Das rätselhafte Verschwinden von Kris Kremers & Lisanne Froon
17.04.2025 um 23:14Da du ja hier schon den Bezug zur Geschichtswissenschaft anbringst möchte ich anmerken, dass das in diversen Bereichen wenig mit der Praxis zu tun hat.Origines schrieb:Ob veröffentlicht oder nicht ist nicht das Kriterium für Offenheit. Sondern die Zugänglichkeit. Archivgut ist zumeist nicht veröffentlicht. Aber offen zugänglich - wenn die Sperrfrist abgelaufen ist.
Selbiges gilt für unveröffentlichte Gerichtsentscheidungen. Das sind keine Verschlusssachen und somit auch keine Exklusivquellen. Sie werden bei berechtigtem Interesse (also immer) auf Anfrage von den Geschäftsstellen der Gerichte herausgegeben, zumeist aber mit Schwärzungen (wie den Namen und Adressen von Prozessbeteiligten - wg. Persönlichkeitsschutz).
Ermittlungsakten sind dagegen wegen des Persönlichkeitsschutzes nicht offen. Ein Wissenschaftler kann darüber berichten - wie ein Journalist - aber er kann damit keine Behauptung belegen. Bei Historikern sind das z.B. Gespräche mit Zeitzeugen, die nicht dokumentiert worden sind oder deren Protokolle nicht irgendwie in einer Bibliothek oder einem Archiv offen zugänglich gemacht worden sind.
Stasi-Akten sind ein Beispiel. Klar können da auch andere ran, aber die Bedingungen sind so streng, dass man bei vielen, gerade brisanten, Quellenangaben nicht einfach hingehen und das nachprüfen kann. Man kriegt dann eine nahezu komplett geschwärzte Quelle, während der Historiker der zitierte vielleicht (weil da sin den 90erm geschah, wo alles laxer gehandhabt wurde oder weil er mehr Hintergrundinfos hatte, weswegen bestimmte, zum Verständnis entscheidende Aspekte nicht mehr geachwärzt werden mussten) deutlich weniger oder gar keine Schwärzungen in derselben Quelle vorgelegt bekommt. Das berührt natürlich den von dir angeschnittenen Bereich
Erhebliche Mengen wichtiger Akten finden sich zudem in Privatarchiven, in denen Einlass keineswegs garantiert ist. Peter Blickles Spätwerk über den Truchsess Georg von Waldburg und dessen Rolle im Bauernkrieg beruht m. W. n. ganz wesentlich auf Bestanden im Privatarchiv der Adelsfamilie an die davor nie jemand rankam und an die vermutlich auch jetzt sobald niemand mehr rankam. Niemand aber auch wirklich in der Bauernkriegsforschung hat deswegen den wissenschaftlichen Wert der Arbeit in Frage gestellt. Auch wenn uns natürlich lieber wäre wenn so etwas nicht vorkommt. Aber selbst an wissenschaftliche Werke wird dieser Anspruch nicht gestellt und auch Dissertationen können auf Basis solcher nur punktuell zugänglichen Quellen verfasst werden.