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Verbrechen in Höxter

8.904 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, NRW, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verbrechen in Höxter

16.03.2017 um 02:36
@Aloceria
Es gibt noch den Tatbestand "Aussetzung (mit Todesfolge)". https://dejure.org/gesetze/StGB/221.html

Der Mord ist völlig anders strukturiert:
https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

und wird im Totschlag "ausgegrenzt":
https://dejure.org/gesetze/StGB/212.html

Das "Unterlassen" wird im BT behandelt:
https://dejure.org/gesetze/StGB/13.html


Von Aussetzung habe ich in dem Verfahren noch nichts gehört oder gelesen, angeklagt ist u.a. Mord durch unterlassen, und die Gründe dafür dürften eindeutig und stichhaltig aus der Anklageschrift hervorgehen.

Kurz könnte das bedeuten, dass man die Opfer durch eigenes Tun sowie anschließendes Unterlassen (z.B. der Hilfeleistung durch Rufen eines RTW) in einen lebensbedrohlichen Zustand gebracht und den Tod des Opfers unter den in §211 StGB genannten Tatbestandsmerkmalen zumindest billigend in Kauf genommen hat.


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Verbrechen in Höxter

16.03.2017 um 02:42
So wie ich es verstanden habe lautet die Anklage auf Mord durch unterlassene Hilfeleistung.

Sie haben es unterlassen den Opfern z.B. Susanne zu helfen obwohl sie ihre Hilfebedürftigkeit erkannt haben. Mord ist es, weil sie die Todesgefahr erkannten und durch diesen ihre Taten verschleiern wollten. Es also ihre Absicht war sie sterben zu lassen. Totschlag wäre es gewesen wenn sie nicht erkannt hätten, dass Susanne tatschlich in einem lebensgefährlichen Zustand ist.

Oder liege ich da falsch?


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Verbrechen in Höxter

16.03.2017 um 02:42
Zitat von emzemz schrieb:Immer wenn es heißt "Mord durch Unterlassen", schreibt jemand etwas von unterlassener Hilfeleistung.
Dabei könnte man sich darüber per SuFu selbst schlau machen.
Aber andererseits, soll jeder glauben, was er will.
Lass mich mal einen anders gelagerten Sachverhalt konstruieren:

Ich fahre mit meiner Frau (Garantenstellung) durch die Gegend, plötzlich nimmt uns einer die Vorfahrt. Meine Frau erleidet eine stark blutende Wunde am rechten Bein, offenbar ist eine Arterie gerissen, weil sich die B-Säule stark in Richtung Mittelkonsole verformt hat. Scheiße, mein schönes Auto!!! Nichtmal ne Vollkasko habe ich!
Die Polizei kommt, meine Frau ist leider schon verblutet. Ich erzähle denen: Macht nichts, die hat ne hohe Lebensversicherung, eigentlich hätte ich ihr am Bein einen Druckverband anlegen können, habe mir aber so gedacht, ich kann die eh nicht mehr leiden, Scheidung zu teuer, also hat sich hier die günsige Gelegenheit ergeben, sie verrecken zu lassen. Nu isse kaputt... Ich bin jetzt um 200.000 Euro reicher, die alte ist weg, ich kann mir eine neue suchen (nach der Haft).

-> Mord durch Unterlassen...


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16.03.2017 um 02:43
@DoroBe
Schau Dir nochmal den §13 StGB (s.o.) an...


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16.03.2017 um 02:46
Zitat von y-rayy-ray schrieb:Das "Unterlassen" wird im BT behandelt:
Ich muss mich korrigieren, das "Unterlassen" wird im AT = allgemeinen Teil, behandelt, die einzelnen Tatbestände im BT = besonderer Teil.


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16.03.2017 um 02:49
Zitat von y-rayy-ray schrieb:Kurz könnte das bedeuten, dass man die Opfer durch eigenes Tun sowie anschließendes Unterlassen (z.B. der Hilfeleistung durch Rufen eines RTW) in einen lebensbedrohlichen Zustand gebracht und den Tod des Opfers unter den in §211 StGB genannten Tatbestandsmerkmalen zumindest billigend in Kauf genommen hat.
Also spielt es doch eine Rolle, dass die Personen diesen lebensbedrohlichen Zustand selbst hergestellt haben, richtig? Dachte ich mir.

Übrigens danke für die Paragraphen. Das ist wirklich hilfreich!


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16.03.2017 um 02:54
@Aloceria
Ja und nein... Es geht im gesamten Strafrecht - BT um wissen und wollen (Vorsatz / Fahrlässigkeit) https://dejure.org/gesetze/StGB/15.html und echte wie unechte Unterlassungsdelikte (Unterlassene Hilfeleistung fordert ein Unterlassen, aber nach §13 StGB kann man auch viele andere Delikte durch Unterlassen begehen, daher mein Etwas weltfremdes Beispiel) http://www.rodorf.de/03_stgb/bt_27.htm (Archiv-Version vom 26.03.2017).

Für die unterlassene Hilfeleistung bedarf es z.B. einer Garantenstellung. http://www.rechtslexikon.net/d/garantenstellung/garantenstellung.htm

Ob die hier angeklagten Täter nun eine Garantenstellung hatten (ich bejahe das) oder nicht, sei mal dahingestellt. Wenn ich jemanden kidnappe, stehe ich auch für sein leibliches Wohl ein...


Edit:

Nimmt ein Täter den Erfolg billigend in Kauf (und weiß, dass er den Tatbestand erfüllen könnte) handelt er vorsätzlich...
Gute Erklärung: https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2014/ag-strafrecht-at/stunde-5/Übersichtsblatt%20Vorsatz.pdf

Fahrlässigen Mord gibt es nicht...


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Verbrechen in Höxter

16.03.2017 um 03:09
... Und die Tatsache, dass man zu Lebzeiten eines Opfers von dessen "Entsorgung" und einer neuen Suche spricht, weil sich das Opfer als ein faules Ei (Ding / Objekt) entpuppt hat, stützt z.B. die Tatbestandsverwirklichung des Modes (duch Unterlassen). Beim Unterlassen kommt es darauf an, dass man davon ausgeht, dass das Opfer von selbst sterben dürfte, weil man eben lebensnotwendige Maßnahmen unterlässt / einstellt, wohingegen man bei der Begehung durch aktives Tun schonmal eine Schaufel in die Hand nehmen und sie dem Opfer vor den Kopf schlagen muss... Überlebt das Opfer, weil es rechtzeitig gefunden wird, spricht man u.U. von versuchtem Mord...


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Verbrechen in Höxter

16.03.2017 um 03:12
Zitat von y-rayy-ray schrieb:Und die Tatsache, dass man zu Lebzeiten eines Opfers von dessen "Entsorgung" und einer neuen Suche spricht
Wann fiel diese Äußerung? Während der letzten Autofahrt oder schon irgendwann vorher während des Zusammenlebens? Sollte es schon Wochen zuvor gewesen sein, als der Zustand des Opfers noch nicht eindeutig lebensbedrohlich war, könnten die TV sich herausreden, mit "Entsorgung" habe man nur das Beenden des Kontaktes zu der Person gemeint (Partner entsorgen/loswerden = Beziehung beenden)?


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16.03.2017 um 03:31
@Aloceria
Oh, sorry, darauf bin ich gar nicht eingegangen.

Es gibt wohl einen Video-Mitschnitt, aus welchem ein Dialog zwischen WMW und AW hervorgeht. Gefühlt liegt der Redeanteil von AW bei 95%. In diesem Mitschnitt geht es wohl um die Entsorgung von Annika, wie oben geschildert.

Die Tatsache, was in diesem Mitschnitt geredet wird, hat eine gewisse Aussagekraft. Die Tatsache warum solche Mitschnitte überhaupt angefertigt wurden, halte ich auch für sehr interessant... Als erstes fällt mir bei so etwas immer der Grund: "Du warst es!!!" ein...


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16.03.2017 um 03:41
@y-ray Und zu dem Zeitpunkt lebte Annika eindeutig noch? Also es geht nicht um das Entsorgen der Leiche? Kann man das Video relativ exakt datieren?

Die Existenz so einer Aufzeichnung ist tatsächlich an sich schon interessant, ja. Ich finde auch, das passt sehr gut dazu, dass dort ja auch über diverse Zettel alles mögliche festgehalten und besiegelt werden sollte. Und zwar immer so, dass alles Angelika oder den Opfern selbst angelastet wurde, und niemals WW.


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Verbrechen in Höxter

16.03.2017 um 04:10
Zitat von AloceriaAloceria schrieb:@y-ray Und zu dem Zeitpunkt lebte Annika eindeutig noch? Also es geht nicht um das Entsorgen der Leiche? Kann man das Video relativ exakt datieren?

Die Existenz so einer Aufzeichnung ist tatsächlich an sich schon interessant, ja. Ich finde auch, das passt sehr gut dazu, dass dort ja auch über diverse Zettel alles mögliche festgehalten und besiegelt werden sollte. Und zwar immer so, dass alles Angelika oder den Opfern selbst angelastet wurde, und niemals WW.
Da ich "ein alter Sack" bin und mich nicht selten in Details auch mal irre, meine ich: Ja, sie lebte noch... Diese Mitschnitte wurden auf Bild+ auch veröffentlicht.

Ich denke, dieses "Festhalten auf Zetteln" dürfte man im wahrsten Sinne des Wortes "Handschrift" nennen, nicht zu verwechseln mit "Modus Operandi" welchen ich hier kaum zu erkennen mag.
Ich denke, und das rücke ich jetzt mal ein, dass

"ein (un)gesundes Maß an Ver- und Misstrauen

in der Beziehung zwischen WMW und AW, welche im Grunde als 3. Institution diese fatalen Taten hervorbrachte, eine gewaltige Rolle spielte. Wenn man also Aufzeichnungen, in welchem Kontext auch immer, anfertigte, hat das für mein Empfinden ein gewisses Geschmäckle an

Kontrolle.

Auf "deutsch" bedeutet das: "Du scheißt mich an, ich scheiße Dich an", und am Ende, was jetzt gerade passiert, hat eigentlich keiner eine reelle Chance, aus der Nummer "unschuldig" herauszukommen, Intellekt hin, Intellekt her.

Ich habe dafür mal ein Modell entworfen, welches im Strafrecht reell nicht exisitert -> Schuld ist die Beziehung (3. Institution).
Heißt: Einer allein ist nicht in der Lage, gleichgelagerte Taten zu begehen. Erst durch die Täter-Täter-Beziehung wird eine Institution geschaffen, die einerseits gleichgelagerte Taten "ermöglicht", rein objektiv gesehen (Intellekt vs. Gewaltpotenzial), während jeder Täter (können auch mehrere sein) nicht nur die Schuld nachvollziehbar und erfolgreich bei einem anderen sucht und sieht, während jeder Täter in der Täter-Täter-Beziehung seine vordergründigen Bedürfnisse erfolgreich befriedigt.

Nun dürfte auch klar sein, warum solche Modelle im Strafrecht auf wenig Akzeptanz stoßen - man kann eine 3. Institution (eine Beziehung) nicht verurteilen, sondern nur einen Menschen (oder mehrere).

Überspitzt ausgedrückt würde das bedeuten, dass man "die Beziehung", ohne welche die Taten nie geschehen wären, nicht einfach für 100 Jahre "einsperren" kann, während die in der Beziehung lebenden Menschen auf freiem Fuß sind.

Von dieser Seite (Modell) aus betrachtet stellt es eine enorme bis unmögliche "Schräubchenkunde" dar, wenn man versuchen will herauszufinden "wer die treibende Kraft war". Wäre ich Richter, es würde mich zwar interessieren, das Interesse würde sich allerdings "in Maßen" halten.

Somit wären wir wieder im Bereich "Jura". Wer hat was wann getan, wann was gewollt / (billigend) in Kauf genommen. Wie schuldig sich jemand gemacht hat, ob derjenige überhaupt oder in welchem Umfang schuldfähig ist, das kann ein Richter nur einem Gutachter überlassen, da er Jurist ist und kein Psychologe / Psychiater. Und genau aus diesem Grund hat ein Gefängnispsychologe / -psychiater aus Canada (Robert D. Hare) eine weltweit anerkannte Checkliste entwickelt, in welcher es um Gewissen- und Emotionslosigkeit einhergehend mit Empathiebefreitheit geht, gleichzeitig schreibt er dazu das Buch "Gewissenlos - die Psychopathen unter uns". Er schreibt, wieso die so sind, wie man sie erkennt, warum es die gibt, wie die so sind, was die so können etc. und gleichzeitig erwähnt er, dass es verdammt schwer ist, diese zu erkennen und zu "entlarven". Auf Youtube gibt es auch etliche brauchbare Beiträge zu dem Thema.
Youtube: ICH BIN EIN PSYCHOPATH
ICH BIN EIN PSYCHOPATH
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Bitte, bitte, gebt es Euch, um zu verstehen, wovon ich rede!

Auch in der letzten Stern Crime war ein Artikel über die Bosseborner, von einem Geistlichen. Inhalt und Botschaft m.E.: "unerwartet".

Der Gutachter des W.W. ist im ersten Zuge zu dem Schluss gekommen, dass WMW ein Psychiopath (h.M.) ist. Warten wir ab, was die Begutachtung nun hervorbringt.

Angemerkt sei dabei, dass der Intellekt kaum eine Rolle spielt!

Und wenn der Gutachter, Herr Osterheider, bereits kritisiert wurde hinsichtlich seiner veralteten Methodik, wage ich zu behaupten, sofern die Kritik statthaft ist, dass WMW besser kaum hätte "abschneiden" können, dank Robert D. Hare - also "schlechter" i.S.d. WMW und seiner Prozessbevollmächtigten, geht immer!


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Verbrechen in Höxter

16.03.2017 um 16:11
@y-ray

danke für den link zu der wirklich sehr interessanten Doku
Zitat von y-rayy-ray schrieb:Der Gutachter des W.W. ist im ersten Zuge zu dem Schluss gekommen, dass WMW ein Psychiopath (h.M.) ist. Warten wir ab, was die Begutachtung nun hervorbringt.

Angemerkt sei dabei, dass der Intellekt kaum eine Rolle spielt!

Und wenn der Gutachter, Herr Osterheider, bereits kritisiert wurde hinsichtlich seiner veralteten Methodik, wage ich zu behaupten, sofern die Kritik statthaft ist, dass WMW besser kaum hätte "abschneiden" können, dank Robert D. Hare - also "schlechter" i.S.d. WMW und seiner Prozessbevollmächtigten, geht immer!
dennoch verstehe ich nicht auf was du mit deinem letzten Satz herausmöchtest.
Könntest du das mir ein wenig verständlicher machen?
 


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16.03.2017 um 17:43
Denn der Gutachter Prof. Michael Osterheider kommt nach Aktenauswertung zu dem vorläufigen Schluss, Wilfried W. sei »der Idealtyp eines Hangtäters mit äußerst ungünstiger Prognose« – eine Formulierung, die, wenn Prof. Osterheider sie im Prozess aufrechterhält, dem Gericht kaum noch Spielraum lässt, keine Sicherungsverwahrung zu verhängen.
http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kriminalfall-Hoexter-Bosseborn/2547176-Horror-Paar-erhaelt-im-Gefaengnis-die-Anklageschrift-Sicherungsverwahrung-fuer-Wilfried-W.
Der psychiatrische Sachverständige, Michael Osterheider, hat Wilfried W. in seinem Gutachten, das dieser Zeitung in Auszügen vorliegt, eine „sadistische Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit einer stark ausgeprägten psychopathischen Persönlichkeit“ attestiert, außerdem eine „schwere seelische Abartigkeit“. Auch sieht er Anzeichen für „sexuellen Sadismus“. Wenn es nach Wilfried W.s Anwalt Detlev Binder geht, dann wird Osterheider, Professor für Forensische Psychiatrie an der Universität Regensburg, allerdings die längste Zeit W.s Sachverständiger gewesen sein. Denn Binder beantragte am ersten Prozesstag seine Absetzung.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/hoexter-prozess-beginnt-mit-grausamen-details-aus-horror-haus-14498862-p2.html

Die Begutachtung soll ja bekanntlich nach Aktenlage erfolgt sein. Dann wurde die Absetzung beantragt, jetzt jedoch folgt die Begutachtung und sie wird zu einem Schluss kommen.
Mein letzter Satz bezog sich darauf, dass das Ergebnis dem WMW und seinem Anwalt noch weniger gefallen könnte, als das vorläufige.


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16.03.2017 um 19:53
Das, erfüllt nun doch nicht die gesetzten Erwartungen:

http://www.lz.de/lz_spezial/mordfall_hoexter/21720577_Bosseborn-Prozess-Wilfried-W.-stellt-sich-als-Opfer-dar.html
Apropos Opfer: Wilfried W.s Schilderung, als Teenager sexuell missbraucht worden zu sein, war für seine Ex-Frau eine Überraschung. Das jedenfalls sagt Verteidiger Wüller. Niemals, so zitiert er seine Mandantin, habe dieser ihr davon erzählt. "Das war für sie neu."

Das Gericht wird dieses Thema wohl noch öfter beschäftigen. Denn nach zwei Stunden Einlassung erklärte sich der Angeklagte damit einverstanden, sich von dem Regensburger Psychiater Michael Osterheider untersuchen zu lassen - allerdings nur mit Blick auf seine Missbrauchserfahrung. Auf diese Weise könne sein Mandant, der bislang jede psychiatrische Begutachtung verweigerte, möglicherweise zu dem Experten Vertrauen fassen, erklärte Verteidiger Binder. Daraufhin unterbrach das Gericht die Sitzung, um die sofortige Exploration zu ermöglichen.



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17.03.2017 um 15:15
Zitat von emzemz schrieb:Wilfried W.s Schilderung, als Teenager sexuell missbraucht worden zu sein, war für seine Ex-Frau eine Überraschung. Das jedenfalls sagt Verteidiger Wüller. Niemals, so zitiert er seine Mandantin, habe dieser ihr davon erzählt. "Das war für sie neu."
Hm. Das lässt sich unterschiedlich interpretieren.

Einerseits: Wer sich als starker Macker aufspielen will, dürfte Situationen, in der er hilflos und schwach war, eher für sich behalten und nicht darüber erzählen, wenn nicht zwingend nötig. Ebenso kann es sein, dass er die Situation verdrängen wollte, und daher nicht extra darüber erzählte.

Andererseits: Ist es jemandem wie WW zuzutrauen, dass er sich diese Sachen nur ausdenkt, um sich jetzt irgendwie zum Opfer zu stilisieren und Mitleid zu kassieren (ob er das bekommt, ist fraglich, aber er erhofft es sich möglicherweise)? Vielleicht glaubt er, er kann das behaupten, da die Eltern schon tot sind, also nicht widersprechen können, und die Schwester auch nicht reden wird, weil sie keinen Kontakt mehr will?

Ich kann das keineswegs einschätzen. Interessant wäre tatsächlich, ob er diese Erfahrungen schon einmal anderswo geäußert hat, z.B. bei seiner ersten Verurteilung 1994.


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Verbrechen in Höxter

17.03.2017 um 15:37
Zitat von AloceriaAloceria schrieb:Ich kann das keineswegs einschätzen. Interessant wäre tatsächlich, ob er diese Erfahrungen schon einmal anderswo geäußert hat, z.B. bei seiner ersten Verurteilung 1994.
Wenn er das schon damals erzählt hätte, hätte das mit Sicherheit längst Erwähnung gefunden. Schließlich liegen die Akten aus dieser Zeit vor.
Zitat von AloceriaAloceria schrieb: Ist es jemandem wie WW zuzutrauen, dass er sich diese Sachen nur ausdenkt, um sich jetzt irgendwie zum Opfer zu stilisieren und Mitleid zu kassieren ...?
So einem Psychopathen trau ich noch ganz andere Dinge zu :D
Vielleicht hatte er schlicht und einfach nur keine Lust mehr, sich weiter befragen zu lassen?


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Verbrechen in Höxter

17.03.2017 um 16:17
Interessanter Artikel. Die nicht öffentliche Aussage eines weiteren Opfers dürfte das von W. angestrebte Kuschelbärimage doch stark beschädigen:


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/hoexter-prozess-zeugin-martina-f-belastet-wilfried-w-a-1139199.html


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Verbrechen in Höxter

17.03.2017 um 16:18
Ich kann mir kaum vorstellen, wer den erwähnten früheren Missbrauch erwähnt haben sollte - außer die Presseartikel von damals würden das heute hergeben.

Momentan hat AW gesprochen, die es bisher nicht wusste.
Richter? Staatsanwalt?

Was ich gut nachvollziehen kann, wäre seine Unlust auf weitere "Befragung" - da manche Konsorten gerne irgend etwas raushauen, um quasi abzulenken und somit den weiteren Verlauf wieder einmal zu lenken.


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Verbrechen in Höxter

17.03.2017 um 16:46
Es ist schon mehrfach angeklungen, dass Misshandlungen und Missbrauchssituationen in der Kindheit, gegenüber also eines wehrlosen Kindes (welches sich schauspielerisch schlafend stellt) eine Erklärung für das eigene handeln im Erwachsenenalter sein könnten, eine Rechtfertigung aber sicher nicht, und über mögliche Form und Grade der Entschuldigung entscheidet der Richter, wenn ihm das Gutachten vorliegt.

Im Endeffekt, das ist derzeit meine Meinung, entspricht das einer Entscheidung zwischen Pest und Kolera, oder malt man sich "günstigere Prognosen" aus? Im Grunde hat der Angeklagte doch eines Mitgeteilt, es gab Keile, wenn man sich z.B. nicht an die (Tisch-)Regeln gehalten hat - wir hörten bereits davon, wie es in Bosseborn zu Tisch gelaufen sein soll - und nun kommen die Missbrauchshandlungen und Misshandlungen aus seiner Kindheit und Jugend hinzu - so what?

Wäre WMW ein Psychopath, wäre das in erster Linie zwar bedauerlich, aber nicht schlimm. Herr Osterheider hat sich dahingehend (nach Aktenlage) geäußert. WMW trägt überhaupt keine Verantwortung für seine Ausstattung mit Intelligenz und einem Gewissen.
Bei einem Psychopathen kommt nach Hare hinzu, dass das soziale Umfeld sowie die Sozialisierung(sversuche) entscheidend sind für das spätere Leben, und so kann es sein, dass es Psychopathen gibt, welche nicht einmal in ihrem Leben strafrechtlich auffällig (heißt nicht "nicht straffällig"!!!) werden.
Wann und wie nun die Psyche / das Gehirn von WMW "beeinflusst" wurde, dass er zu dem WMW wurde, der er jetzt ist, spielt insofern eine Rolle, dass man über "Therapie" und "Resozialisierung" nachdenken könnte oder müsste, sofern er keine APS besitzt, und dazu sei gesagt, dass nach Hare Menschen mit einer APS eine enorme Fähigkeit besitzen, ihre Umwelt (raffiniert) zu täuschen, um ihre eigenen Ziele zu erreichen. Doch es gibt Methoden, das herauszufinden, und ich bin mir sicher, dass der Gutachter diese Fähigkeit besitzt...


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