@conita1946 Wenn man einen Artikel postet und das vorliegend mehrfach, soll man vielleicht auch sagen, was man mit mit dem Posten des Artikels letzendlich sagen will.
conita1946 schrieb am 03.10.2014:Werl/Düsseldorf. Der Fall eines 55-jährigen Insassen der Justizvollzugsanstalt Werl könnte zum Testfall werden für das neue Gesetz zur Sicherungsverwahrung.
Das ist natürlich ein Satz, welcher an der eigentlichen Sache vorbei geht.
In dem Fall geht es letztendlich nur um die Frage, ob die Auflagen erfüllt wurden. Ob das erfolgt ist oder nicht, wissen wir nicht.
Schon der Äußerung der StA kann man entnehmen, dass die vorgeschriebene Therapie auch nicht wieder aufgenommen wurde, so dass - sollte der die Bereitschaft doch vorgelegen haben (ein sehr subjektiver Begriff), aktuell ein Grund für eine Freilassung vorliegt. Letztendlich entspricht das dem anfangs besprochenen Fall, dort gab die Klinik sogar zu, dass sie den Auflagen nicht nachgekommen war. Im dem jetzt besprochenen Fall ist es wohl strittig und letztendlich hat wohl die StA aus Sicht des Gerichts die Gründe des Abbruchs der Therapie wohl nicht wirklich belegen können. Auch die Äußerungen des StA bzgl. der Arbeitsstelle ist nicht so ganz nachvollziebar, schließlich wird wohl der Betroffene nicht das ganze Jahr arbeitsunfähig gewesen sein. Hier ist wohl eher anzunehmen, dass man erst kurz vor Toresschluss aktiv wurde. Also bzgl. des Arbeitsplatz liegt das Gericht vermutlich richtig, bzgl. der Therapie kann es sich um einen Fehler des Gerichts, der StA oder auch der der Klinik handeln. Aber nicht selten sind die Feststellungen eines Gerichts richtig (Strittig war es ja nur zwischen der StA und dem Betroffenen, entschieden hat dann das Gericht).
Aber auch hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Hier hat die StA Beschwerde eingelegt und wenn bis dahin die Auflagen nachweislich erfüllt sind, wird er Betroffene höchstwahrscheinlich nicht entlassen, weil das Rechtsschutzbedürfnis dann fehlt. Sollte er dann den Nachweis führen können, dass ohne sein Verschulden die Therapie nicht stattgefunden hat, kann er nur eine Entschädigung verlangen.
Dass hier der Betroffen hier letztendlich entlassen wird, halte ich daher weniger wahrscheinlich. Für die Jounalisten ist so etwas natürlich ein gefundenes Fressen und wird dann entsprechend ausgeschlachtet.