Verbrechen in Höxter
16.05.2016 um 10:56@Pete71
@kannmanmachen
Das Jobcenter zahlt die Mietkosten an den HartzIV Empfänger, der dieses Geld an den Vermieter überweist.
Dem Jobcenter muss der Mietvertrag vorgelegt werden, da die Miete in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen wird.
http://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung.html
@kannmanmachen
Das Jobcenter zahlt die Mietkosten an den HartzIV Empfänger, der dieses Geld an den Vermieter überweist.
Dem Jobcenter muss der Mietvertrag vorgelegt werden, da die Miete in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen wird.
http://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung.html
Hartz IV Leistungen sehen neben dem Regelsatz auch einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizkosten (KdU) nach § 22 SGB II vor. Hierfür muss beim Arbeitslosengeld II Antrag zusätzlich die „Anlage KdU“ ausgefüllt werden. Diese Kosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen und richten sich nach den örtlichen Richtlinien der Städte und Gemeinden (es gibt keine bundeseinheitliche Regelung!). Die Miete für die Wohnung kann einerseits an den Leistungsbezieher ausbezahlt werden, mit der Auflage diesen Betrag zweckentsprechend zu verwenden. Kann dies nicht gewährleistet werden, kann das Jobcenter diese Zahlungen direkt an den Vermieter der Wohnung leisten.In dem Zusammenhang frage ich mich noch immer, was für einen Vertrag die beiden TV dem Jobcenter vorgelegt haben, denn ein Mietkauf wäre nicht übernommen worden.
Wichtig: Neben der Übernahme der KdU besteht für Hartz IV Bezieher kein Wohngeldanspruch!
Vor Bewilligung wird eine Überprüfung der Angemessenheit dieser Wohnkosten vorgenommen nach Maßgabe der individuellen Verhältnisse, der Wohnfläche und des ortsüblichen Mietspiegels. Sollten die Wohnkosten nicht angemessen sein, sind Sie verpflichtet diese Kosten zu senken, ggf. auch durch einen Umzug in eine kleinere oder günstigere Unterkunft.