FF schrieb:Hexe40
@thomas74 meint, dass der Arzt eben nur im Falle, dass die Person selbst straffällig geworden wäre, von der Schweigepflicht entbunden werden kann. Nicht aber, wenn die Person "nur" vermisst wird.
Man möchte doch wissen, ob der Mann ein Motiv gehabt haben könnte, seine Angehörien zu töten. Oder beide Eltern. Vielleicht haben sich Vater und Mutter abgesprochen und sie war einverstanden, hat den Suizid auch als einzigen Weg gesehen?
Welchen Eindruck haben Vater auf den Arzt gemacht, beim zuletztst attgefundenen Gespräch?
Kennt der Arzt die Leute gut? Glaubt er, dass er auch hinter eine Fassade blicken kann?
Könnte das Motiv im Gesundheitlichen liegen?
War er totkank und lebte in dem Wahn, Frau Tochter können ohne ihn nicht existieren?
Hat ihn vielleicht ein Krankheit von Frau oder Tochter erschüttert?
Wann hat er (oder die Frau) von der Krankheit efahren?
Vielleicht war die Leute aber auch körperlich gesund. Dann muss das Motiv woandes gesucht werden.
Es könnte im Finanziellen gelegen haben (auch hier gibt es eine Schweigepflicht der Bankhäuser, die überwunden werden muss)
Irgendetwas muss bei ihm oder bei den Eheleuten einen Kurzschluss ausgelöst haben.
Und scheinbar wurde das Verschwindenlassen gut vorbereitet.
Das ist, was ich in diesem Fall so rätselhaft finde.
Familienträgödien werden ja meist in einem Augenblick kreiert und sind schnell aufklärbar:
wer, wann, warum?
Dieser Fall ist ein großes Fragezeichen.
Vielleicht wissen die Ermittler mehr und nur Frau und Tochter sind noch nicht gefunden?