhaus gebracht. ...
...
Mord durch Unterlassen – der Vorwurf scheint nach dieser Expertenaussage nicht mehr haltbar, auch nicht im Fall des ersten Opfers Anika W. (33).



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Verbrechen in Höxter

11.11.2017 um 17:34
Kaum auszudenken, wenn die beiden nur mal kurz in den Bau müssten. Da wird nir grad ganz anders....

Geht da mehr als schwere Körperverletzung?


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Verbrechen in Höxter

11.11.2017 um 18:22
@trusty


Er hatte Susanne F. (41) obduziert, die im April 2016 an einer Hirnblutung gestorben war – zwei Tage nachdem Angelika W. sie gegen einen Küchenschrank gestoßen haben soll.

http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kriminalfall-Hoexter-Bosseborn/3043511-Das-Urteil-koennte-im-ersten-Quartal-2018-gesprochen-werden-Ein-Jahr-Horror-Haus-Prozess

Laut dem Artikel wäre es Körperverletzung mit Todesfolge gegen Angelika.

Also :

§ 227
Körperverletzung mit Todesfolge

(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Bei den Tonaufnamen die dem Gericht vorliegen sollte auch Totschlag aus niederen Beweggründen in der Anklage möglich sein.

Vor allem von Angelika ist der Wunsch/ das Ziel Susanne solle sterben mehrfach zu hören. Wenn ich mich recht erinnere hat auch Wilfried solche Aussagen getroffen, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.

Interessant wäre auch ob eine Anklage wegen Freiheitsberaubung haltbar/möglich ist?


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Verbrechen in Höxter

11.11.2017 um 19:44
Zitat von DoroBeDoroBe schrieb:Interessant wäre auch ob eine Anklage wegen Freiheitsberaubung haltbar/möglich ist?
Da könnte ich mir doch den § 239 StGB Freiheitsberaubung vorstellen. Spoiler§ 239
Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.

(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
und hier bei offener Obergrenze
(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.



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Verbrechen in Höxter

11.11.2017 um 20:09
@emz

Daran habe ich auch gedacht. Bin mir aber nicht sicher ob nachgewiesen werden kann, dass Susanne gegen ihren freien Willen auf dem Gehöft festgehalten wurde. Ich glaube das wird schwierig.

Die Indizien sprechen dafür aber dennoch gilt im Zweifell für den Angeklagten.

Im anbetracht der Taten kann ich mir aber nicht vorstellen, dass die Beiden mit einem zu geringem Straffmass durch kommen.


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Verbrechen in Höxter

11.11.2017 um 20:22
@DoroBe

Susanne schlief immerhin angekettet in der Badewanne.
Aber ich schätze mal, es reicht auch so für lebenslänglich.
Da bin ich sowas von zuversichtlich.


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Verbrechen in Höxter

11.11.2017 um 20:34
@emz

Stimmt, das habe ich wohl grade erfolgreich verdrängt.

Da Angelika geständig ist, könnte sich das aber straffmildernd für sie auswirken.

An Lebensläglich kann ich iwi nicht glauben aber ich gehe von einer Straffe nicht unter 10 Jahren aus mit anschliessender Sicherungsverwahrung für Wilfried und evtl. auch für Angelika.

Aus meiner Sicht stellt sie auch eine Gefar für die Allgemeineit da. Auch wenn sie vor ihrem Leben mit Wilfried unauffälig war, denke ich das sie diese Beziehung nachhaltig geprägt hat.

Sie scheint ihre eigene Schuld nicht zu erkennen und ihre Taten auch nicht zu bereuen. Selbst bei ihren Aussagen vor Gericht scheint sie stolz und vergnügt wenn sie von den Geschehenissen erzält.


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Verbrechen in Höxter

11.11.2017 um 20:43
Zitat von DoroBeDoroBe schrieb:Aus meiner Sicht stellt sie auch eine Gefar für die Allgemeineit da. Auch wenn sie vor ihrem Leben mit Wilfried unauffälig war,
So lange sie nicht wieder auf einen Typen trifft, der so wie der Angeklagte tickt, dann sollte da nichts mehr passieren. So hatte ich jedenfalls das vorläufige Gutachten verstanden. Ein gewisses Risiko bleibt natürlich bei allen Tätern. Aber wenn sie rauskommt ist sie fast Mitte 70, da wird sich nicht mehr viel tun.

Außerdem ist sie auch keine Hangtäterin, also gibt es keine Sicherungsverwahrung.


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Verbrechen in Höxter

14.11.2017 um 10:54
Heute gibt es wieder einen Ticker zum 34. Verhandlungstag.

http://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/paderborn/21976648_Der-Ticker-zum-34.-Verhandlungstag-im-Bosseborn-Prozess.html

Die Gutachter kommen zu Wort. Außerdem äußert sich der Angeklagte gerade im Moment:

"...Ich habe es einfach geschehen lassen, dass, was in Bosseborn passiert ist. Ich habe ja auch schriftlich bestätigen lassen, dass ich mit der Sache nichts zu tun habe. Ich bedauere die Vorkommnisse in Bosseborn sehr. Angelika würgte Annika bewusst zu Tode. Ich wurde immer nur erpresst von Angelika wegen meiner Vorstrafe..."

"...Christel war auch bei uns im Haus. Es war die ersten Wochen sehr harmonisch. Dann stellte Angelika Regeln auf, wie sich Christel zu verhalten hat. Dann gab es die ersten Übergriffe. Christel verletzte mich mal mit einem Schraubenzieher, daraufhin habe ich eine Schaufel genommen, bin ausgerutscht, dabei ist die Schaufel zufällig im Gesicht von Christel gelandet..."

So ein Zufall aber auch. Wir können gespannt sein, was dieser Herr noch so alles von sich gibt.

Sagt mal eine Frage, ich habe irgendwo gelesen (und finde es partout nicht mehr) dass das Urteil von dem Richter und Schöffen (die mit dem Richter gleichberechtigt sind) gefällt wird, ist das so richtig?


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Verbrechen in Höxter

14.11.2017 um 11:23
Zitat von ayslynnayslynn schrieb:Christel verletzte mich mal mit einem Schraubenzieher, daraufhin habe ich eine Schaufel genommen, bin ausgerutscht, dabei ist die Schaufel zufällig im Gesicht von Christel gelandet..."
Der Typ ist einfach so was von ekelerregend und blöd. Hoffe das am Ende nicht Dummheit siegt...


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Verbrechen in Höxter

14.11.2017 um 12:42
Christel verletzte mich mal mit einem Schraubenzieher, daraufhin habe ich eine Schaufel genommen, bin ausgerutscht, dabei ist die Schaufel zufällig im Gesicht von Christel gelandet...
Ja nee, is klar. Der kann doch nicht ersthaft glauben, daß er damit durch kommt und ihm einer solche Geschichten abnimmt.


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14.11.2017 um 13:17
"außerdem äußert sich der Angeklagte im Moment "
Ich habe einen Fehler gemacht. Sorry. Nicht der Angeklagte äußerte sich, sondern der Gutachter berichtet über dass, was der Angeklagte ihm gegenüber geäußert hat.


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14.11.2017 um 20:58
http://www.nw.de/nachrichten/thema/der_fall_bosseborn/21976648_Der-Ticker-zum-34.-Verhandlungstag-im-Bosseborn-Prozess.html

Es geht an diesem Prozesstag nicht um das Verlesen des eigentlichen Gutachtens. Prof. Osterheider berichtet ganz allgemein von den Gesprächen mit dem Angeklagten.

Ich möchte mich bei meinen Zitaten auf die Schilderungen zum Tod von Anika beschränken und auf die Reaktion der Verteidigung hierzu.

Vormittag
Detlef Binder, Strafverteidiger von Wilfried W., fragt nach zur Einlassung von Wilfried, Angelika hätte Anika mit den Händen erwürgt. Das ist was Neues, sagt Binder. Osterheider: Mir gegenüber hat er sich dazu nicht weiter eingelassen. Auch auf Nachfragen hat er das nicht weiter konkretisiert. Er erinnere es so. In diesem Punkt "eierte" er etwas. Ich habe versucht, mehr von Wilfried W. zu erfahren, bekam aber keine Antworten.
Binder fragt nach, welche Fragen er genau zum Tod und zum Erwürgen durch Angelika gestellt hat. Er will genau die Fragen hören, die an Wilfried gestellt wurden. Osterheider: Ich kann mich erinnern, dass ich den Themenkomplex angesprochen habe. Er hat das damit begründet, dass er Angst vor Angelika hatte. Es kam im Wesentlichen alleine von Angelika, der Angriff auf Anika. Weiter hat er sich darauf nicht eingelassen.
Binder: Sie merken, dass ich unzufrieden bin, da sie mir nicht den genauen Inhalt der Fragen an Wilfried nennen können.  Ich möchte gerne das Protokoll sehen, dass sie zu diesem Punkt gefertigt haben. Ich habe Zeit.
Osterheider: Das ist ungewöhnlich. Ich muss dann erst einmal in die Akten gehen. Das war nur ein Ausschnitt aus der ganzen Untersuchung und Befragung.
Binder: Ich möchte sehen, was sie in diesem Punkt protokolliert haben. Ich bin mir sicher, dass auch das Gericht dieses Protokoll nicht hat.
Richter Emminghaus greift ein. Er kann sich daran erinnern, dass Wilfried das Erwürgen von Anika von Erzählungen Angelikas kennt.
Binder beharrt auf ein Protokoll, das genau die Fragen an Wilfried darlegt. Ich verstehe das nicht.
Nach Mittagspause
Die Verhandlung wird fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus wird  zu dem Antrag von Detlev Binder, Strafverteidiger von Wilfried W.,  Stellung nehmen, den Gutachter von seinen Aufgaben zu entbinden.
Detlev Binder: Es wird beantragt, einen neuen Sachverständigen zu beauftragen. Es fehlt Osterheider erkennbar an Kompetenz. Begründung: Osterheider berichtete von seinen Erkenntnissen durch Gespräche mit Wilfried W. Auf Nachfrage gab er anderslautende Sachverhalte von sich. Es gab Widersprüche zwischen Aktenlage und Aussagen von Osterheide. Er widerspricht sich in einem fort.  Willkürlich werden widersprechende Sachverhalte zugrunde gelegt.
Bernd Emminghaus:  Wir werden über den Antrag nicht heute entscheiden.
Resümee
Damit ist der 34. Verhandlungstag im Bossebornprozess beendet. Als eine Erkenntnis bleibt, dass Wilfried behauptet, Angelika habe das erste Opfer Anika erwürgt, er wäre nicht dabei gewesen. Angelika hatte in ihren Aussagen vor Gericht gesagt, dass Wilfried sehr wohl im Hause war, als Anika in der Badewanne verstarb.
Weiter stand der Gutachter Professor Osterheide im Fokus. Er hatte sicherlich nicht seinen besten Tag bei seiner Aussage zur Exploration von Wilfried W. Nun muss er befürchten, dass er von seinem Amt entbunden wird und ein Nachfolger seine Geschäfte übernimmt.  Doch noch ist der Antrag der Verteidigung von Wilfried W. nicht entschieden.



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14.11.2017 um 23:33
Aber meiner Meinung nach, mit Recht. Herr Osterheide macht genauso schwammige Aussagen, wie es bei diesem Fall wohl üblich ist. Als Gutachter wirklich nicht das, was man sich wünscht...


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Verbrechen in Höxter

15.11.2017 um 00:10
Zitat von NursiiNursii schrieb:Aber meiner Meinung nach, mit Recht. Herr Osterheide macht genauso schwammige Aussagen, wie es bei diesem Fall wohl üblich ist. Als Gutachter wirklich nicht das, was man sich wünscht...
Ich meine, wir sollten erst mal abwarten, was das Gutachten selbst aussagt. Dass Dr. Binder den Gutachter abgesetzt haben möchte, ist ja nicht neu.

Dass "schwammige Aussagen" in diesem Fall üblich sind, ich wüsste jetzt nicht, worauf du hier anspielen möchtest.


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Verbrechen in Höxter

15.11.2017 um 09:48
Der Gutachter Prof. Osterheider war in Erklärungsnot.

http://www.focus.de/panorama/welt/hoexter-mordprozess-pflichtverteidiger-greift-gutachter-massiv-an-psychiater-in-erklaerungsnot_id_7847561.html

"...Auch vom Angeklagten bekam der Psychiater eine Breitseite. Wilfried W. warf Osterheider vor, ihm Dinge in den Mund gelegt zu haben..."

Werden die Gespräche zwischen dem Gutachter und dem Angeklagten denn nicht aufgezeichnet (Ton oder Video), oder verwechsle ich da etwas? Mit einer Aufzeichnung wären doch beide Parteien auf der sicheren Seite. Ich kenne Therapeuten, die die Gespräche mit Klienten (natürlich nur mit deren Einverständnis) aufnehmen, um diese dann in Ruhe analysieren zu können.

Bei der Erstellung eines Gutachtens, bei dem Herr Osterheider und der Angeklagte 16 Stunden miteinander gesprochen haben, wäre eine Aufzeichnung (Ton oder Video) meiner Meinung nach sinnvoll. Soviel kann ein Gutachter doch gar nicht schriftlich dokumentieren und soviel kann er sich nicht merken. Wie soll er da ein ordentliches Gutachten erstellen, ohne das er im Nachhinein nochmal alles sehen oder hören kann? Da geht doch einfach viel zu viel Information verloren.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar :-)


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