Elefant100 schrieb:m Moment diskutieren wir über das Ergebnis ABER die Ursachen - der Beginn- der ist doch hochinteressant.
Das ist ein sehr guter Satz, der die Lage zur Zeit beschreibt: wir sehen im Moment nur einen kleinen Teil dessen, was das Ergebnis einer anscheinend längeren kriminellen und psychologischen Entwicklung der beiden Tatverdächtigen sein dürfte. Und diese nachzuvollziehen, das ist die Herausforderung, vor der alle Beteiligten jetzt stehen, und erst dann kann man sich wirklich der Schuldfrage zuwenden.
Was "Vergewaltigung" angeht, so ist es juristisch so, dass beim Vorwurf der "sexuellen Nötigung", wie es seit 1997 heisst, die Motivation nicht im Vordergrund steht: es ist egal ob der Täter die Tat aus sexuellem Bedürfnis verübt hat, oder aus einer Machtphantasie, oder einfach nur aus Sadismus oder sonst einem Grund, selbst wenn er gar nicht erklären kann, warum er es getan hat, solange er wusste, was er tat, reicht der Vollzug der Tat um schuldig zu sein.
Voraussetzung ist, dass die Tat gegen den Willen des Opfers geschah, dass Gewalt nach § 177 StGB angewendet wurde, und dass eine Penetration oder andere erniedrigende sexuelle Handlungen vorgenommen wurden (die Tathandlung hat also eine sexuelle Komponente, aber das ist nicht mit dem Motiv zu verwechseln).
Vergewaltigung wird in Deutschland insbesondere seit 1997 als spezifischer schwerer Fall der Nötigung gesehen. Und Nötigung ist sicher etwas, was in diesem Fall hier eine grosse Rolle spielen wird, aber eben auch mit all den Problemen der Beweisführung: denn bei Nötigung geht es im Besonderen immer darum, dass etwas gegen den Willen des Opfers geschah.
Wie man den Fall auch dreht und wendet, es kommt am Ende immer wieder Frage nach den psychologischen Befindlichkeiten der Beteiligten.