Morde von Rupperswil
16.03.2018 um 04:40
Es muss auch ein Krankheitswert da sein, der bei den Opferfamilien sicher ausreichend vorhanden ist. Siehe
https://www.psychologie.ch/psychologie/psychotherapie/was-zahlt-die-krankenkasse/
Ich hab übrigens in der Schweiz noch nie jemanden mit Psychotherapiewillen klagen hören, dass seine Grundversicherung die Psychotherapie nicht zahle. Dieses Problem stellt sich nur bei Psychologen ohne Arztpraxis und ohne Klinik als Arbeitsort.
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Morde von Rupperswil
16.03.2018 um 06:32
Ich würde es auch als ungerecht empfinden, wenn dieser Täter auf Staatskosten studieren könnte, oder eine Ausbildung bezahlt bekommt. Aber anders herum, was würde es alles kosten, wenn er bis zum letzten Tag seines Lebens eingesperrt bliebe?
Vermutlich wird bei der Urteilsfindung sein noch relativ junges Alter eine Rolle spielen und dass er Ersttäter ist. Ich glaube, er wird mit 18 Jahren davon kommen. Dann ist er 52 Jahre alt, wenn er raus kommt. Wenn er dann tatsächlich ein "normales" Leben führen kann, ohne Gefahr für andere, mit geregeltem Job, von dem er Steuern bezahlt, dann ist es unter'm Strich sicherlich "günstiger" für die Allgemeinheit, als lebenslange Verwahrung, zig Therapien und Gutachten.
Gerechtigkeit kann den Angehörigen der Opfer leider Gottes niemand mehr geben.
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Morde von Rupperswil
16.03.2018 um 09:53
Das Argument der Verteidigerin, ihr Mandant sei erstaunt gewesen, wie kooperativ die Opfer waren lässt sich leicht zerüpflücken
Erste Behauptung
Die Frau hätte ihn aufgrund des gefälschten Schulbriefes, als angeblichen Schulpsychologen ins Haus gelassen.
(Leichtgläubig, unvorsichtig schwingt da als Vorwurf mit. Wer macht denn so was?)
Gegenargument: Die Grundbehauptung war richtig, der Sohn besuchte die genannte Schule
Das Schreiben wird echt gewirkt haben
In den Augen der Mutter:
Ein Schulpsychologe erscheint im Auftrag der Schulbehörde
Er beschrieb ein Problem, das sie erschüttert haben durfte und bot ihr zugleich Hilfe (Halt) an.
Damit, dass sie ihn nicht an der Haustür abwies (Nicht heute! Sie müssen mit mir einen Termin ausmachen), zeigte sie ihre Bereitschaft, mitzuwirken.
Die Frau hat sich ganz normal verhalten.
Dafür, dass der Täter glaubwürdig wirkte, konnte sie nichts.
Zweiter Punkt
Zu dem Zeitpunkt, als sie der Nachbarin ein Zeichen hätte geben können, dachte sie vielleicht noch, sie hat die Situation im Griff
Wie war zu dem Zeitpunkt die Situation in der Wohnung? Wir haben ja nur die Aussagen des Täters.
Die Opfer würden die Geschichte anders erzählen.
Wann wurde der Hund denn abgeholt?
War der Täter zu dem Zeitpunkt noch in seiner Schulpsychlogenrolle? Sie sollen ja zunächst Kaffee getrunken und sich normal unterhalten haben.
Oder hat der Täter zu diesem Zeitpunkt schon seine wahren Absichten gezeigt?
Hat jemand die Uhrzeiten?
Wie viele Minuten nach seinem Eindringen ins Haus, begegnete C.SCH. der Nachbarin?
Dritter Punkt
Es heisst, der Junge sei während des Missbrauchs "kooperativ" gewesen, was mich anwidert-.
Der Junge hatte Todesangst und wollte überleben.
Der Täter hätte bei Gegenwehr angeblich jederzeit abgebrochen
Nein! Wenn er die Tötungen nicht hätte ausführen wollen, hätte er selber abgebrochen.
Dass sich die Opfer NICHT gewehrt haben, kann ihn nicht eskaliert haben.
Es fand KEINE Eskalation von Seiten der Opfer statt.
Die Polizei rät Opfern sogar, sich nicht zu wehren. Wenn es geht, den Täter ansprechen, persönliche Ebene herstellen, aber nicht provozieren
Gegen eine Flucht mit dem Geld und leben lassen der Opfer spricht, dass er unmaskiert war.
Die Opfer hätten ihn beschrieben. Das konnte er nicht riskieren.
Und schließlich seine Behauptung, der ältere Sohn hätte sich befreit.
Hierzu sagt der Täter, das hätte schließlich zur Tötung der Opfer geführt.
Die Anwältin behauptet, er hätte vor den Tötungen abgebrochen, wenn es ihm die Opfer nicht so leicht gemacht hätten.
Was denn nun?
Das ist doch alles nicht in sich stimmig.
Dazu die Vorbereitung der nächsten Tat. Der Täter war dabei, die Tat zu wiederholen.
Dabei müsste er doch geschockt gewesen sein, wenn er nicht töten wollte, es aber dazu kam.
Dann macht man doch nicht das Gleiche noch einmal!
Nein, ich glaube nicht, dass sich der ältere Sohn befreien konnte.
Das ist eine Erfindung, in der er den Opfern eine Beteiligung andichtet.
Außerdem ist es verdächtig, dass er behauptet der ältere Sohn hätte sich befreit.
So fantasiert er eine "Mann gegen Mann! Situation, die er auch hätte verlieren können.
(Er würde nicht behaupten Mutter oder Freundin hätten sich befreit und er hat sie überwältigt. Das wäre ein sehr viel ungünstigeres Bild für ihn)
Auf die Behauptungen, er hätte das Kind nur 20 Minuten missbraucht und den Opfern nur die nötigsten Schmerzen zugefügt, sie nicht gequält, gebe ich keinen Kommentar ab.
Das spricht für sich.
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Morde von Rupperswil
16.03.2018 um 10:06
Er muss rund eine halbe Million Verfahrenskosten bezahlen, zudem eine Anklagegebühr von 15'000 Franken.
Die Ansprüche der Zivilkläger sind alle anerkannt worden.
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Morde von Rupperswil
16.03.2018 um 10:29
Die meisten Lebenslänglichen kommen nach 15 Jahren wieder frei. 2 Jahre zieht man ab, denn er ist ja in vorzeitigen Vollzug.
Dann plus 5 Jahre für die Verwahrung und dann könnte er wieder frei sein.
Dann sind es doch genau 18 Jahre.....
Kann ich diese Rechnung so machen ?
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