SCMP77 schrieb:Was mich an dem Verfahren auch stört, das bisher kein Gutachter befragt wurde, der über die mögliche Verteilung des Gases im Haus oder der Küche befragt wurde.
Das hat doch der Gutachter ausgeführt.
Hast Du das nicht gelesen?
Um die Konzentration im Blut zu erhalten, hätte das Gas in der Küche mehr als 90Minuten ausströmen müssen ( wenn der Junge bei geöffneter Zimmertür im Bett lag) .
Das hätte aber dann ganz sicher, auch bei Lüftung danach, noch gerochen haben müssen als die Rettungskräfte eintrafen. ( Hat der Gutachter ausgeführt) Hat es aber nicht !
Genau über diese Tatsache hatte sich damals auch der Notarzt, der Erfahrungen mit Gasvergiftungen hatte, gewundert und daraus auf ein Verbrechen geschlossen.
Andererseits wäre er mit der Konzentration im Blut nicht mehr aus der Küche aufgestanden, wenn er sich dort selbst vergiftet hätte. Auch den Gashahn hätte er nicht mehr abstellen können, weil er schon wesentlich früher bewusstlos geworden wäre.
Auch das ist gutachterlich ausgeführt worden.
SCMP77 schrieb:aber er begibt sich mit dieser Behauptung auf die Ebene seiner Inkompetenz. Er hat nicht das erforderliche Wissen, abzuschätzen, wie sich das Gas in der Küche verteilt.
Das ist schlichtweg eine unverschämte Behauptung eines totalen Laien und Du disqualifizierst Dich durch diese Aussage selbst.
Das Gutachten wurde von einem renomierten rechtsmedizinischen Institut erstellt, auf der Grundlage wissenschaftlicher Sachkompetenz , die Du schlichtweg nicht hast und das daher gar nicht beurteilen kannst.
Wenn die Verteidiger nur die geringsten Zweifel an der wissenschaflichen Genauigkeit gehabt hätten, oder in dem Gutachten Widersprüchlichkeiten und Ungenauigkeiten nur ansatzweise entdeckt hätten, hätten sie jederzeit ein Gegengutachten in Auftrag geben können.
Haben sie aber nicht!
Im Gegensatz zu Dir , kennen sie auch das gesamte Gutachten, während Du hier aufgrund der wenigen aber eindeutigen in der Presse dargestellten Zusammenfassung die Kompetenz eines Fachmannes in beleidigender Weise anzweifelst.
SCMP77 schrieb:Genauso müsste ein Gutachter bzgl. der Gasverteilung in der Whg. insgesamt gehört werden, ob nicht doch - unter gewissen Umständen - im Kinderzimmer es zu einer ausreichend hohen Konzentration hätte kommen können.
Der Gutachter hat einen Unfall ausdrücklich ausgeschlossen mit den Worten: " Es ist kein Szenario denkbar, das einen Unfall erklären könnte. Man habe alle Möglichkeiten durchgespielt, sogar die unwahrscheinlichsten wie die mit einer Plastiktüte."
Welche Szenarien dort im Einzelnen in Betracht gezogen wurden, werden alle in so einem Gutachten aufgeführt Diese sind dem Gericht, den Verteidigern , nicht aber Dir bekannt.
Da kann man jetzt nicht argumentieren, man hätte dies nicht getan.
Dies sind harte Fakten, ein gerichtsmedizinisches Gutachten eines renomierten und anerkannten Fachmannes.
Wie auch das Obduktionsergebnis mit 71% CO im Blut, was absolut (als ganz harter Fakt) ausschließt, das der Junge selbst noch ins Bett gekommen sein kann
Ebenso wie die Aussage des Notarztes, der sich aufgrund der Besonderheit der Auffindesituation (auch ohne den typischen Gasgeruch in der Wohnung) und auch der damals expliziten Nachfrage bei den Ermittlungsbehörden keinerlei Zweifel an seinem Erinnerungsvermögen aufkommen lässt.
Noch härtere Fakten wären dann nur noch ein Geständnis oder das Erwischen auf frischer Tat .
Man kann ja der Meinung sein, das die aufgezeigten Indizien nicht ausreichen für eine Verurteilung, aber den Zeugen zu unterstellen, das sie sich unmöglich erinnern könnten, obwohl sich diese ganz sicher sind; oder die Kompetenz renomierter Fachleute schlichtweg zu negieren, weil deren, auf wissenschaftlicher Grundlage getätigten Aussagen einem nicht passen, obwohl man selbst weder Ahnung noch genügend Informationen hat, ist schlichtweg ein unproffesioneller Diskussionsstil.