Morde von Rupperswil
15.02.2016 um 14:26Listeria schrieb:Die Straftat stünde in keinem Vergleich zu der aktuell begangenen.Es muss ja zu dem Zeitpunkt noch nicht geplant gewesen sein, dass man 4 Leichen und ein brennendes Haus hinterlässt.
In ein Haus einbrechen und ohne was anzufassen abziehen hätte auch keine Großfahndung ausgelöst.
Einmal mit der Straftat begonnen, kommt man da nicht mehr so leicht raus: In eine Wohnung eindringen und 4 Menschen bedrohen ist jedenfalls schonmal kein Kavaliersdelikt. Zumal man in dem Moment womöglich noch davon ausging, an den LG heranzukommen. Dass der urpsrüngliche Plan nicht aufging , hat sich dann vielleicht erst später herausgestellt - in dem Moment stand man dann aber vor der Wahl: Rückzug mit einer Fahndung im Nacken Ohne Beute , oder Rückzug mit einer Fahndung im Nacken mit weniger Beute als geplant. Da macht es doch Sinn wenn man sich für die 2. Variante entscheidet - die Wahl aus der Sache glimpflich rauszukommen, hatte man zu dem Zeitpunkt wohl nicht mehr.