Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere
12.08.2016 um 20:09Möglicherweise befürchtet er auch, von Jan noch belastet zu werden und hat sich erstmal in sichere Gefilde gebracht.
YuccaPalm schrieb:Die lange U-Haft hat man sich ja selbst zuzuschreiben, da man nicht früher gestanden hat.Ööööh, wie bitte? Es ist Aufgabe der Ermittlungsbehörde dem Verdächtigen die Tat so weit es geht nachzuweisen und kein Verdächtiger muss sich selber belasten. Also bin ich deiner Aussage nach selber schuld, wenn ich meine Rechte wahrnehmen? Interessant.
YuccaPalm schrieb:Meiner Aussage nach bist du selber schuld, wenn du ein Verbrecher bist. Wie ein Verdächtiger das ''wegmachen'' soll? Die Tat zugeben, dann kommt er gleich ins Zuchthaus und die Strafe wird vielleicht sogar vermildert und er spart dem Gericht Zeit und Geld, win-win-Situation.Erstmal ist ein Verdächtiger kein Schuldiger. Selbst wenn ein Verdächtiger die Tat zugegeben hat ist ein Gerichtstermin zur Feststellung des Strafmasses notwendig. Also ist das was du da für dich meinst, ziemlich kurzsichtig. Dann, sehr lustig:
YuccaPalm schrieb: ins Zuchthausdiese gibt es zB in Deutschland nicht mehr, da kommt bie mir die Frage auf wo du herkommst.... aber auch das ist letztenendes irrelevant
Zuchthaus,
Strafanstalt zur Vollstreckung der Zuchthausstrafe. Bei der Zuchthausstrafe bestand - im Unterschied zur Gefängnisstrafe und zur Einschließung - Arbeitspflicht, sie zog die Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter und meistens die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte nach sich. Sie galt als entehrend, ein Zuchthäusler erhielt nur schwer neue Stellung und Wohnung. Die Zuchthausstrafe ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das erste Strafrechtsreformgesetz vom 25. 6. 1969 abgeschafft worden, weil sie wegen der genannten Wirkungen der Haftverschärfung (auch Einzelhaft konnte verhängt werden) einen modernen Resozialisierungsstrafvollzug nicht gestattet und durch ihre diskriminierende Wirkung die Wiedereingliederung des entlassenen Strafgefangenen in die Gesellschaft zusätzlich erschwert; es gibt heute nur noch eine einheitliche Freiheitsstrafe.
YuccaPalm schrieb:win-win-Situation.Echt? Rechtsstaatlichkeit ist nicht viel wert für dich, oder? Denn deine "Forderung/Meinung" schliesst diese aus.
Hammurapi schrieb:Dass U-Haft-Zeiten nachträglich auf Freiheitsstrafen angerechnet werden...können. Es gibt Möglichkeiten die Zeiten der erlittenen Untersuchungshaft nicht oder nur teilweise anzurechnen.
§ 51
Anrechnung
(1) Hat der Verurteilte aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung erlitten, so wird sie auf zeitige Freiheitsstrafe und auf Geldstrafe angerechnet. Das Gericht kann jedoch anordnen, daß die Anrechnung ganz oder zum Teil unterbleibt, wenn sie im Hinblick auf das Verhalten des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt ist.
YuccaPalm schrieb:Als Erstes, den Begriff ''Zuchthaus'' verwende ich nur, weil ich ihn mag, es sollte klar sein, dass ich damit schlicht und einfach die Justizvollzugsanstalt meine.Was klar sein sollte kann ich nicht beurteilen, aber da Justizvolltugsanstalt und Zuchthaus jeweils definiert sind, kannst du nicht erwarten das andere "wissen müssen was du meinst".
YuccaPalm schrieb:weder meinte ich, dass die Zeit bis zu diesem Termin, dem Täter nicht von seinem eigentlichen Strafmaß abgezogen werden sollteund
YuccaPalm schrieb:Meiner Meinung nach, sollte die Zeit, in der der Täter in U-Haft sitzt und das Gericht an der Nase herumführt, während der Staatsanwalt und Verteidiger be-und entlastende Beweise sammeln, dem Täter nicht am endgültigen Strafmaß angerechnet werden.zumindest rechtsstaatlich. Ein Verdächtiger muss nicht die Arbeit der Ermittlungsbehörden machen und die Nutzung zustehenden Rechts ist kein "an der Nase rumführen"
YuccaPalm schrieb:Ich weiß nicht, was dich darauf schließen lässt, dass Rechtsstaatlichkeit wenig für mich wert istDas was du dazu geschrieben hast.
YuccaPalm schrieb:Ich finde nur, ein Verurteilter Straftäter sollte nicht dafür belohnt werden, dass er unnötig in U-Haft saß, weil er hoffte, sein Anwalt würde ihn noch aus der Sache rausboxen, gestehen sollte belohnt werden, nicht schweigen.Ein verurteilter Straftäter saß zu keinem Zeitpunkt "unnötig in U-Haft", denn dazu braucht es einen Haftgrund. Auch wird er bei Anrechung der Zeit in U-Haft nicht belohnt. Wenn er frei rumlufen dürfte und vier Jahre bekommt, dann muss er vier Jahre absitzen. Wenn ein Richter die U-Haft anordnet würde er vier Jahre bekommen und 4,5 Jahre absitzen, wenn er 6 Monate in U-Haft war. Und das scheinst du richtig zu finden, unabhängig vom Haftgrund.
SCMP77 schrieb:Letztendlich willst Du jemanden bestrafen, der von den Mitteln Gebrauch macht, welche ihm in einem Rechtsstaat zustehen. Das wäre das Ende eines jeden Rechtsstaates.So sehe ich das auch.
Das Thema und "Anrechnung von Untersuchungshaftzeiten auf spätere Freiheitsstrafen in einem Rechtstaat" wäre sicher ein perfektes Thema für eine separate Diskussion. Interessierte voran!Hast Recht, werde zu diesem OT auch nichts weiter schreiben... zumindest nicht in diesem Thread :D
Finchen schrieb:also Jan ist nach wie vor guter Dinge... :)..oder er lebt vllt., sollten die vorwürfe wahr sein, in einer welt die man auch als lebens-oder weltfremd bezeichnen könnte.
entweder er weiß vielleicht etwas, das wir nicht wissen... oder er ist generell ein äußerst optimistischer Mensch.