Mordanklage nach 41 Jahren
13.09.2016 um 00:23Nightrider64 schrieb:Es ist überhaupt nicht deutlich geworden, wer die Akteneinsicht beantragt hat.Das ist vollkommen egal. Die Behörden können nicht mehr nachweisen, dass die Zeugin keinen umfassenden Einblick in die Akten hatte. Hier ist letzendlich durch Schlamperei die Beweiskraft verloren gegangen.
Die Schlußfolgerung kann man so nicht ziehen.
Da gibt es mehrere ( mindestens 2) Möglichkeiten.
Das ist immer das Problem wenn Behörden schlampen, man kann die Wahrheit nicht mehr erfoschen, weder in die eine noch in die andere Richtung und dazu gehört natürlich, die Frage wer Akteneinsicht hatte. Die von der Tochter erzählte Räuberpistole ist kein 100%iger Nachweis, da gebe ich Dir recht, aber immerhin ein deutlicher Hinweis. Aber ein Nachweis ist auch überhaupt nicht notwendig. Fest steht, dass man nicht mehr ausschließen kann, dass genau die Tochter, welche die Mutter schwer belastet Akteneinsicht gehabt hat. Daher dürfte diese Zeugenaussagen so gut wie nicht verwehrtbar sein. Und wie gesagt, ob sie damals befragt wurde, was sie damals ausgesagt hat, auch das ist durch die Schlamperei verloren gegangen. Das kommt dann als AddOn noch dazu. Die Aussagen sind in doppelter Hinsicht als extrem kritisch anzusehen.
Und solche Schlamperei der Behörden darf nie zum Nachteil von Angeklagten sein. Und das gilt jetzt bztgl. der höchstwahrscheinlichen vertlosen Zeugenaussagen als natürlich auch bzgl. der Annahme einer fehlenden Sicherheitseinrichtung, wenn der Typ des Gasherdes durch die gleiche Schlamperei nicht ermittelt werden kann. Und diese Liste dürfte noch ein vielfaches Länger sein.