DieCaro schrieb:Am Ende des Tage bräuchte es im Falle eines Verfahrens dann auch noch ein Gericht, dass einer solch "flachen" Argumentation folgen würde.
Natürlich entscheidet das Gericht. Aber nicht der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen, sondern der Staat in Gestalt der Staatsanwaltschaft seine Schuld. Und ein Staatsanwalt hat stets im Auge, wie wohl die Verteidigung vor Gericht argumentiert (gilt umgekehrt genauso). Und wenn hier der Verteidiger so argumentiert wie beschrieben, möchte ich sehen, wie der Staatsanwalt das entkräften kann.
Unabhängig davon: Gerade bei Sexualstraftaten kocht die Volksseele oft über. Das gilt auch fürs Gefängnis, wo solche Leute eine schwere Zeit haben. Medien haben ja berichtet, dass B. inzwischen weitgehend isoliert ist, weil er Übergriffe von Mitgefangenen befürchten muss. Ganz abwegig ist es also nicht, wenn ein verurteilter Sexualstraftäter damit argumentiert, dass er für jede solche Straftat verantwortlich gemacht wird, die irgendwo auch nur entfernte Ähnlichkeit in Bezug auf Opfer und Tatausführung hat.
Ob das bei B. zutrifft, sei dahingestellt. Aber dass sein Verteidiger so oder ähnlich argumentiert, wenn es darum geht, warum B. am 6. Mai plötzlich weg war, dürfte zu erwarten sein.