Vermisstenfall Lars Mittank
11.09.2014 um 00:29Aus der bereits genannten Quelle http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Vermisstensachbearbeitung/vermisstensachbearbeitung__node.html?__nnn=true
"Suche nach Angehörigen oder Bekannten
Die Polizei in Bund und Ländern wird oft von Privatpersonen gebeten, bei der Suche nach Angehörigen z.B. (Groß-) Eltern, Geschwistern oder ehemaligen (Schul-)Freunden usw. zu unterstützen.
Die Polizei ist aber nur dann in der Lage zu helfen und Maßnahmen zu veranlassen, wenn die "Vermissten-Kriterien" (siehe "Wann gilt eine Person als vermisst?") erfüllt sind. Häufig fehlt es an der geforderten Vermissteneigenschaft, da insbesondere keine Gefahr für Leib oder Leben der gesuchten Person vorliegt.
Nicht selten haben sich die Gesuchten in derartigen Fällen bewusst aus ihrem Verwandten- und/oder Bekanntenkreis abgesetzt, ohne eine Erreichbarkeit zu hinterlassen.
Hier kann die Polizei dann lediglich an andere Institutionen (z.B. Suchdienste) verweisen."
LM ist zum Flughafen gekommen. Er hat eine leichte Verletzung. Er hat sich mit einem Bayern über Geld unterhalten. Er hat seine Mutter um Überweisung gebeten. Er hat den Arzt gefunden. Er hat doert geäußert, dass er nicht sterben will. (Auf deutsch vor einem nicht oder nur wenig deutsch sprechenden Bulgaren? Der eine Dolmetscherin fürs Interview brauchte?) Er ist alleine auf seinen eigenen Beinen weggerannt. Er hat an einem Polizeiwagen abgebremst um nicht aufzufallen. Er konnte einen Zaun überwinden.
Dann ist das Kriterium, damit die Polizei überhaupt tätig wird durch folgende Punkte erfüllt:
- die von der Mutter angegebenen Inhalte der Telefonate
- der daraus abgeleitete Grund für die Flucht aus Angst/Verwirrung/Psychose
Ich bewerte das hiermit in keiner Weise. Ich unterstelle niemandem etwas. Ich spekuliere nicht einmal. Ich zähle nur Fakten auf.
Weil ich mich frage, wie zum Teufel man der Polizei "Gefahr für Leib und Leben" überhaupt nachweisen soll, wenn es nur Anrufe gibt?
"Suche nach Angehörigen oder Bekannten
Die Polizei in Bund und Ländern wird oft von Privatpersonen gebeten, bei der Suche nach Angehörigen z.B. (Groß-) Eltern, Geschwistern oder ehemaligen (Schul-)Freunden usw. zu unterstützen.
Die Polizei ist aber nur dann in der Lage zu helfen und Maßnahmen zu veranlassen, wenn die "Vermissten-Kriterien" (siehe "Wann gilt eine Person als vermisst?") erfüllt sind. Häufig fehlt es an der geforderten Vermissteneigenschaft, da insbesondere keine Gefahr für Leib oder Leben der gesuchten Person vorliegt.
Nicht selten haben sich die Gesuchten in derartigen Fällen bewusst aus ihrem Verwandten- und/oder Bekanntenkreis abgesetzt, ohne eine Erreichbarkeit zu hinterlassen.
Hier kann die Polizei dann lediglich an andere Institutionen (z.B. Suchdienste) verweisen."
LM ist zum Flughafen gekommen. Er hat eine leichte Verletzung. Er hat sich mit einem Bayern über Geld unterhalten. Er hat seine Mutter um Überweisung gebeten. Er hat den Arzt gefunden. Er hat doert geäußert, dass er nicht sterben will. (Auf deutsch vor einem nicht oder nur wenig deutsch sprechenden Bulgaren? Der eine Dolmetscherin fürs Interview brauchte?) Er ist alleine auf seinen eigenen Beinen weggerannt. Er hat an einem Polizeiwagen abgebremst um nicht aufzufallen. Er konnte einen Zaun überwinden.
Dann ist das Kriterium, damit die Polizei überhaupt tätig wird durch folgende Punkte erfüllt:
- die von der Mutter angegebenen Inhalte der Telefonate
- der daraus abgeleitete Grund für die Flucht aus Angst/Verwirrung/Psychose
Ich bewerte das hiermit in keiner Weise. Ich unterstelle niemandem etwas. Ich spekuliere nicht einmal. Ich zähle nur Fakten auf.
Weil ich mich frage, wie zum Teufel man der Polizei "Gefahr für Leib und Leben" überhaupt nachweisen soll, wenn es nur Anrufe gibt?