frauZimt schrieb:Man muss die natürlich auswerten.Das ist doch geschehen-oder?
Da bin ich mir nicht so sicher...
Diese Dateien, sind wohl in der Mehrzahl Sprachnachrichten, in Abwesenheit des jeweils Angerufenen. Es könnten sich aber auch Mitschnitte von Telefonaten darunter befinden.
Ich lege jetzt pi mal Daumen, eine Bearbeitungszeit von durchschnittlich 15 Minuten pro Datei zugrunde. Anhören...dokumentieren...in den Gesamtkontext einordnen...Anrufer und Empfänger zuordnen...bei Bedarf mit anderen Ermittlungserkenntnissen vergleichen. Das dürfte ungefähr hinkommen.
Also
12817 x15min ergibt 192555 min oder abgerundet 3200 Stunden
Teilen wir diese 3200 Stunden durch 8 Stunden, welche ein Sachbearbeiter täglich an seinem Arbeitsplatz verbringt, erhalten wir 400 Arbeitstage.
1 Sachbearbeiter bräuchte also weit mehr als 1 Jahr, um diese enorme Zahl an Dateien durchzuackern.
4 Sachbearbeiter könnten diese Arbeit in einem Vierteljahr durchführen.
Edit
Die Einordnung in den Gesamtkontext, nimmt wohl die meiste Arbeitszeit in Anspruch. Viele der Sprachnachrichten dürften sich auf vorangegangene Telefonate beziehen, die nicht aufgezeichnet wurden. Das ist dann schon eine gewaltiger Aufwand, dem ganzen einen Sinn zu geben.
Ob man diesen Aufwand betrieben hat ?
Hat die Rechtsanwaltskanzlei, bzw. die Staatsanwaltschaft die personellen Ressourcen, 4 Personen nur für die Aufarbeitung der Dateien für ein Vierteljahr abzustellen ?