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Kinderschänder in Paderborn kommt frei!!! Personalmangel!!!

207 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinderschänder, Personalmangel, Freilassung In Paderborn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kinderschänder in Paderborn kommt frei!!! Personalmangel!!!

02.10.2014 um 08:33
Zitat von emzemz schrieb:Da man im Vorfeld nichts von diesem Fall gehört hatte und in den Berichten, wie sonst üblich, kein Anwalt namentlich erwähnt wurde, vermutete ich, das Gericht sei von sich aus aktiv geworden.
Auch wenn sich Gesetze ändern, wird ein Gericht niemals von sich aus tätig, dazu muss es IMMER jemanden geben, der einen entsprechenden Antrag steht, entweder von Seiten eines Anwalts für seinen Mandanten oder von Seiten der Staatsanwaltschaft. Ohne solch einen Antrag wird kein Gericht aktiv.


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02.10.2014 um 08:34
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Nur einen Fall kenne ich, wo ein Täter wieder in das Gefängnis zurückgetrieben wurde, der Fall Karl D., auch ein Fall von verbrannter Erde, wo dann rechte Verbände ihre Chance gesehen haben.
Ist Karl D. wieder freiwillig zurück ins Gefängnis gegangen? Davon habe ich gar nichts mitbekommen. Ich dachte, er lebt bei seinem Bruder.


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02.10.2014 um 08:42
Also, die letzte Info über Karl D. aus diesem Jahr lautet, er sei inzwischen "unbekannt verzogen", hat es nach mehreren erfolglosen Anläufen wohl doch geschafft, irgendwo unterzutauchen, wahrscheinlich im EU-Ausland.

Hier ein interessanter Bericht zu dem Fall Karl D., der schon ein Bild dessen zeigt, was auch in DIESEM Fall hier passieren könnte, wenn es zur Freilassung kommt:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gefahr-fuer-die-allgemeinheit-sexualstraftaeter-darf-ueberwacht-werden-a-741301.html


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02.10.2014 um 10:13
Das Problem, was in diesem Fall war, dass hier die Bevölkerung informiert wurde, obgleich hier der Täter eine Rundumüberwachung durch die Polizei erfolgte.

Die dürfte der allgemeine Ablauf gewesen sein, der nur durch Indiskretion des Landrates zerstört wurde.

Einen bitteren Beigeschmack macht eine solche Aktion, welche dann auch viel Leid bewirkt hat, wenn so etwas passiert und ausgerechnet kurze Zeit später eine Wahl ist, wo ausgerechnet dieser Landrat erneut aufgestellt wurde.

Es kommen in der Regel auch immer Täter unter Auflagen frei und die Geheimhaltung funktioniert in der Regel.
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:was auch in DIESEM Fall hier passieren könnte, wenn es zur Freilassung kommt:
Das mag vielleicht passieren, aber Richter dürfen sich nicht von rechten Gruppen und anderen beeinflussen lassen. Das würde das Ende der Rechtsstaatlichkeit Deutschlands bedeuten.

Und wenn es dann bei Karl D. geklappt hat, irgendwo unterzukommen, warum nicht auch hier?


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02.10.2014 um 10:16
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Das Problem, was in diesem Fall war, dass hier die Bevölkerung informiert wurde, obgleich hier der Täter eine Rundumüberwachung durch die Polizei erfolgte.
Offiziell wurde die Bevölkerung im Fall Karl D. sicher nicht informiert, soweit ich weiß, ist es einfach durchgesickert, was ja auch nicht besonders schwer ist, wenn plötzlich beim Nachbarn 24/7 ein Polizeiauto vor der Tür steht und den neuen "Gast" auf Schritt und Tritt verfolgt.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Und wenn es dann bei Karl D. geklappt hat, irgendwo unterzukommen, warum nicht auch hier?
Ja, aber es dauerte Jahre, bis das klappte, und in diesen Jahren ging nicht nur der Freigelassene, sondern seine ganze Familie "am Stock". Zwischendurch wollte er sich freiwillig wieder in die Psychiatrie einweisen lassen, das kommt sicher nicht von ungefähr.


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02.10.2014 um 10:21
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:wenn plötzlich beim Nachbarn 24/7 ein Polizeiauto vor der Tür steht und den neuen "Gast" auf Schritt und Tritt verfolgt.
Gräfchen....Da steht doch kein Polizeiauto vor der Tür :)
Oder sind die Polizisten auch Unirformiert? ^^


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02.10.2014 um 10:22
Zitat von LIncoln_rhyMELIncoln_rhyME schrieb:Gräfchen....Da steht doch kein Polizeiauto vor der Tür :)
Oder sind die Polizisten auch Unirformiert? ^^
Ist doch egal, ob das in Zivil ist oder nicht, meinst du, die Nachbarn sind doof und können nicht 1 + 1 zusammenzählen, wenn sie das täglich da sehen / beobachten?


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02.10.2014 um 10:35
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Offiziell wurde die Bevölkerung im Fall Karl D. sicher nicht informiert, soweit ich weiß, ist es einfach durchgesickert
Nein, so war es nicht, sie wurde von dem Landrat informiert.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/verurteilter-sexualstraftaeter-karl-d-ein-anderes-gefaengnis-1.407672-10
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Zwischendurch wollte er sich freiwillig wieder in die Psychiatrie einweisen lassen, das kommt sicher nicht von ungefähr.
Weil er eben nirgendwo unterkam.

Hier noch ein sehr düsterer Artikel über diesen Fall, wie gesagt, zurück blieb verbrannte Erde.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-80726196.html


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03.10.2014 um 10:00
JVA-Chef warnt vor Entlassung von Sexualstraftäter
11.02.2014 | 18:07 Uhr


Werl/Düsseldorf. Der Fall eines 55-jährigen Insassen der Justizvollzugsanstalt Werl könnte zum Testfall werden für das neue Gesetz zur Sicherungsverwahrung. Dabei soll der Sexualstraftäter die geforderte Therapie in der JVA Werl verweigert haben, sagt die Staatsanwaltschaft.

So lange liegen die Taten schon zurück, wegen derer der 55-Jährige hinter Gittern sitzt, dass niemand mehr darüber reden will, was er eigentlich gemacht hat. Der „Sexualstraftäter“ wird bestätigt, von Kindesmissbrauch will nicht einmal Oberstaatsanwalt Werner Wolff sprechen, nur so viel: „Die Gefahr, die von ihm ausgeht, ist noch immer so groß, dass eine Entlassung nicht erfolgen kann.“

Aber genau das könnte nun passieren: dass ein Straftäter nach mehr als fünf Jahren Haft und zwei Jahrzehnten Sicherungsverwahrung auf freien Fuß kommt, obwohl ein Gutachten aus dem vergangenen Sommer ihn als „nach wie vor gefährlich“ einstuft.

Einen entsprechenden Beschluss hat vor zwei Wochen dieselbe Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg gefasst, die im Juni 2013 den Antrag des Mannes auf Freilassung abgelehnt hatte.

Die Gründe sind formale und noch dazu strittig: Die Kammer will Verstöße gegen damals festgelegte Auflagen erkannt haben; in einem solchen Fall gebe es „kein Ermessen“, so eine Gerichtssprecherin.

In ihrem Beschluss hatten die Richter die Justizvollzugsanstalt Werl angehalten, dem 55-Jährigen eine Therapie sowie einen Arbeitsplatz anzubieten. Beides sei aber nicht erfolgt, heißt es nun. Weil eine ausreichende Betreuung also nicht gegeben sei, müsse der Mann freigelassen werden.
Ostwestfalen wird Testfall für reformierte Sicherungsverwahrung

„Wir sind da anderer Auffassung und teilen die des Gerichts nicht“, wehrt sich Anstaltsleiter Michael Skirl gegenüber dieser Zeitung. Man habe dem Sicherungsverwahrten ausreichende Angebote gemacht, so Skirl ungewohnt schmallippig.

Deutlicher wird Oberstaatsanwalt Werner Wolff, dessen Arnsberger Behörde umgehend Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt hat: Den geforderten Arbeitsplatz habe der Mann nicht bekommen, weil er von einem Arzt arbeitsunfähig geschrieben worden sei. Eine Therapie bei einem externen Psychologen sei „nach etlichen Sitzungen“ abgebrochen worden, weil „eine Bereitschaft nicht feststellbar gewesen“ sei.

Die Bundesländer müssen Straftätern, die rechtswidrig zu lange in Sicherungsverwahrung eingesperrt waren, eine Entschädigung bezahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag. Die Kläger haben nun bei den Bundesländern einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 500 Euro für jeden Monat.

Mit einem Anstalts-Psychologen gebe es nun aber regelmäßige Gespräche. Das alles sei der Strafvollstreckungskammer Ende Oktober auch mitgeteilt worden. Wolff: „Man hätte erwarten können, dass dann nachgesteuert wird.“

Die Entscheidung vom 30. Januar ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft „anfechtbar“ – nun muss das Oberlandesgericht Hamm urteilen. Bis zum 31. März, wenn die Frist zur Freilassung ausläuft, erwarten die Beteiligten zumindest Anhaltspunkte, wie es weitergeht.

So wird aus einem Einzelfall in Ostwestfalen ein Testfall für die erst im vergangenen Jahr reformierte Sicherungsverwahrung. Denn in Werl wird nun einmal mehr die grundsätzliche Frage aufgeworfen: Wie ist mit Gewalt- und Sexualstraftätern umzugehen, die zum Schutz der Allgemeinheit festgehalten werden, obwohl sie ihre eigentliche Haftstrafe längst abgesessen haben?

Die alte Regelung hatten der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht 2011 kassiert. Hauptkritikpunkte: Eine Sicherungsverwahrung darf nicht nachträglich verhängt werden, wichtiger noch, Sicherungsverwahrte müssen besser behandelt und therapiert werden als „normale“ Strafgefangene.
Behandlungsmaßnahmen im Zweifelsfall „individuell zugeschnitten“

2013 trat daraufhin ein neues Sicherungsverwahrungs-Gesetz in Kraft. Für den Gefängnisalltag in Nordrhein-Westfalen bedeutet das nun: Die rund 110 Sicherungsverwahrten, die sich zurzeit noch auf die Anstalten in Werl und Aachen aufteilen, sollen ab 2015 in einem neuen Komplex auf dem Gelände der JVA in Werl untergebracht werden.

Die Räume dort haben größer zu sein als normale Zellen und sind „wohnlich zu gestalten“, heißt es. Die Toiletten müssen abgetrennt werden, die Therapie-, Arbeits- und Lebensbedingungen deutlich besser sein als im gewöhnlichen Knast. Das Gesetz verlangt sogar, dass die Behandlungsmaßnahmen im Zweifelsfall „individuell zugeschnitten“ angeboten werden.

Wie streng diese Vorgaben auszulegen sind, wird nun auch am Beispiel des 55-jährigen Sexualstraftäters verhandelt. In Düsseldorf werden die Vorgänge jedenfalls aufmerksam verfolgt. Auch wenn ein Sprecher von Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) auf Anfrage erklärte: „Zu einem laufenden Verfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht.“

http://www.derwesten.de/region/jva-chef-warnt-vor-entlassung-von-sexualstraftaeter-id8982902.html

Das die Betreuung und Therapien dieser Straftäter anders und individueller auszusehen haben als die eines Betrügers, Täter eines Raubes usw. usw. ist mir schon klar. Aber warum die Unterbringung in anderen Räumen, die natürlich erst noch gebaut werden müssen. erfolgen "muss" ist mir bisher nicht klar....

Hoffentlich wird auch in diesem Fall eine lückenlose Beaufsichtigung des Täters erfolgen... - vielleicht klappt es ja dann! Wird er rückfällig, möchte ich nicht in der Haut der Verantwortlichen stecken.....


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03.10.2014 um 10:28
Das mit den anderen Räumen und Bedingungen ist nachvollziehbar. Wenn es Täter seine Strafe abgesessen hat, ist er normalerweise freizulassen. Sicherheitsverwahrte werden nach Absitzen der Haftstrafe aber nicht freigelassen, da sie weiter als gefährlich eingestuft sind. Nichtsdestotrotz haben sie aber nach Absitzen der Haftstrafe Anspruch auf bessere Lebensumstände, die sich von denen der Haft unterscheiden.


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03.10.2014 um 10:52
@diegraefin

soweit mir bekannt ist, sind diese Sicherungsverwahrte bereits heute anders und besser untergebracht. Sicher. sie sind teilweise in Wohngruppen , aber was soll daran so schlecht sein? Ich denke die Probanten brauchen auch während dieser Phase Ansprache und den Austausch mit anderen Menschen. Schon dieses kann mE. zeigen inwieweit sie weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit bedeuten!


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03.10.2014 um 11:20
@conita1946
Zitat von conita1946conita1946 schrieb:soweit mir bekannt ist, sind diese Sicherungsverwahrte bereits heute anders und besser untergebracht.
Das hier aus dem von dir zitierten Artikel klingt aber doch ganz danach, als ob dem in DIESEM Fall momentan noch nicht so wäre:
Zitat von conita1946conita1946 schrieb:Die rund 110 Sicherungsverwahrten, die sich zurzeit noch auf die Anstalten in Werl und Aachen aufteilen, sollen ab 2015 in einem neuen Komplex auf dem Gelände der JVA in Werl untergebracht werden.

Die Räume dort haben größer zu sein als normale Zellen und sind „wohnlich zu gestalten“, heißt es. Die Toiletten müssen abgetrennt werden, die Therapie-, Arbeits- und Lebensbedingungen deutlich besser sein als im gewöhnlichen Knast. Das Gesetz verlangt sogar, dass die Behandlungsmaßnahmen im Zweifelsfall „individuell zugeschnitten“ angeboten werden.
Es scheint also im Alltag eine Diskrepanz zu geben zwischen dem, was Vorschrift ist und dem, was Fakt ist - wahrscheinlich aus Platz- und Geldgründen. Und DAS eignet sich dann natürlich als idealer Hebel für die Sicherheitsverwahrten, die rauswollen, dass sie da ansetzen, wo ihre Rechte missachtet werden. Und wie man sieht: Die Masche hat Erfolg. Es hätte von Gesetz wegen auch realistische Übergangsregelungen geben müssen, ist doch klar, dass die Anstalten es nicht schaffen können, die Anforderungen neuer Gesetze sofort umzusetzen - woher soll das Geld kommen dafür?


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04.10.2014 um 01:08
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Es scheint also im Alltag eine Diskrepanz zu geben zwischen dem, was Vorschrift ist und dem, was Fakt ist - wahrscheinlich aus Platz- und Geldgründen. Und DAS eignet sich dann natürlich als idealer Hebel für die Sicherheitsverwahrten, die rauswollen, dass sie da ansetzen, wo ihre Rechte missachtet werden. Und wie man sieht: Die Masche hat Erfolg. Es hätte von Gesetz wegen auch realistische Übergangsregelungen geben müssen, ist doch klar, dass die Anstalten es nicht schaffen können, die Anforderungen neuer Gesetze sofort umzusetzen - woher soll das Geld kommen dafür?
Da können ganz beruhigt sein. Die Räder der Justiz arbeiten gaaaannnzz langsam. Wenn dann das durch die Instanzen durch ist, dürften die Umgestaltungen erfolgt sein. Dann existiert kein Rechtsschutzbedürfnis mehr und die entsprechenden Anträge werden abgelehnt.

Das kann auch leicht im vorliegenden Fall erfolgen, wenn die Klinik wieder ihren Auflagen nachkommt, da gegen die Entscheidung des Gerichts wohl Beschwerde eingelegt wurde. Wenn bis zur Entscheidung des nächsten Gericht die Klinik ihrer Pflicht nachgekommen ist und das Urteil nur auf deren ursprünglichen Verweigerung beruht, wird es dann auch im vorliegenden Fall kein Rechtsschutzbedürfnis mehr geben und der Antrag wird abgelehnt.

Natürlich kann das Gericht sich (vielleicht zusätzlich) auf die Länge der Verwahrung bezogen haben, dann ist das natürlich wieder anders zu sehen.

Wir wissen hier letztendlich zu wenig über den vorliegenden Fall, aber wenn allein die (Nicht-)Handlung der Klinik entscheidend war, glaub ich kaum, dass bis zur Entscheidung in der nächsten Instanz dies die Klinik weiter verweigern wird. Wenn sie weiter verweigern sollte, klar dann ist nichts zu machen, dann muss eben die Entlassung erfolgen, aber das nehme ich weniger an.


Eins muss man aber bei der ganzen Problematik bedenken. Schon im Jahre 2004 hat das Bundesverfassungsgericht auf dieses Erfordernis des ausreichenden Abstands zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung hingewiesen. Entsprechende Maßnahmen hätten schon längst erfolgen können, die Läner hätten ohne jeglichen Druck diese Umgestaltung durchführen können. Aber hier haben die Länder geschlafen, die Folgen sehen wir aktuell. Fehlendes Geld darf nicht Unrecht begründen, entsprechende Mittel müssen dann locker gemacht werden. Wenn man das nicht gewillt ist zu zahlen, ist die zwingende Folge eben die Entlassung.


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04.10.2014 um 08:44
Einen weiteren Punkt will ich hier noch zu Bedenken geben. Es gab ja schon Ende 2009 das Urteil des EGMR, das hier klar dargestellt hatte, dass sich die Sicherungsverwahrung nicht ausreichend von der Strafhaft unterscheidet. Dazu hatte es - im Gegensatz zum BVerfG - die unterschiedlichen Arten auch wirklich verglichen. Es hat damit letztendlich die Rechtssprechung des BVerfG von 2004 nur bestätigt und noch zusätzlich eine wirkliche Überprüfung durchgeführt.

Was war die Folge?

Anstatt hier nun Abhilfe zu schaffen, war die Folge populistische Äußerungen von Politikern ohne hier das Übel anzugehen.

Jetzt fast 5 bzw. 10 Jahre später ist in bestimmten Bereichen offenbar immer noch nichts geschehen. Was bleibt letztendlich den Gerichten dann übrig?

Sie müssen den Druck auf die Politiker und den zuständigen Stellen weiter erhöhen, dass das Erfordernis der Abstandswahrung nicht nur ein hohles Wort bleibt sondern auch umgesetzt wird. Und wie können Sie das? Nur durch Urteile der vorliegenden Art.

Zeit hatten die zuständigen Stellen ausreichend, aber die notwendigen Schritte zu veranlassen fehlte wohl der Wille.


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04.10.2014 um 09:10
@JosefK1914
Also könnte man es auch so verstehen, dass man durch solche Anträge den entsprechenden Behörden eigentlich nur mal Dampf unterm Hintern machen will, die Gesetze endlich auch umzusetzen, und gar nicht unbedingt die Absicht dahintersteckt, dass man WIRKLICH eine Freilassung für den Einzelnen erwirken will? Das wäre natürlich ein idealer Hebel dann dafür, denn die mediale Präsenz (und Empörung) ist so gesichert - anders würde sich ja dagegen kaum jemand finden, der mehr Rechte für Sicherheitsverwahrte fordern würde.


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04.10.2014 um 09:19
Wie gesagt, es kommt dann letztendlich auf das Rechtsschutzbedürfnis an. Und diese Frage entscheidet sich erst in der letzten Instanz. Ob das bewusst ist oder nicht, ist letzendlich egal. Entscheidend ist eben, dass sich die ausführenden Stellen endlich auch rechtstaatsmäßig verhalten.

Versäumnisse in der Vergangenheit würden nur Entschädigungsansprüche aber nicht die Freilassung von den Betroffenen bewirken.


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05.10.2014 um 14:16
Ich finde es schade, nein abscheulich, dass man das Leben und die Interessen von Schwerstverbrechern vor dem der Allgemeinheit und natürlich den zahlreichen Opfern stellt. Da braucht auch keiner das Wort "Rechsstaat" zu verwenden - die Allgemeint, die Opfer haben in diesem Fall das Nachsehen und müssen akzeptieren, dass der Abschaum wieder in Freiheit ihr Unwesen treiben darf.
Es gibt zahlreiche Fälle, in denen genau diese Umstände mehr Opfer gefordert haben.

In anderen hochentwickelten Ländern wie Japan oder den USA und auch Frankreich geht man mit dieser Problematik anders um. Frankreich ist wie Deutschland ebenfalls in der EU, lässt sich aber nicht ständig was vorschreiben, es geht also auch anders!


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05.10.2014 um 14:42
@OfficerB
Zitat von OfficerBOfficerB schrieb:Frankreich ist wie Deutschland ebenfalls in der EU, lässt sich aber nicht ständig was vorschreiben, es geht also auch anders!
Vielleicht wärst du so nett, die Unterschiede in diesem Bereich der Rechtslage etwas näher auszuführen. Wäre bei einer weiteren Diskussion bestimmt hilfreich.


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05.10.2014 um 15:30
Nur mal ein Beispiel: Während hier in Deutschland ein Gefängnis nach dem nächsten mordernisiert werden muss oder sogar neu gebaut wird (mit unseren Steuergeldern) oder die Diskussionen wegen dem zu geringen Unterschied zwischen Sicherungsverwahrung und Strafhaft kein Ende finden, gibt es in Frankreich nicht mal Ansätze zu solchen Themen.

Folgende Links geben zahlreiche Informationen.

http://www.zeit.de/2010/18/DOS-Frankreich-Gefaengnis

http://prisonvalley.arte.tv/de/forums/discussion/107/gefaengnisse-in-frankreich-bestandsaufnahme/


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05.10.2014 um 18:27
@OfficerB
Ich glaube, da bist du jetzt aber ein wenig am Thema vorbei geschlittert, geht es hier doch gar nicht um irgendwelche Gefängnisse und deren Ausstattung.

Es geht um Freigang und die Rechtslage in diesem Fall:
Sexualstraftäter kommt frei

Ein Sexualstraftäter, der Kinder missbraucht hat, soll nach 19 Jahren in der Maßregelvollszugsklinik Lippstadt-Eickelborn frei kommen. Das Landgericht Paderborn hat die Entlassung angeordnet, obwohl die Klinikärzte ihn immer noch für gefährlich halten. Der Sexualstraftäter hat laut Gerichtsbeschluss nach 19 Jahren ein Recht, aus dem Maßregelvollzug entlassen zu werden. Mindestens müsse er aber unbegleiteten Ausgang bekommen und von seiner geschlossenen Station verlegt werden, so das Gericht. Die Klinik Lippstadt-Eickelborn hat diese Lockerung jedoch verweigert, und zwar aufgrund der negativen psychiatrischen Gutachten und nicht, weil Personal oder Unterbringungsmöglichkeiten fehlen, sagt ein Sprecher. Nun muss der Mann unter strengen Verhaltensauflagen freigelassen werden, sagt das Landgericht Paderborn: Eine weitere Unterbringung wie bisher sei nicht verhältnismäßig und damit unrecht.

Stand: 30.09.2014, 13.20 Uhr
Wozu du geschrieben hast:
Zitat von OfficerBOfficerB schrieb:In anderen hochentwickelten Ländern wie Japan oder den USA und auch Frankreich geht man mit dieser Problematik anders um. Frankreich ist wie Deutschland ebenfalls in der EU, lässt sich aber nicht ständig was vorschreiben, es geht also auch anders!



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