hexe40 schrieb:Ein Pfarrer darf auch sein Beichtgeheimnis nicht brechen. Allerdings darf man ihn fragen, wann er
eine bestimmte Person das letzte mal gesehen hat und wie er diese letzte Begegnung empfundenen
hat. War der Betreffende ruhig, oder war er doch aufgeregt,... war er verschmutzt oder doch ordentlich angezogen?
Soweit ich weiss, darf er es keinesfalls in eigenem Ermessen brechen. Jedenfalls nicht gegenüber Vertreternder weltlichen Welt. Er darf - und soll- sich aber seinem übergeordnetem Geistlichen anvertrauen, wenn er in Not ist. Der würde dann als Beichtvater des Pastors fungieren und entscheiden, wie mit dem Wissen aus der Beichte umgegangen wird.
Es gibt einen melodramatischen Spielfilm um einen Pastor, der in arge Gewissensnot gerät, weil ihm ein Mörder die Tat gebeichtet hat. Sehr gefühlsduselig. Lief mal vor langer Zeit im Fernsehen. Das würde sich heute niemand mehr angucken.
Ein Beichtvater würde dem Täter wahrscheinlich raten, sich zu stellen. Ich glaube aber auch nicht, dass ein Mörder eine Beichte ablegt. Wenn ihn die Tat so belastet, steht er wahrscheinlich vor dem Suizid.
Ich glaube, dass die meisten Mörder kein schlechtes Gewissn haben-und wenn vedrängen sie die Gedanken an die Tat.
@hexe40Ich weiss nicht genau, was du mir sagen willst.
Auf die Sache mit der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht kamen wir, weil Miriam vorher krank war.
Die letzte Untersuchung wurde wohl ausgelassen. Es könnte bedeuten, dass es dem Mädchen besser ging, die Erkrankung unerheblich war. - Oder dass ihre Krankheit unheilbar war.
Es lag den Ermittlern sicher daran herauszufinden, was in dieser Familie vorgefallen ist.
Man wird wissen was los war.
Ich vermute, dass er der Täter war. Vielleicht in Absprache mit der Frau.
An einen Fremdtäter glaube ich nicht.
Dann hätte man m.M.n. anders ermittelt.