brigittsche schrieb:Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass das Auto über Jahre (!!!) einfach so auf der Straße einer x-beliebigen Stadt oder kleineren Gemeinde herumsteht.
Hier noch ein wichtiger Punkt: In Österreich dürfen nur Fahrzeuge, die angemeldet sind, auf öffentlichem Grund geparkt werden.
Außerdem muss eine gültige Prüfplakette aufgeklebt sein.
Wenn der Fahrzeughalter die Kosten für die KFZ-Versicherung nicht mehr einbezahlt, verlischt der Versicherungsschutz und es wird eine Meldung von der Bezirksverwaltungsbehörde an den Fahrzeughalter versandt. Anschließend wird die Nummerntafel von der Polizei demontiert - befindet sich das Fahrzeug auf öffentlichem Grund, wird es abgeschleppt.
Des Weiteren gibt es eine gesetzliche Obergrenze, was die Parkdauer auf öffentlichem Grund, anbelangt.
Soweit ich weiß, sind das 3 oder 4 Wochen, danach wird das Fahrzeug abgeschleppt und auf einem Sammelplatz verwahrt. Die Verwahrungsdauer müsste 1 Jahr dauern, danach wird das Fahrzeug versteigert oder verschrottet.
Auf privatem Grund kann meines Wissens der Grundeigentümer eine Abschleppung veranlassen. Jedoch ist hier zu beachten, dass die Abschleppung unter bestimmten Voraussetzungen nicht unmittelbar erfolgen kann. Beispielsweise, wenn das Fahrzeug am Straßenrand steht, dort niemand behindert wird und der Parkplatz nicht auf Anhieb als Privatgrund erkennbar ist. Dann gilt sozusagen eine "Schonfrist" - ich denke, wir reden hier von 2 Wochen oder so.
Ein im Wald oder auf Grünland (Privatgrund) geparktes Auto kann sofort abgeschleppt werden.
Bitte zu beachten, dass der Fall durchaus mediale Bekanntheit hatte und Behörden in jedem Fall hellhörig geworden wären.
Daher schließe ich nahezu aus, dass das Fahrzeug in Österreich erkennbar abgestellt wurde.
Selbst in CZ halte ich das für kaum denkbar, da dort bestimmt ähnliche gesetzliche Bestimmungen gelten und die tschechische Polizei sicher Kontakt mit der österreichischen Polizei aufgenommen hätte, wenn das Auto wo entdeckt worden wäre. Den selbst ohne Kennzeichen ist das Auto anhand der Fahrgestellnummer identifizierbar. Diese ist auch nach einem Brand erkennbar, da eingestanzt!