@stormi stormi schrieb:Eine fachspezifische Auskunft kann ich auch nicht geben. Aber ich denke doch, Gefahr für Leib und Leben kann von anderen wie auch von sich selbst ausgehen. L hatte eine Verletzung, die drei Ärzte begutachtet haben, er fühlte sich bedroht und vlt. verfolgt, er hat ängstlichen Telefonkontakt gehalten, sein Handy liegt vor und er ist aus dem Flughafen geflüchtet. Das alles sollte doch reichen.
1. Die Verletzung -richtig, von 3 Ärzten gesehen und keiner hat ihn stationär aufgenommen. Er hat Tabletten bekommen und den Hinweis, Fliegen sei nicht optimal.
2. Er hätte auf eigenes Risiko fliegen können. Das war die letzte ärztliche Auskunft, die er bekam.
3. Dass er sich bedroht und verfolgt gefühlt hat, ist nur von der Mutter berichtet worden.
4. Gepäck und Handy zurücklassen ist erst mal kein Hinweis, wenn nichts anderes vorliegt.
5. Da war ein Arzt und ein Sicherheitsbeamter. Wenn sie eine "Gefahr für Leib und Leben" gesehen hätten, wären sie ihm nachgelaufen. Klar kann man jetzt daraus ein Versäumnis konstruieren und ihnen das vorwerfen, aber sie haben offensichtlich keine Gefahr gesehen. "Hände reiben, besorgt und nervös sein…" ist bei einem Patienten sicher nicht so selten.
Und der Satz "Ich will nicht steben" klingt zwar bedrohlich, aber der Zusammenhang zum vorherigen Geschehen fehlt uns.
Der Arzt in hat dieser Situation jedenfalls keinen akuten Handlungsbedarf gesehen. Der Sicherheitstyp auch nicht.
@stormi stormi schrieb:Es ist aber eine Verletzung, die ihm durch andere zugefügt sein soll, danach zeigte er ein ängstliches Verhalten, fühlte sich ernsthaft bedroht und flüchtete.
Das stimmt so nicht. Nach der Verletzung hat er weiter Urlaub gemacht. Er hat sie noch nicht mal angezeigt.
@woertermord woertermord schrieb:Vergesst nicht, dass Fr. Mittank auch SMS von Lars erhalten hat, die Belegen können, dass er sich in Gefahr begeben könnte und es bereits getan hat in der Nacht vor seinem Verschwinden.
Wie können wir was vergessen, was wir noch gar nicht kennen. Quelle? Woher hast du das? Wo steht das?