Vermisstenfall Lars Mittank
15.10.2020 um 12:54@KatEire32
Die Behörde hat keine Eingabe gemacht, da wohl nach ihrer Ansicht keine ausreichenden Kriterien vorliegen. Er ist volljährig, offenbar keine aktenkundige schwere psychische Erkrankung (Entzug aus einer psychiatrischen Klinik), er ist in kein Strafermittlungsverfahren verwickelt, wie es scheint. Ebenso keine Unterschlagung, betrügerische Schulden, etc.
In der Regel muss halt was konkretes Vorliegen, wenn Transportunternhmen zur aktiven Mithilfe aufgefordert werden. Verzweifelte Angehörige gehören da nicht zu. Das ist dann halt persönliches Pech. Anders halt, wenn es sich um Minderjährige handelt, also bis unter 18. Aber da sieht die Sache ja auch anders aus, wegen Elternpflicht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Die Behörde hat keine Eingabe gemacht, da wohl nach ihrer Ansicht keine ausreichenden Kriterien vorliegen. Er ist volljährig, offenbar keine aktenkundige schwere psychische Erkrankung (Entzug aus einer psychiatrischen Klinik), er ist in kein Strafermittlungsverfahren verwickelt, wie es scheint. Ebenso keine Unterschlagung, betrügerische Schulden, etc.
In der Regel muss halt was konkretes Vorliegen, wenn Transportunternhmen zur aktiven Mithilfe aufgefordert werden. Verzweifelte Angehörige gehören da nicht zu. Das ist dann halt persönliches Pech. Anders halt, wenn es sich um Minderjährige handelt, also bis unter 18. Aber da sieht die Sache ja auch anders aus, wegen Elternpflicht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.