FadingScreams schrieb:oder habe ich was übersehen?
Ja, die Randnummern 67, 68, 69 der von
@MarliPub verlinkten Gerichtsentscheidung.
Offensichtlich nahmen die Planungen des Angeklagten zur Entführung eines kleinen Mädchens, zu denen er auch ins Einzelne gehende Notizen fertigte, erst im Früh Sommer 2015 konkrete Formen an.. Diese Notizen und andere Sachen, die er im Zusammenhang mit der geplanten Entführung besorgt hatte, verwahrte er in der Dachkammer des Hauses in Berlin, wobei er die Tür der Dachkammer erst im Sommer 2015 ohne Absprache mit der Haus-Eigentümerin nur für ihn zugänglich mit einem Stangenriegel verschlossen hatte.
Vergleicht man diese Feststellungen des Gerichts mit dem Datum des Verschwindens von Inga, deutet vieles darauf hin, dass sich der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt noch in Planungsstadium befand.
Außerdem hatte er offenbar vor, ein Mädchen aus Berlin zu entführen. Er hatte mehrfach vor Grundschulen gestanden, wo er, wie es im Urteil heisst, Mädchen ausspähte, die seinen Wunschvorstellungen entsprachen, und seine Auswahl mit einem selbst erstellten Bewertungssystem versehen.
Alles in allem lässt sich ein konkreter Tatverdacht in Bezug auf eine Entführung von Inga durch diesen Angeklagten kaum belegen. Dass die Vorhaben des Angeklagten über das Planungsstadium hinaus gekommen sind, dass er also tatsächlich ein Kind entführt und missbraucht hat, scheint die Spurenlage damals nicht hergegeben zu haben.