@mUePEt353@MailaikaEndlich wieder ein paar kritische Stimmen...
Auch wenn ich zugeben muss, daß es keinen Hinweis auf Fremdverschulden gibt und es nur folgerichtig erscheint, dass die Polizei von Mord an Sylvia Schulze und ihrer Tochter und einem Selbstmord des Täters ausgeht, habe ich von Anfang an nicht recht daran geglaubt. Für mich ist das alles zu glatt...
Die Leiche des mutmaßlichen Täters wurde gefunden mit den charakteristischen Anzeichen eines Selbstmörders, der ins Wasser geht....
Ich bin kein Rechtsmediziner, aber ich habe in einer Vorlesung während meines Studiums die Merkmale kennengelernt, die ein ins Wasser gehender Selbstmörder häufig aufweist:
Die Leute fesseln sich z.B. oft, um ein unwillkürliches Schwimmen zu verhindern. An der Lage der Knoten, die für die Suizidenten leicht erreichbar sind, ist dann in der Regel schnell festzustellen, dass sie die Schnur selbst zugeknotet haben (können). Sie beschweren sich typischerweise mit Gewichten (z.B. Rucksäcken mit Steinen oder ähnlichem) und ziehen sich oft Handschuhe an, manchmal verkehrt herum, um das unwillkürliche Aufknüpfen der Knoten im Todeskampf zu verhindern, da der Körper im Todeskampf versucht, wieder an Luft zu kommen und die Suizidenten dann nicht mehr recht Herr ihres Willens sind: Entgegen dem ursprünglichen Beschluss, sich zu töten, versuchen die Suizidenten im Ertrinken ihre Fesseln doch wieder zu lösen. Das sollen die Handschuhe erschweren, denn zum Öffnen der festgezogenen Knoten der Fesselung benötigt man die Fingernägel...
Alle diese untrüglichen Merkmale eines Suizides lagen bei Herrn Schulze vor, als er gefunden wurde...
Aber wenn
ich diese Merkmale eines Selbstmordes kenne, kennt sie wahrscheinlich jeder Mörder auch...
Wenn ich in der Lage wäre, mein Opfer zu betäuben z.B. indem ich ihm schnell abbaubare KO-Tropfen versetzte, die bei einer späteren Autopsie möglicherweise nicht mehr nachweisbar sind, es aber kampfunfähig machen, würde ich es im bewusstlosen Zustand exakt so fesseln, als ob es sich selbst gefesselt hätte, ihm einen Sack über den Kopf ziehen, ihm Handschuhe anziehen und es dann, bevor es wieder erwacht, mit Gewichten beschwert über ein Brückengeländer werfen... Die Leiche würde dann die klassischen Symptome des Ertrinkens (z.B. Schaumpfropf in den Atemwegen, überblähte Lungen etc.) aufweisen und die äußeren Umstände sprächen für sich.
Für den Fall, dass mein Opfer gefunden wird und keine Dritteinwirkung ersichtlich ist, würde der Fall von den Ermittlungsbehörden voraussichtlich als Routinefall eines Selbstmordes abgehakt und ich käme nie in Verdacht, weil es in meine Richtung gar keine Ermittlungen gäbe....
Was mich zweifeln lässt an der Selbstmordtheorie ist, dass nie ein zureichendes Motiv genannt wurde und auch keinerlei Informationen über eine psychiatrische Vorerkrankung z.B. eine Depression des mutmaßlichen Täters bekannt sind.
Das Geschehen weist die Züge eines Bilanzselbstmordes auf. Der Täter wollte anscheinend "reinen Tisch machen". Solche Entschlüsse werden in der Regel in vermeintlich aussichtslosen Situationen ( z.B. tödliche Erkrankung, Ehrverlust, soziale Deklassierung) gefasst. Offenbar lag aber eine solche aussichtslose Situation überhaupt nicht vor. Es gab vordergründig keine auch nur ansatzweise hinreichende Motivation für eine solche monströse Tat. Es gab auch keinen Abschiedsbrief.
Für eine sogenannte "Familientragödie" ist das Geschehen völlig untypisch: In der Regel geschehen Familientragödien, die Ausmordung ganzer Familien und der folgende Selbstmord des Täters, in und aus einer Eskalationssituation heraus. Für eine solche gibt es aber hier gar keinen Anhaltspunkt.
Ich kenne keinen anderen Fall, in dem bei einer "Familientragödie" der Täter eiskalten Planungsaufwand getrieben hat, um die Opfer und sich selbst spurlos verschwinden lassen. In der Regel liegen die hingemetzelten Opfer solcher Geschehnisse am Tatort verteilt. (Im vorliegenden Fall gab es noch nicht einmal Spuren, die auf ein Tötungsdelikt hingedeutet hätten.)
Eine Ausnahme bilden vielleicht die Fälle, in denen eine Trennungssituation vorliegt und der eine Partner dem anderen die Kinder endgültig dadurch entziehen will, dass er sie tötet. In solchen Fällen kommt es vereinzelnd vor, dass die Kinder nie wieder auftauchen. Diese Situation ist aber hier auch nicht gegeben gewesen.
Ich halte Drittverschulden für möglich. Ich bin aber mangels Informationen natürlich nicht in der Lage irgendeine Vermutung zu bilden, wer gegebenenfalls als Täter in Frage käme.