Verbrechen in Höxter
23.11.2017 um 09:59@emz
Emminghaus geht erst nach Abschluss dieses Verfahrens in erster Instanz in Ruhestand. Er hat ja das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht. Das war vor Beginn des Prozesses bereits geregelt, dass er erst nach Abschluss dieses Prozesses geht. Würde er während des laufenden Verfahrens in den Ruhestand gehen, müsste der ganze Prozess noch mal von vorne beginnen, denn der sogenannte Spruchkörper muss in allen Verhandlungsterminen anwesend sein. Fällt ein Richter während eines laufenden Verfahrens aus, kann das Verfahren nur weiter geführt werden, wenn während aller Verhandlungstage ein Ersatzrichter anwesend war, ansonsten beginnt der Prozess von vorne.
Laut örtlicher Presse scheint sich abzuzeichnen, dass Frau Saimeh die Begutachtung übernimmt, sobald Herr Osterheider eine Stellungnahme abgegeben hat. Osterheider befindet sich zur Zeit in einer Klinik, um sich durchschecken zu lassen. Ich weiss aber nicht mehr, ob ich das heute in der NW oder im WB gelesen habe. Nach den gestrigen Ergebnissen ist eine Neubegutachtung wohl unumgänglich, da ansonsten ein Revisionsgrund gegeben ist.
Emminghaus geht erst nach Abschluss dieses Verfahrens in erster Instanz in Ruhestand. Er hat ja das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht. Das war vor Beginn des Prozesses bereits geregelt, dass er erst nach Abschluss dieses Prozesses geht. Würde er während des laufenden Verfahrens in den Ruhestand gehen, müsste der ganze Prozess noch mal von vorne beginnen, denn der sogenannte Spruchkörper muss in allen Verhandlungsterminen anwesend sein. Fällt ein Richter während eines laufenden Verfahrens aus, kann das Verfahren nur weiter geführt werden, wenn während aller Verhandlungstage ein Ersatzrichter anwesend war, ansonsten beginnt der Prozess von vorne.
Laut örtlicher Presse scheint sich abzuzeichnen, dass Frau Saimeh die Begutachtung übernimmt, sobald Herr Osterheider eine Stellungnahme abgegeben hat. Osterheider befindet sich zur Zeit in einer Klinik, um sich durchschecken zu lassen. Ich weiss aber nicht mehr, ob ich das heute in der NW oder im WB gelesen habe. Nach den gestrigen Ergebnissen ist eine Neubegutachtung wohl unumgänglich, da ansonsten ein Revisionsgrund gegeben ist.