Verbrechen in Höxter
17.05.2016 um 11:14Dass mit der Mietzahlung, ist insoweit wichtig, weil die zwei ausgebliebenen Mietzahlungen jetzt ja als Grund/Berechtigung angegeben werden, das Haus abreissen zu wollen/können.
Wenn kein Antrag gestellt wird, zahlt das Jobcenter nicht weiter, es heisst ja KÖNNEN.....erhalten. Die Miete wurde bisher immer bar von Angelika den Vermietern vorbeigebracht. So dass dann erstmal die Kontonummer der Vermieter zu erfragen ist. Wer könnte dies überhaupt tun im Namen der T.V., beim W. vielleicht seine Mutter, bei Angelika müsste sich deren Anwalt drum kümmern.
Sicher hat die Erbengemeinschaft Grund den Kauf/Mietvertrag auch ohne Kündigung wegen ausbleibender Mietzahlung zu lösen. Allein eben weil dort diese Verbrechen geschahen.
Zur Zeit aber ist es als Tatort wichtiger Gegenstand der Ermittlungen. Bevor da nicht alles geklärt ist, wird es nicht abgerissen werden können. Warum liest man nun schon so frühzeitig, was mit dem Haus/Gehöft geschehen soll. Weiss ich nicht, das wird mit der Befindlichkeit der Bosseborner/Eigentümer/Vermieter zusammenhängen.
Es wird immer geschrieben, das ganze ist aufgefallen durch eine Autopanne. Und durch einen zufällig vorbeikommenden anderen Verkehrsteilnehmer und/oder Taxifahrer wobei dieser dann ja nicht zufällig da war. Dieser andere Zeuge vorort, hielt also an, bemerkte die Schwerverletzte im PKW auf der Rückbank. Um spontan erklären zu können, was denn da los ist, werden die/der Angeklagte gesagt haben, wie haben sie am Strassenrand gefunden. Da ruft man doch einen Rettungwagen !
Daraufhin wird der RTW gerufen, entweder von den T.V. selbst , oder vom anderen Verkehrsteilnehmer. Auch hier die Geschichte vom am Strassenrand liegenden Opfer. Das Auto der T.V. bleibt mit Motorschaden aber weiter nicht fahrbereit, so dass dann später über Identifizierzung des WagenHalters über Kennzeichen, 6 Tage später auf dem Gehöft die beiden T.V. verhaftet werden können. Jetzt wird es aber nicht mehr möglich sein, an der Behauptung fest zu halten, die verletzte Frau war uns unbekannt. Dann kommt die Frage, wohin sie denn dann unterwegs waren. Sie sagen/geben zu, wir wollten die uns bekannte Frau/Susanne zu ihrer Wohnung nach Gandersheim bringen.
Meine Überlegung wäre, dieser Motorschaden, denn ein "Schrauber" der T.V. nicht bemerkt hat, als sie losfuhren, waren da vielleicht schon Dritte im Spiel. Die/der dann rein zufällig nachts da waren/vorüberkamen/fuhren, als der Wagen dann liegenblieb. War ihnen doch schon (wer auch immer) auf die Spur gekommen. Dass sie gerade in der Nacht, gerade mit dem Auto losfuhren , haben diese dann aber auch nicht wissen können. Und auch nicht wie schlecht es dem Opfer bereits ging.
Wenn kein Antrag gestellt wird, zahlt das Jobcenter nicht weiter, es heisst ja KÖNNEN.....erhalten. Die Miete wurde bisher immer bar von Angelika den Vermietern vorbeigebracht. So dass dann erstmal die Kontonummer der Vermieter zu erfragen ist. Wer könnte dies überhaupt tun im Namen der T.V., beim W. vielleicht seine Mutter, bei Angelika müsste sich deren Anwalt drum kümmern.
Sicher hat die Erbengemeinschaft Grund den Kauf/Mietvertrag auch ohne Kündigung wegen ausbleibender Mietzahlung zu lösen. Allein eben weil dort diese Verbrechen geschahen.
Zur Zeit aber ist es als Tatort wichtiger Gegenstand der Ermittlungen. Bevor da nicht alles geklärt ist, wird es nicht abgerissen werden können. Warum liest man nun schon so frühzeitig, was mit dem Haus/Gehöft geschehen soll. Weiss ich nicht, das wird mit der Befindlichkeit der Bosseborner/Eigentümer/Vermieter zusammenhängen.
Es wird immer geschrieben, das ganze ist aufgefallen durch eine Autopanne. Und durch einen zufällig vorbeikommenden anderen Verkehrsteilnehmer und/oder Taxifahrer wobei dieser dann ja nicht zufällig da war. Dieser andere Zeuge vorort, hielt also an, bemerkte die Schwerverletzte im PKW auf der Rückbank. Um spontan erklären zu können, was denn da los ist, werden die/der Angeklagte gesagt haben, wie haben sie am Strassenrand gefunden. Da ruft man doch einen Rettungwagen !
Daraufhin wird der RTW gerufen, entweder von den T.V. selbst , oder vom anderen Verkehrsteilnehmer. Auch hier die Geschichte vom am Strassenrand liegenden Opfer. Das Auto der T.V. bleibt mit Motorschaden aber weiter nicht fahrbereit, so dass dann später über Identifizierzung des WagenHalters über Kennzeichen, 6 Tage später auf dem Gehöft die beiden T.V. verhaftet werden können. Jetzt wird es aber nicht mehr möglich sein, an der Behauptung fest zu halten, die verletzte Frau war uns unbekannt. Dann kommt die Frage, wohin sie denn dann unterwegs waren. Sie sagen/geben zu, wir wollten die uns bekannte Frau/Susanne zu ihrer Wohnung nach Gandersheim bringen.
Meine Überlegung wäre, dieser Motorschaden, denn ein "Schrauber" der T.V. nicht bemerkt hat, als sie losfuhren, waren da vielleicht schon Dritte im Spiel. Die/der dann rein zufällig nachts da waren/vorüberkamen/fuhren, als der Wagen dann liegenblieb. War ihnen doch schon (wer auch immer) auf die Spur gekommen. Dass sie gerade in der Nacht, gerade mit dem Auto losfuhren , haben diese dann aber auch nicht wissen können. Und auch nicht wie schlecht es dem Opfer bereits ging.