@krimifan. Ich kann Dein anliegen prinzipiell verstehen.
Aber nicht jeden Unfall kann man als Unfall beweisen, genaugenommen ist nur in seltenen Fällen – gerade bei Gasunfällen – der Nachweis eines Unfalls möglich. Bei Deinen Forderungen müsste man jeden Gasunfall und auch andere, wo ein Unfall nicht nachgewiesen werden kann, vor Gericht bringen. Das ist jedoch der falsche Weg, da es die Beweislastumkehr bedeuten würde, um ein Verfahren zu vermeiden müsste ein Unfall nachgewiesen werden. Man würde den Rechtsstaat auf den Kopf stellen.
Das hat aber nichts mit unserer Gesetzeslage zu tun und an die sind die Richter gebunden, eine solche "Prämisse" wie Du sie nennst, hat da kein Platz, das wäre mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. In einem Vorverfahren muss untersucht werden, ob die Beweislage ausreichend ist, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist, das soll verhindern, dass der Beschuldigte nicht willkürlich durch den Staat einer Anklage ausgesetzt wird, schließlich ist jede Anklage ein schwerer Angriff gegen die Würde des Menschen.
Wie gesagt, in diesem Vorfahren muss geprüft werden, ob die Beweislage ausreichend für einen Verurteilung ist.
Vorliegend haben wir jedoch das Problem, dass die alte Akte verschwunden war. Nun steht im Urteil, dass die Aussage der Tochter nicht nachprüfbar war, da die Akte gefehlt hat.
Dass ein Verfahren trotz fehlender Akte eröffnet wurde, habe ich von Anfang an kritisiert, da in meinen Augen so nie ein faires Verfahren möglich war. Schließlich hätte auch entlastendes Beweismaterial dadrin gewesen sein können. Letztendlich hat der Richter nun auch meine Ansicht bestätigt.
DAS hätte aber der Richter schon vorher wissen müssen.
Etwas anderes wäre gewesen, wenn der medizinische Gutachter einen Unfall ausgeschlossen hätte. Das hat er aber nicht. Solche Gutachten müssen vom Richter auch schon im Vorfeld der Anklage von der StA verlangen, damit die Anklage nicht nur auf Behauptungen basiert sondern dass hier auch schon entsprechend von fachkundiger Seite die zu stellenden Fragen beantwortet wurden.
Vorliegend hat der Gutachter einen Unfall eben NICHT ausgeschlossen. Wenn er in der Küche passiert wäre, so wäre die CO-Konzentration erklärbar. Suizid oder Außerirdische – wie Du behauptest – waren überhaupt nicht notwendig gewesen.
Die Theorie, welche die StA ursprünglich dem Gericht präsentiert hatte, dass die Mutter den Jungen mit dem Kopf voran in den Backofen gesteckt haben soll, hat der Gutachter als unwahrscheinlich angesehen.
Wie gesagt, diese Beweislage hätte man schon vorher prüfen müssen und bei dem Gutachten, das wir kennen, konnte eben ein Unfall nicht ausgeschlossen werden.
Interessant fand ich noch – was man aus der Presse entnehmen konnte, dass der Gutachter auch von einem falschen Szenario ausgegangen war. Er behauptete, dass es nicht möglich sei, dass der Junge den Gashahn zugedreht hätte, und dann ins Bett noch gegangen wäre, für ihn würde wohl derjenige fehlen, der den Gashahn zugedreht haben soll. Das Problem war jedoch hier, dass die Mutter behauptete, die Tochter hätte den Hahn zugedreht, die Tochter behauptet, dass die Mutter zu dieser Behauptung instruiert hätte.
Dies lässt vermuten, dass schon im Vorfeld der Richter die Sache überhaupt nicht ausreichend geprüft hatte. Hätte er diese geprüft, hätte er dem Gutachter die möglichen Alternativen die es zu prüfen galt, schon vorher nennen müssen. Nur durch Zufall hatte der Gutachter die Variante Küche mit einbezogen.
Aber wie gesagt, sollte er es überprüft haben, war die Aussage der Tochter durch die fehlende Akte nicht überprüfbar und damit war nie eine ausreichende Wahrscheinlichkeit für einen Verurteilung nie gegeben.