55-jähriger Lehrer in Celle erschlagen
31.03.2016 um 13:54@Sauffenberg
Der Staatsanwalt spricht eindeutig von "Der Beschuldigte gibt an, dass ..." und nicht von
"Es ist erwiesen, dass ..." . Man beachte den kleinen Unterschied.
Es ist übrigens auch in Deutschland kein NoGo, sofern die Frau volljährig ist und frei entscheiden kann.
Und es fragt sich immer noch, ob es sich (wenn die Aussage stimmt) um eine Hochzeit aus Liebe, oder für eine Aufenthaltsgenehmigung, oder für eine Befreiung aus der Familie handelte. Nichts davon steht in der Stellungnahme des Staatsanwaltes.
Der Staatsanwalt spricht eindeutig von "Der Beschuldigte gibt an, dass ..." und nicht von
"Es ist erwiesen, dass ..." . Man beachte den kleinen Unterschied.
Sauffenberg schrieb:Sie war 20 Jahre und der Altersunterschied von 35 Jahren ist ja nun in der islamischen Kulter kein NoGoEs gibt nicht "die islamische Kultur". In den gebildeten iranischen Familien, die ich kenne oder von denen ich gehört habe, ist es überhaupt nicht üblich, so junge Frauen an alte Männer zu verheiraten. Der Mann lebte sochon sehr lange in Deutschland und schien überhaupt nicht an irgendwelchen rückständigen Vorstellungen zu hängen.
Es ist übrigens auch in Deutschland kein NoGo, sofern die Frau volljährig ist und frei entscheiden kann.
Und es fragt sich immer noch, ob es sich (wenn die Aussage stimmt) um eine Hochzeit aus Liebe, oder für eine Aufenthaltsgenehmigung, oder für eine Befreiung aus der Familie handelte. Nichts davon steht in der Stellungnahme des Staatsanwaltes.