ich versuch etwas licht mit meinen worten in die gemengelage zu bringen:
familienfeier im aarau nach dem 4fachmord,
auch hier das thema wer die 4 mordopfer umgebracht haben könnte.
der ex-mann (vater von dion und davin) der carla schauer wird verdächtigt.
ein teilnehmer der runde scheint mehr zu wissen, wir nennnen ihn stephan, er lässt im gespräch fallen, dass den 4 opfern die kehle durchgeschnitten wurde und das würde keine vater tun, er will also den ex-mann carla schauers aus dem verdächtigenkreis nehmen und ihn beschütze.
wie das so ist, wird dieses detail mit dem kehlschnitt weit verbreitet, durch einig teilnehmer der familienrunde.
natürlich landet dieses detail wieder bei der polizei, die in diesem fall ermittelt.
wer könnte die undichte stelle aus dem ermittlerkreis der polizei sein, fragt man sich?
es wird ein verfahren gegen den dienstchef der forensik der kantonspolizei aargau eingeleitet.
die brisanz bei der sache ist,
des dienstchefs lebensgefährtin ist die schwiegermutter von stephan,
der person, die das detail auf der familienfeier ausgeplaudert hat.
die schwiegermutter und die ehefrau von stephan werden nun als zeugen vernommen und erklären beide, dass sie nicht wussten, dass den opfern die kehle durchschnitten wurden und sie widersprechen so etwas je herumerzählt zu haben.
aufgrund dieser Zeugenaussagen eröffnet die Staatsanwaltschaft im April 2016 ein Verfahren gegen den plauderer von der familienfeier (schwiegersohn und ehemann der beiden zeuginnen). Der Vorwurf: Falsches Zeugnis. Wer als Zeuge aussagt, muss die Wahrheit sagen. In Artikel 307 des Strafgesetzbuchs der schweiz steht dazu: «Wer falsch aussagt, einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten abgibt oder falsch übersetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
in der zwischenzeit wurde das ermittlungsverfahren gegen den dienstleiter der forensik (lebensgefährte einer der oben genannten zeuginnen) fallen gelassen.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/plauderte-kriminalpolizist-morddetails-aus-er-sagte-mir-ich-solle-vage-bleiben-bei-der-einvernahme-132376539das folgende ist ein teil aus dem artikel und vom verhandlungstag gestern:
Angeklagter: «100 Prozent sicher»
Zwei Jahre später, gestern Mittwoch, kommt der Fall in Lenzburg vor das Bezirksgericht. Stephan sagt: «Ich bin schon erstaunt über diese Anklage. Ich habe vor zwei Jahren die Wahrheit gesagt.» Er sei sich zu 100 Prozent sicher, dass er die Information von seiner Schwiegermutter oder seiner Frau gehabt habe. Gerichtspräsident Daniel Aeschbach, diesmal als Einzelrichter im Einsatz, hakt nach: Ob er andere Quellen als den Polizeioffizier ausschliesse? «Ja», sagt Stephan. Er habe keinen Grund, den Dienstchef «in die Pfanne zu hauen». Im Gegenteil: Der Streit darum, wer wen zu Unrecht beschuldige, habe seine Familie zerstört: Stephan ist nicht mehr mit seiner Frau zusammen, nach den Einvernahmen 2016 zog sie in eine eigene Wohnung.
Zeuge belastet Offizier ebenfalls
Die Schwester und der Sohn des Beschuldigten sind als Zeugen geladen. Sie belasteten den Dienstchef Forensik ebenfalls – obschon Gerichtspräsident Aeschbach die Zeugen mehrfach explizit darauf hinweist, dass sie sich mit einer Falschaussage strafbar machen könnten. Die Zeugen erklären, dies sei ihnen bewusst. Stephans Sohn, 23, belastet den Offizier gar zusätzlich. Er erzählt, man habe immer ein gutes Verhältnis zueinander gehabt, «bis zu dieser Sache».
Der Offizier habe ihn eines Abends an seinen Wohnort gebeten. Sie seien zu zweit spazieren gegangen. «Er sagte mir, falls ich einvernommen werden sollte, solle ich vage bleiben und bei Sachen, die jemanden belasten könnten, sagen, ich wisse es nicht mehr. So gerate ich selber nicht in Schwierigkeiten.» Das habe ihn verunsichert, und er habe nachgefragt, wo er zum Beispiel vage bleiben müsse. «Er sagte, wenn es etwa darum gehe, dass man einen halben Fingerabdruck am Tatort gefunden habe oder wie brutal die Kehlen durchschnitten worden seien.» Gerichtspräsident Aeschbach sagt: «Das ist dicke Post. Sie beschuldigten den Offizier damit der Amtsgeheimnisverletzung. Ist Ihnen das bewusst?» – «Ja. Das ist es mir.»
Aeschbach spricht Stephan in dubio pro reo vom Vorwurf des falschen Zeugnisses frei. Die Aussagen Stephans und der Zeugen seien glaubhaft. Es gebe auch keine Anzeichen einer Verschwörung: Niemand habe etwas davon, den Offizier zu diskreditieren. Gleichzeitig betonte Aeschbach, dass für alle Beteiligten, insbesondere den Offizier, die Unschuldsvermutung gelte.