Morde von Rupperswil
07.01.2016 um 09:30Sind halt alles nur Spekulationen, wir wissen es nicht ...
9. Nachdem Carla Schauer zurück in ihrem Haus ist, wird sie getötet. Die Täter könnten über die A1 zu einer Apotheke nach Wohlen geflüchtet sein – das behaupten zumindest zwei Regional-TV-Sender. Auf dem Weg dahin könnten sie von einer Autobahn-Kamera gefilmt worden sein. Aber: Die machen nur Live-Bilder, archivieren keine Aufnahmen.Das glaub ich jetzt mal nicht. Warum soll die Kamera nur Live-Aufnahmen machen? Sitzt da einer am Monitor, der schnell alle Fahrzeugkennzeichen notiert, falls demnächst eine Anfrage kommt wegen überfälliger Steuern, gestohlenen Fahrzeugen oder nicht bezahlter Maut? Wofür ist die Kamera?
StreuGut schrieb:Das glaub ich jetzt mal nicht. Warum soll die Kamera nur Live-Aufnahmen machen? Sitzt da einer am Monitor, der schnell alle Fahrzeugkennzeichen notiert, falls demnächst eine Anfrage kommt wegen überfälliger Steuern, gestohlenen Fahrzeugen oder nicht bezahlter Maut? Wofür ist die Kamera?Das glaube ich sehr wohl. In der Schweiz dürften sich ebenso wie in Deutschland Datenschutzfundis durchgesetzt haben. Auch in Deutschland ist es im Grunde nur schwer möglich Aufzeichnungen von Mautkameras zur Verbrechensaufklärung heranzuziehen. Wundert mich, dass die Ermittler überhaupt auf Dashcam Aufzeichnungen zurückgreifen wollen. Spätestens vor Gericht wird das nämlich schwierig - in Deutschland könnte es sogar passieren, dass eine Dashcamaufnahme nicht als Beweis zugelassen wird, selbst wenn die Verbrecher mit Namens- und Adressschildern an der Brust in flagranti aufgenommen worden wären.
Reminos schrieb:Dashcams sind auch in Deutschland unter Umständen vor Gericht als Beweis zulässig!Ja, eben: Unter Umständen...
Flusspanther schrieb:Man muss einkalkulieren, dass die Täter nicht wussten, dass größere Bargeldbeträge wohl nur gegen Vorbestellung verfügbar waren. Abgesehen davon hätten Bankangestellte bei der Abhebung von 10.000 Franken wohl wesentlich genauer sich die Kundin und deren nervlichen Zustand angesehen, als bei einer Routineabhebung von - sagen wir mal - 400 Franken.Für den Bezug von 10 000 Franken braucht es bei uns keine Vorbestellung, das wird problemlos nach Vorlage eine Identitätsnachweises ausbezahlt.
«Wir können uns nicht leisten, entscheidende Details zu verraten»: Das sagte Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht zuletzt. In nächster Zeit sind keine offiziellen Informationen zu erwarten. News gibt es trotzdem.http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/aarau/neue-spur-video-zeigt-schauer-auch-beim-ersten-geldabheben-129959103#comment-jumpto (Archiv-Version vom 09.01.2016)
Slaterator schrieb:So lautet der Umkehrschluss. Er hat damit natürlich keine andere Variante ausgeschlossen. Das ist klar. Aber seine Hervorhebung ist dennoch sehr aufschlussreich. Daraus ergibt sich -für mich- folgende 2. Möglichkeit: Die Morde von den anderen 3 Personen fanden zwischen dem verlassen des Hauses durch CS und dem 2. Bankbesuch statt. Das ist doch schon was.Könnt ihr mir mal auf die Sprünge helfen? Warum lässt die Hervorhebung darauf schließen dass die 3 jüngeren Geiseln während der Bankbesuche der Frau umgebracht worden seien?
Slaterator schrieb:So lautet der Umkehrschluss. Er hat damit natürlich keine andere Variante ausgeschlossen. Das ist klar. Aber seine Hervorhebung ist dennoch sehr aufschlussreich. Daraus ergibt sich -für mich- folgende 2. Möglichkeit: Die Morde von den anderen 3 Personen fanden zwischen dem verlassen des Hauses durch CS und dem 2. Bankbesuch statt. Das ist doch schon was.Könnt ihr mir mal auf die Sprünge helfen? Warum lässt die Hervorhebung darauf schließen dass die 3 jüngeren Geiseln während der Bankbesuche der Frau umgebracht worden seien?