Der Fall Birgit A. aus Lohmar
03.01.2024 um 09:30@-nya- Wenn Du @inextenso direkt ansprichst, dann zitiere doch bitte nur dessen eigenen Wortlaut und nicht die enthaltenen Zitate, etwa von mir.
Denkbar, dass ihr gleich zu Beginn jemand durch die Lappen gegangen ist, oder ein zentraler Zeuge etwas Unzutreffendes gesagt hat. Das ist einerseits nicht selten, kann dann aber oft auch im Abgleich mit anderen Erkenntnissen aufgedeckt und verworfen werden.
Ein gänzlich Unbekannter hätte Frau A. kaum dazu veranlassen können, ihr Auto auf den Parkplatz am Gemeindehaus abzustellen (falls sie es selbst war); ein Täter, der das Auto selbst dort abgestellt hätte, hätte vielleicht Spuren hinterlassen, jedenfalls aber den Parkplatz gekannt haben müssen.
Beim Ort Lautzenhausen muss man berücksichtigen, dass er eben direkt an den Regionalflughafen Hahn mit seinen Reisenden und den im Flugbetrieb Beschäftigten angrenzt, an dem ja auch Frau A. arbeitete.
Der Täter muss, vom Parkplatz abgesehen, keinen näheren Bezug zur Ortschaft gehabt haben. Dass er den Parkplatz kannte, und auch den Ablageort, lässt allerdings eine gewisse Ortskenntnis vermuten. In welcher Eigenschaft er diese erlangte, ist eine spannende Frage.
Der zitierte Beitrag von -nya- wurde gelöscht. Begründung: Falsch zitiertDie Polizei ermittelt in solchen Fällen immer von innen nach außen, also, beginnend mit dem familiären Umfeld, dann in Freundes-, Kollegen- und Bekanntenkreis. Die Polizei ist nach dem Verschwinden von Frau A. auch im Ort von Tür zu Tür gegangen.
Denkbar, dass ihr gleich zu Beginn jemand durch die Lappen gegangen ist, oder ein zentraler Zeuge etwas Unzutreffendes gesagt hat. Das ist einerseits nicht selten, kann dann aber oft auch im Abgleich mit anderen Erkenntnissen aufgedeckt und verworfen werden.
Ein gänzlich Unbekannter hätte Frau A. kaum dazu veranlassen können, ihr Auto auf den Parkplatz am Gemeindehaus abzustellen (falls sie es selbst war); ein Täter, der das Auto selbst dort abgestellt hätte, hätte vielleicht Spuren hinterlassen, jedenfalls aber den Parkplatz gekannt haben müssen.
Beim Ort Lautzenhausen muss man berücksichtigen, dass er eben direkt an den Regionalflughafen Hahn mit seinen Reisenden und den im Flugbetrieb Beschäftigten angrenzt, an dem ja auch Frau A. arbeitete.
Der Täter muss, vom Parkplatz abgesehen, keinen näheren Bezug zur Ortschaft gehabt haben. Dass er den Parkplatz kannte, und auch den Ablageort, lässt allerdings eine gewisse Ortskenntnis vermuten. In welcher Eigenschaft er diese erlangte, ist eine spannende Frage.