Pascal Zimmer (5) - Seit 2001 vermisst!
22.11.2021 um 09:52abberline schrieb:Bei manchen der damals Angeklagten gab es ja durchaus berechtigte Zweifel, zb bei dem, der Nachmittags noch in Frankreich beim Fussballspiel war und danach wohl noch so knapp in der Kneipe auftauchte, dass es gerade so noch in den vermuteten Tatzeitraum fiel. Die Polizei hat vermutlich jeden einkassiert, der in dem mehrstündigen Zeitraum mal in der Kneipe war. Und das ewig lange nach dem Verschwinden. Am Ende hatte man dann x Widersprüche und das macht alles schwer zu filtern. Wer weiss was, wer hat was, wer hat nix usw"Berechtigte Zweifel" hatte das Gericht bei sämtlichen Angeklagten.
Man darf nicht vergessen, es gibt auch die Möglichkeit, dass niemand in Wirklichkeit etwas wusste/beteiligt war.
Schwierig wird es, wenn die Befragungen so erfolgen, dass es zu falschen Geständnissen kommt. Dann haben diese Befragungen insgesamt keinen Wert mehr. Derjenige, der trotz starker Zweifel gestanden hat, ist so etwas wie ein Kontrolltest bezogen auf die Befragungsmethode. So eine Möglichkeit eines Kontrolltests bei Befragungen hat man sehr selten. Manche Bereiche der Forensik kennen solche Tests, wie z.B die DNA-Analyse. Dadurch überprüft man das Analyseergebnis, ist die Kontrolprobe auffällig, muss die Analyse wiederholt werden.
Natürlich kann eine DNA-Analyse trotz auffälliger Kontrollprobe ein richtiges Ergebnis geliefert haben, trotzdem kann man sie nicht verwerten.
Auf die Befragung angewendet: Das mögliche falsche Geständnis, wirkt sich genauso auf die anderen aus, welche mit den gleichen Methoden befragt wurden und diejenigen ähnliche kognitative und IQ-Probleme haben. Da spielt es dann keine Rolle, dass sie besser in das Zeitfenster passen, deren Geständnisse sind genauso wertlos, wie die der Angeklagten, wo es von vornherein berechtigte Zweifel gab. Die Zweifel übertragen sich auf die Befragungsmethode selber und damit auf alle Angeklagten, so wie ein auffälliger Kontrolltest bei der DNA-Analyse die eigentliche Analyse der DNA-Probe wertlos macht nicht nur die der Kontrollprobe.
Irgendwelche anderen Indizien, welche die Tosa-Klause-Theorie ausreichend gestützt hätte, gab es nicht. Nicht umsonst sind daher alle vom Tatvorwurf freigesprochen worden.
Man kann daher nicht zwischen den Angeklagten trennen, die ein Fast-Alibi hatten und denen, welche keines haben, das ist egal, solange die Befragung das Einzige war, was die Ermittler in der Hand hatten und so war es wohl.
Und wenn wirklich jeden einkassiert hat, der in dem vermuteten Zeitraum in der Kneipe war und von ihnen ein Geständnis bewirkt wurde, dann gelten meine obigen Überlegungen erst recht. Die Parallelen zu Worms sind deutlich. Du hast schon recht, wie konnte man das übetrhaupt nach 1 Jahr bestimmen?
Nach dem obigen Podcast sind die Ermittler von Pschologen/Psychiater gewarnt worden, man wollte aber auf sie nicht hören und das Ding durchziehen.
Dass man trotz dieses Wissens dem damals im abgertrennten Verfahren Verurteilten kein Wiederaufnahmeverfahren gewährt, bleibt ein Schandfleck der deutschen Justiz.