emz schrieb:Bei Betrug ist die Rückfallquote wesentlich höher und auch hier gibt es bei "Unbelehrbaren" die Möglichkeit, eine Sicherungsverwahrung auszusprechen.
Gilt da für dich auch, den Schlüssel wegwerfen?
Ich verstehe echt nicht, wieso hier Äpfel mit Birnen verglichen werden? Trägt bei einem Betrug jemand einen bleibenden seelischen Schaden davon, der ihn das restliche Leben schwer belastet? Es geht doch vor allem um das Ausmaß dessen, was so eine Straftat beim Opfer anrichtet, die darüber entscheidet, ob so jemand noch mal auf die Gesellschaft losgelassen werden kann / darf oder nicht.
JosefK1914 schrieb:Wenn Sie das alles über einen Kamm scheren wollen, bitte, aber nicht mit mir.
Schließlich differenzieren hier auch die Gerichte. Würde man Ihrer Ansicht folgen, gäbe es nur ein Strafmaß, wenn Sie das alles nicht sehen wollen, kann ich Ihnen nicht helfen.
Es geht hier doch gar nicht darum, was ICH will. Das Ganze fing doch damit an, dass hier einfach behauptet wurde, das, was dieser Täter getan hat, wird schon nicht so schlimm gewesen sein. Das wissen wir aber nicht und ICH finde es geschmacklos, sowas einfach zu behaupten.
Nur weil er nicht "gewalttätig" war, wird der Missbrauch trotzdem schlimm genug gewesen sein, sonst hätte man ihm eine Bewährungsstrafe gegeben und keine mehrjährige Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
In DIESEM Fall bin ich daher nicht zu differenzieren bereit, weil ich eben nicht an "harmlose" Übergriffe glaube hier.