Ich frage mich, ob die mögliche Aufklärung eines Verbrechens nicht wichtiger sein sollte, als das Gesetz das besagt, daß einmal Freigesprochene und deren nachträglichen Hinweisen nicht nachgegangen werden darf ? Es gab schon einige Fälle in denen Häftlinge sich im Gefängnis Mitgefangenen anvertraut haben und so Opfer gefunden wurden.
http://www.sol.de/neo/nachrichten/saarbruecken/Saarbruecken-Pascal-Prozess-Burbach-Saarland-Gericht-Fall-Pascal-Prozess-Kripo-Junge-Leiche-Fall-Pascal-Spur-677-von-Gericht-nicht-genug-verfolgt;art34275,3525942 (Archiv-Version vom 03.10.2016)Von Mai bis August 2003 saß L. wegen Drogendelikten in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Zweibrücken und traf dort auf Andrea M., eine der Hauptangeklagten im Fall Pascal und Mutter des kleinen Kevin (Name geändert), der ebenfalls in der „Tosa-Klause“ missbraucht worden sein soll. Beim Hofgang, so sagt L., habe sie M. gefragt, warum sie in der JVA sei. Die schockierende Antwort: „Ich habe ein Kind umgebracht.“ Ebenso schockierend das, was Andrea M. weiter erzählte. Pascal habe „wie am Spieß geschrien“, als er missbraucht wurde. Wirtin Christa W. habe M. deshalb aufgefordert, den Jungen ruhig zu stellen. Sie habe ihm „ein Kissen auf den Kopf gedrückt, bis er nicht mehr geschrien und geatmet hat“. Der tote Junge sei „in einen Teppich gerollt, in ein Auto gelegt und in der Kiesgrube vergraben worden“.
Diese Aussagen stimmen mit dem Geständnis von Andrea M., das diese später vor Gericht widerrief, im Wesentlichen überein. Doch laut Margarete L. berichtete M. noch mehr: Sie habe ihrem Freund erzählt, dass die Leiche in der Kiesgrube vergraben wurde. Ihr Freund wiederum habe das Christa W. erzählt. Weil es nun einen Mitwisser gab, sei die Leiche wieder ausgegraben und auf dem Grundstück in Luxemburg vergraben worden.
Von ihrem Gespräch mit Andrea M. berichtete Margarete L. im Januar 2005 einem Kriminalhauptkommissar in Hagen, der gegen sie wegen Drogendelikten ermittelte. Der Hauptkommissar informierte die Saarbrücker Kriminalpolizei, die daraufhin extra eine Ermittlungsbeamtin nach Hagen schickte. L.’s Aussage mit dem Hinweis auf das Grundstück in Luxemburg wird seitdem als Spur 677 in den Ermittlungsakten geführt. Georg Himbert, Sprecher der Landespolizeidirektion, bestätigte der SZ, die Soko „Hütte“ habe die Staatsanwaltschaft und die 1.?Strafkammer des Landgerichts über diese Spur informiert und darauf hingewiesen, dass das Gericht ein förmliches Rechtshilfeersuchen an die luxemburgischen Behörden stellen müsse, damit die Polizei dort weitere Ermittlungen führen könne.
Die Recherchen ergaben jedoch, dass ein solches Ersuchen niemals gestellt wurde. Die Pressesprecherin des Saarbrücker Landgerichts, Richterin Christiane Schmitt, erklärt dazu: „Das Verfahren (.?.?.) ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes rechtskräftig abgeschlossen. Warum ein solches Ersuchen nicht gestellt wurde, kann ich Ihnen nicht beantworten. Da das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, stellt sich die Frage, ob ein Rechtshilfeersuchen noch gestellt werden könnte, für das Gericht nicht, da hier kein Verfahren mehr anhängig ist.“
Warum die Spur 677 nicht verfolgt wurde – darüber kann man nur spekulieren. Als die Kripo die Staatsanwaltschaft Anfang 2005 auf die Spur hingewiesen hatte, lief der Prozess positiv im Sinne der Anklage. Es gab Geständnisse und Teilgeständnisse. Dass sich das Blatt so dramatisch wenden und die Angeklagten ihre Geständnisse komplett widerrufen würden, war zu diesem Zeitpunkt nicht zu erwarten.
Trotzdem versuchte die Kripo, die Spur nach Luxemburg zu verfolgen. Pressesprecher Himbert erklärte, die Kripo habe prüfen wollen, ob einer der Angeklagten über Immobilieneigentum in Luxemburg verfüge. Dies sei von den luxemburgischen Stellen aber abgelehnt worden, da eben keine förmliche gerichtliche Anfrage vorlag. Daraufhin habe die Kripo den Vorgang dem Schwurgericht zur Entscheidung über die Stellung eines Rechthilfeersuchens vorgelegt. „Die polizeilichen Möglichkeiten waren somit erschöpft. Die weitere Behandlung der Spur 677 vor der Kammer des Schwurgerichtes entzieht sich meiner Kenntnis“, sagt Himbert. Wie und ob die Spur beim Gericht weiter verfolgt wurde – darüber gibt es keine Hinweise.
Ein juristischer Verfahrensbeteiligter beschreibt die Situation bei Gericht Anfang des Jahres 2005 so: „Ich kann mich konkret an diese Spur 677 nicht erinnern, auch nicht an einen Hinweis, dass die Leiche in Luxemburg vergraben worden sein sollte. Frau M. hat die Polizei zu dem Platz in Schoeneck geführt, wo die Leiche vergraben worden sein soll. Und das wurde überprüft. Es wäre nicht logisch gewesen, nach diesem Geständnis von Frau M. vor Gericht die Leiche in Luxemburg zu suchen. Ich kann nicht sagen, ob die Spur verfolgt wurde.“ Staatsanwalt Stephan Wern, neben Oberstaatsanwalt Josef Pattar Anklagevertreter im Pascal-Prozess, erklärte auf SZ-Anfrage: „Ich kann mich an diese Spur und den Hinweis nicht erinnern. Das ist über sechs Jahre her.“
Doch was bedeutet diese neue Entwicklung für das Rätsel um das Verschwinden von Pascal? Könnte das Gericht mit Hinweis auf die noch nicht abschließend verfolgte Spur ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen? Gerichts-Pressesprecherin Schmitt weist darauf hin, dass eine Wiederaufnahme zuungunsten eines Angeklagten nur unter den engen Voraussetzungen des Paragrafen 362 der Strafprozessordnung zulässig sei, „zum Beispiel im Falle einer erwiesenen Falschaussage oder im Falle eines glaubhaften Geständnisses des Freigesprochenen“. Zudem könne das Gericht selbst keinen Antrag auf Wiederaufnahme stellen, das müsse die Staatsanwaltschaft tun. Bernd Meiners, früherer Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, sieht allerdings keine Chance für eine Wiederaufnahme des Verfahrens: „Die Staatsanwaltschaft darf rechtskräftig abgeschlossene Verfahren nicht nach Belieben wieder aufnehmen“. Das Vorliegen einer neuen Tatsache erlaube nur die Wiederaufnahme zugunsten eines Angeklagten. Aufgrund des Hinweises kämen keine anderen Tatverdächtigen als die ehemals Angeklagten in Betracht. Deshalb könne die Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt „keine weiteren Schritte unternehmen“. Ungeachtet der Frage, wie erfolgversprechend eine Aufklärung der Spur wäre – und ob sie das Rätsel um das Schicksal von Pascal endlich lösen würde.