JamesRockford schrieb:Wir sind ja nicht vor Gericht. Der Anwalt muss doch nicht einer breiten Öffentlichkeit erläutern, dass er das Alibi für zweifelhaft hält, weil Herr X am soundsovielten gar nicht bei Herrn Y in der sowieso Straße Nr. irgendwas gewesen sein kann, weil der Herr Y nachweislich an dem Tag seine Mutter, Helga Schneider, Kantstraße 23, 4.
Doch, genau das erwarte ich, wenn der Anwalt behauptet, die Polizei habe das Alibi des Verdächtiger nicht ausreichend geprüft. Nur wenn ich erklärt bekomme, wie das Alibi lautet und was getan wurde, um es zu überprüfen, ist es mir möglich, zu beurteilen, ob die Überprüfung nachlässig war.
Ich bin mir im übrigen gar nicht sicher, dass ausschließlich Ermittlungsfehler dafür verantwortlich sind, dass Inga Schicksal bisher ungeklärt ist. Es können die Ermittlungen durch aus korrekt gelaufen sein, und der Fehler könnte woanders liegen, etwa bei den Zeugen.
Klar dürfte sein, dass der Polizei daran gelegen war, ein vollständiges Bild darüber zu bekommen, wer sich zum Zeitpunkt von Ingas verschwinden auf dem WH aufgehalten hat. Um diese Personen vollständig zu ermitteln, war die Polizei natürlich auf die Aussagen der Anwesenden (und sicher auch der damals von diesen gemachten Fotos) angewiesen.
Ist nun eine Person von niemandem erwähnt worden, etwa, weil sie nur kurz da war oder in jeder Hinsicht ein Durchschnittstyp war und sich unauffällig verhalten hat, wobei zu berücksichtigen ist, dass nicht jeder jeden gekannt haben muss, das Gelände war ja für Besucher der Bewohner öffentlich zugänglich, hat die Polizei von dieser Person niemals Kenntnis bekommen können und diese dann auch nicht befragen und überprüfen können.
Wenn nun diese eine Person der Täter war, wäre sie, wie es im Thread mal sehr schön ausgedrückt wurde, komplett „unterm Radar durchgeflogen“, da hätten dann auch sorgfältigste Ermittlungen nichts genützt.